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Junge Frau umarmt ältere Frau im Rollstuhl.

Pflegeversicherungen

Pflege 2026: Sicher vorsorgen trotz steigender Beträge

Bewahren Sie Ihre Selbstbestimmung und entlasten Sie Ihre Familie. Mit einer Pflegeversicherung schützen Sie sich vor hohen Pflegekosten.

Was hat sich 2026 in der Pflegeversicherung geändert?

Neu

  • Erhöhung der Pflegebeiträge: Zum 1. Januar 2026 stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf 3,6 % (für Kinderlose 4,2 %).
  • Pflegegeld & Sachleistungen: Die Sätze für Pflegegeld und Sachleistungen bleiben 2026 stabil, nachdem sie 2024 und 2025 erhöht wurden.
  • Leistungszuschläge im Heim: Die gestaffelten Leistungszuschläge für vollstationäre Pflege im Heim bleiben bestehen und erhöhen sich je nach Verweildauer

Welcher Pflegeschutz passt zu Ihnen?

Pflegekosten 2026: Zahlen, die Sie kennen sollten

Lücken der Pflegeversicherung

Pflegeheimkosten: Durchschnittlicher monatlicher Eigenanteil in Euro
Grafik Pflegekosten: Durchschnittlicher monatlicher Eigenanteil in Euro

Pflegegeld und Sachleistungen 2026 (Auszug)

Pflegegrad Pflegegeld (monatlich) Sachleistungen (monatlich)
PG 1 0 € 0 €
PG 2 347 € 796 €
PG 3 599 € 1.497 €
PG 4 800 € 1.859 €
PG 5 990 € 2.299 €

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegeleistungen-2025-alle-aenderungen-im-ueberblick-101423

eKomi Kundenauszeichnung für die Pflegezusatzversicherung

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FAQ – das fragen ERGO Kunden

Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt. Sie soll das finanzielle Risiko von Pflegebedürftigkeit abdecken. Tritt Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Versicherung Sachleistungen oder bietet finanzielle Unterstützung.

Eine Pflegeversicherung ist in Deutschland Pflicht. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch pflegeversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung) teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichmäßig – außer in Sachsen. Dort zahlen Arbeitgeber nur 1,025 % des Beitrags. Dafür haben die Arbeitnehmer den Buß- und Bettag weiterhin als gesetzlichen Feiertag.

Privat Krankenversicherte müssen sich auch privat pflegeversichern. Selbstständige und Rentner zahlen den Pflegeversicherungsbeitrag in voller Höhe aus eigener Tasche. 

Die gesetzliche Pflegeversicherung greift, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt. Das bedeutet: Die betroffene Person kann ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen. Selbstständigkeit und Mobilität sind z. B. eingeschränkt. Ist abzusehen, dass der lebenseinschränkende Zustand mehr als 6 Monate anhält, besteht ein Leistungsanspruch.

Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit zeitweise auf Unterstützung angewiesen ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegepflichtversicherung. In diesem Fall greifen z. B. private Unfallversicherungen mit Zusatzbausteinen zur häuslichen Betreuung. Auch von den Krankenkassen oder der privaten Krankenversicherung gibt es i. d. R. unterstützende Leistungen.

Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind bei der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung zu beantragen. Da Pflegebedürftigkeit jeden treffen kann, werden die Leistungen nicht an ein bestimmtes Alter gekoppelt. Sie orientieren sich am Grad der Pflegebedürftigkeit.

Die soziale Pflegeversicherung deckt die Pflegekosten häufig nicht vollständig. Experten empfehlen daher ausdrücklich eine zusätzliche private Pflegeversicherung.

Laut Bundesgesundheitsministerium gab es 2023 in Deutschland rund 5,5 Mio. Pflegebedürftige. Prognosen zufolge wird bis 2055 die Zahl pflegebedürftiger Menschen auf über 7 Mio. steigen.

Anspruch auf Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung haben Versicherte, die nachweislich dauerhaft in der Bewältigung ihres Alltags eingeschränkt sind. Eine Prüfung dieser Einschränkung findet statt, nachdem Leistungen beantragt wurden. Es folgt die sogenannte Einstufung in die Pflegegrade. Je nach Pflegegrad erhält der Pflegebedürftige gestaffelte Sach- und/oder Finanzleistungen.

Pflegebedürftige haben die Wahl zwischen Unterstützung durch Fachpersonal oder finanziellen Leistungen bei Pflege zu Hause. Ziel ist es, den Betroffenen möglichst lange ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

2017 erfolgte eine Änderung des bisherigen Systems der Pflegestufen. Seit dem 1.1.2017 greift die Einordnung nach Pflegegraden: Die bis dahin gültigen Pflegestufen wurden in Pflegegrade übertragen. 

Einteilung nach Pflegegraden ab 2017:

PFLEGEGRAD Beeinträchtigung
Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Bei Pflegebedürftigkeit wird beurteilt, wie stark die Einschränkungen sind, den Alltag zu bewältigen. Dazu werden folgende Kriterien herangezogen:

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

-        Mobilität

-        Selbstversorgung

-        Verhaltensweisen und psychische Probleme wie Ängste oder aggressives Verhalten

-        Gestaltung des Alltags

-        Bewältigung der krankheits- und therapiebedingten Anforderungen bzw. Belastungen

-        Fähigkeit, Medikamente einzunehmen


Eine minutengenaue Einschätzung des Hilfebedarfs gibt es seit 2017 nicht mehr. 

Getragen werden die Kosten für ambulante Pflege zu Hause oder stationäre Pflege im Pflegeheim. Bei häuslicher Pflege gibt es bei Pflege z. B. durch Angehörige Pflegegeld. Oder der ambulante Pflegedienst wird als Pflegesachleistung bezahlt. Zahlungen wie Pflegegeld und Leistungen für den Pflegedienst sind kombinierbar.

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad:

Pflegegrad / Zuschuss Pflegesachleistungen Pflegegeld Tages- und Nachtpflege Vollstationäre Pflege
Pflegegrad 1 - - - 125 €
Pflegegrad 2 689 € 316 € 689 € 770 €
Pflegegrad 3 1.298 € 545 € 1.298 € 1.262 €
Pflegegrad 4 1.612 € 728 € 1.612 € 1.775 €
Pflegegrad 5 1.995 € 901 € 1.995 € 2.005 €

In der ambulanten Pflege können in allen Pflegegraden bis zu 125 € zusätzlich für zweckgebundene Leistungen geltend gemacht werden. Das sind Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme zusätzlicher Entlastungsleistungen entstehen. Etwa für eine Begleitung bei Spaziergängen oder Unterstützung beim Wäschewaschen.

Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ist ebenfalls abgedeckt. Das sind z. B. Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel. Oder technische Hilfsmittel wie Notruf oder Pflegebett. Auch die Beteiligung an Umbaumaßnahmen ist möglich, z. B. beim Umbau der Dusche. Das bedeutet: Bei Pflegebedürftigkeit können die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu bestimmten Beträgen übernommen werden.

Der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung beträgt für kinderlose Erwachsene ab 23 Jahren 3,3 %. Mit Kindern werden noch 3,05 % fällig. Der Gesetzgeber legt die Sätze fest. Sie sind in § 55 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) niedergeschrieben. 2020 wurde die Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Dadurch ergibt sich seit 2020 eine höhere Beitragslast für Besserverdiener.

Eine Ausnahme in der Beitragshöhe ist Sachsen: In Sachsen ist der Buß- und Bettag ein Feiertag. Alle anderen Bundesländer haben diesen Feiertag nicht. Darum ist der Beitrag der Arbeitnehmer zur Pflegeversicherung in Sachsen höher als in den übrigen Bundesländern. Konkret verteilen sich bei einer Abgabe von 3,05 % 1,025 % auf den Arbeitgeber und 2,025 % auf den Arbeitnehmer.

Nein. Die Pflegepflichtversicherung ist eine Teilleistungsversicherung. Somit deckt sie in Form von Zuschüssen die anfallenden Pflegekosten nur teilweise ab. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine soziale Grundversicherung.

Im bundesweiten Durchschnitt musste ein Pflegebedürftiger 2026 für eine vollstationäre Pflege 3.245 € zuzahlen. Je nach Bundesland lag der Schnitt zwischen 2.720 und 3.637 €.

Daher ist eine zusätzliche Absicherung durch eine private Pflegezusatzversicherung wie die Pflegetagegeldversicherung sinnvoll. Je nach Versicherungsart gibt es sogar staatliche Förderungen. Versicherte erhalten dadurch bis zu 60 € pro Jahr vom Staat für die freiwillige Absicherung.