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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Damit ein Fehler nicht Ihre Existenz bedroht

Können Sie Ihre Kunden mit einem falschen Rat finanziell schädigen? Wenn ja, sichern Sie sich und Ihre Existenz mit der ERGO Vermögensschaden-Haftpflicht gegen mögliche Schadensersatzansprüche ab.

Die Versicherung ist sinnvoll für alle Berufsgruppen, die beraten, prüfen, vollstrecken oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Beispielsweise Unternehmensberater, Werbeagenturen, Rechtsanwälte und Immobilienverwalter oder -makler.

  • Schutz für beratende Tätigkeiten
  • Hohe Versicherungssummen

Die Leistungen der ERGO Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

ERGO ist einer der führenden Versicherer der Sparte Vermögensschaden-Haftpflicht auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Insbesondere in den Branchen Versicherungsvermittler und –makler, im Bereich Immobilien, bei Kammerberufen wie Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Die Versicherungssumme passt ERGO individuell an Ihr berufliches Risiko an.

Wenn es zum Schadensfall kommt, prüfen erfahrene Juristen, ob und in welchem Umfang eine Schadensersatzpflicht Ihrerseits überhaupt besteht. Wenn der Anspruch eines Dritten berechtigt ist, zahlt ERGO im vereinbarten Umfang die zu leistende Entschädigung und übernimmt die Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung. Unberechtigte Ansprüche wehrt ERGO für Sie ab.

Die wichtigsten Informationen zur ERGO Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflicht tritt für Sie ein, wenn ein berufliches Versehen einen Schaden am Vermögen Ihres Kunden verursacht. Beraten Sie einen Kunden unwissentlich falsch und ihm entsteht dadurch ein finanzieller Nachteil, kümmert sich ERGO um mögliche Forderungen, die er gegen Sie geltend macht.

Achtung: Die Vermögensschadens-Haftpflicht sichert keine Personen- oder Sachschäden ab.

Für bestimmte Berufsgruppen ist die Vermögensschaden-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, z. B.:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Notare
  • Versicherungsvermittler
  • Immobiliardarlehnsvermittler
  • Inkassobüros
  • Rentenberater
  • Zwangsverwalter
  • Wirtschaftsprüfer
  • Wohnimmobilienverwalter

Doch auch Angehörige anderer Berufsgruppen können einen Schaden am Vermögen ihrer Kunden verursachen. Wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten ausüben, sollten Sie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Betracht ziehen:

  • Sie erteilen Auskunft oder geben Rat (z. B. Unternehmensberater, Verbände)
  • Sie verwalten fremdes Vermögen (z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer)
  • Sie erstellen Gutachten (z. B. Sachverständige, Energieberater)
  • Sie erstellen Veröffentlichungen (z. B. Werbeagenturen, Grafiker, Journalisten)

Um Ihnen einen optimalen Schutz zu bieten, schaut ERGO Ihre Situation genau an. Welchen Beruf und welche Tätigkeiten üben Sie aus, in welcher Branche arbeiten Sie und wie groß sind Ihr Unternehmen und Ihre Aufträge? Diese Fragen beantwortet ERGO mit Ihnen gemeinsam und erstellt Ihnen einen individuellen Vorschlag für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Wenden Sie sich dazu an einen ERGO Berater vor Ort oder fordern Sie einen Vorschlag an.

Die Versicherungssumme passt ERGO genau an Ihr individuelles Risiko an. Dazu muss ERGO gemeinsam mit Ihnen herausfinden, wie hoch ein von Ihnen verursachter Schaden am Vermögen Ihrer Kunden werden kann. Bei überwiegend kleinen Aufträgen kann eine Deckungssumme von 100.000 € ausreichen, bei Großaufträgen können Schadensersatzforderungen im Millionenbereich liegen.

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, Versicherungsschutz auch durch den Abschluss einer D&O-Police zu vereinbaren. Sind Sie Unternehmensleiter oder Mitglied eines Organs eines Unternehmens? ERGO bietet Ihnen Versicherungsschutz für Organe juristischer Personen (Manager-Haftpflicht) und sichert somit das Top-Management von Wirtschaftsunternehmen gegen die Folgen zivilrechtlicher Verantwortlichkeit ab.

Eine Kombination mit einer Büro- und Umwelt-Haftpflichtversicherung ist häufig möglich, falls Personen zu Schaden kommen oder Sachen zerstört oder beschädigt werden können. Etwa, wenn:

  • ein Mandant bei Eisglätte auf dem nicht gestreuten Gehweg vor der Kanzlei stürzt
  • ein Brand in den angemieteten Büroräumen auf das Nachbargebäude übergreift
  • der für angemietete Büroräume überlassene Zentralschlüssel verloren geht
  • Schäden bei der Vermietung von Wohnungen, Ladenlokalen oder Büros auf dem Kanzleigrundstück entstehen
  • Schäden durch Leitungswasser oder Abwasser entstehen
  • Schäden bei Geschäftsreisen entstehen – weltweit

2 Beispiele

Falsch beraten

Ein Steuerberater hat seiner Mandantin die fehlerhafte Auskunft gegeben, ihre Produkte müssten mit 7 % Umsatzsteuer versehen werden. Tatsächlich müssen sie aber mit 19 % versteuert werden. Nach einer Betriebsprüfung fordert das Finanzamt die Mandantin auf, 265.000 € Steuern nachzuzahlen. Trotz ihrer Erläuterung, sie hätte bei richtiger Kenntnis die Ware entsprechend ausgezeichnet, muss sie nachzahlen. Sie verlangt Schadensersatz vom Steuerberater.

Frist versäumt

Ein Wohnimmobilienverwalter rechnet für eine Eigentümergemeinschaft die Nebenkosten ab. Er versäumt, die Rechnungen über fällige Nachzahlungen an die Mieter zu schicken. Erst als die Ansprüche der Nachzahlungen verjähren, fällt der Fehler auf. Den Eigentümern entsteht ein finanzieller Verlust und sie verlangen Schadensersatz in Höhe von 12.540 € vom Wohnimmobilienverwalter. ERGO zahlt den Schaden in voller Höhe.

Lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen vor Ort beim Berater oder online.

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Sie möchten eine persönliche Beratung? Ein ERGO Berater vor Ort ist für Sie da und spricht gern mit Ihnen über den passenden Versicherungsschutz.

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