Die Betriebskostenversicherung erstattet bei 100%iger Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit die laufenden Betriebskosten für maximal 12 Monate. Dazu gehören z. B.:
- Miete für Büro-, Kanzlei- oder Praxisräume
- Gehälter der Angestellten
- Zinsen
- Leasinggebühren für technische Geräte
- Abschreibungen auf Sachanlagen und mehr
Ohne zusätzlichen Beitrag sind mitversichert:
- Erstattung der Kosten für eine externe Ersatzkraft
- Verlängerung der Leistungsdauer auf 24 Monate für eine medizinisch notwendige Spätversorgung nach einem Unfall (z. B. Materialentfernung)
- Weiterzahlung der laufenden Kosten bis zu 2 Monate nach dem Tod der versicherten Person oder bei Betriebsaufgabe infolge einer Berufsunfähigkeit
- Ersatz der mit der Schließung verbundenen Kosten z. B. für Gutachten und Notargebühren bis zu 15 % der Versicherungssumme
- Erstattung von Werbekosten bis 2.500 € zur Bekanntmachung einer Wiedereröffnung