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Maschinenversicherung

Maschinenversicherung für stationäre Maschinen

Nicht immer läuft es wie geschmiert

Die Anschaffungskosten für moderne Maschinen sind hoch. Oft haben diese teuren und empfindlichen Anlagen aber auch ihre Tücken. Nicht nur technische Störungen, auch menschliche Fehler können den Betriebsablauf lahmlegen.

  • Für stationäre Maschinen
  • Schutz bei Teil- und Totalschäden
Eine Frau mit gelben Helm steht vor Maschinen.

Kennen Sie Ihr Risiko?

Ohne leistungsfähige Arbeits- und Produktionsmaschinen läuft heutzutage nichts mehr. Aber je ausgefeilter die Technik ist, desto empfindlicher sind die Anlagen. Trotz fachgerechter Bedienung, Pflege und Wartung lassen sich Schäden nicht immer vermeiden.

Das versichert die Maschinenversicherung für stationäre Maschinen

Stationäre Maschinen, maschinelle Einrichtungen, sonstige technische Anlagen sowie zugehörige elektrotechnische Einrichtungen

  • der Kunststoffverarbeitung
  • der Textilherstellung, -verarbeitung und -reinigung
  • der Metallverarbeitung
  • der Holzverarbeitung
  • des grafischen Gewerbes
  • der Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln
  • in Kfz-Reparaturbetrieben
  • der Gebäudetechnik

Für unvorhergesehene Sachschäden, insbesondere durch

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Zerreißen infolge von Fliehkraft
  • Über- oder Unterdruck
  • Sturm, Frost oder Eisgang

Die Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung bietet Schutz vor den Folgekosten aus Sachschäden an Ihren Maschinen.

ERGO versichert folgende Extras ohne Zusatzbeitrag mit. Und zwar bei stationären Maschinen bis zu einem Gesamtneuwert von 2,5 Mio. €. Bei höheren Werten bietet ERGO individuelle Lösungen.

  • Vorsorgeversicherung (20 % der Versicherungssumme, maximal 1 Mio. €): Sie tritt ein, wenn neue Maschinen hinzukommen und versehentlich nicht rechtzeitig gemeldet werden. Sie müssen der Art und Größe nach den bereits versicherten Sachen entsprechen. Die Vorsorgeversicherung tritt auch ein, wenn bereits versicherte Sachen erweitert werden.
  • Wenn sie infolge eines entschädigungspflichtigen Schadens an der versicherten Sache beschädigt oder zerstört werden, sind sie mitversichert:
    • Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel bis 5.000 €
    • Werkzeuge von stationären Maschinen bis 5.000 €
    • Werkstücke bis 5.000 €
    • Sachen im Gefahrenbereich bis 25.000 €.
  • Schäden durch innere Unruhen.
  • Leistungen auch bei grober Fahrlässigkeit: Wird ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, verzichtet ERGO bis zu einer Schadenshöhe von 25.000 € auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. In diesen Fällen wird die Entschädigungsleistung nicht gekürzt. Dies gilt auch bei grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen bis zu einer Schadenshöhe von 10.000 €.
  • Jeweils bis zu 50.000 € je Versicherungsfall für schadensbedingte
    • Aufräumungs-, Dekontaminations und Entsorgungskosten
    • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
    • Bewegungs- und Schutzkosten
    • Luftfrachtkosten
    • Bergungskosten
    • Kosten für Erd- und Bauarbeiten, Gerüstgestellung
  • Eichkosten bis 5.000 €.
  • Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung bis 5.000 €.
  • Ersatzanlagen sind während des schadensbedingten Ausfalls der versicherten Sache mitversichert.
  • Ein sofortiger Reparaturbeginn ist bis zu einer Schadenshöhe von 10.000 € möglich.
  • Auch wenn Maschinen in die Werkstatt müssen, besteht während des Aufenthalts Versicherungsschutz innerhalb Europas. Das schließt die Transporte ein.
  • Neuwertentschädigung bei einem Totalschaden: In den ersten fünf Jahren nach der Erstinbetriebnahme der versicherten Sache. Solange die versicherte Sache nicht älter als zehn Jahre und in Betrieb ist, beträgt der Zeitwert im Totalschadensfall mindestens 50 % des Neuwerts.
  • Unterversicherungsverzicht: Bei Schäden bis 25.000 € verzichtet ERGO auf die Anrechnung einer Unterversicherung, sofern die Abweichung zwischen Versicherungswert und Versicherungssumme nicht mehr als 20 % beträgt.
  • Die zu den versicherten Maschinen gehörenden Daten sind bis 25.000 € versichert.

Die ERGO Leistungsverbesserungs-Garantie: Künftige beitragsfreie Deckungserweiterungen in der Maschinenversicherung gelten automatisch auch für Ihren bereits bestehenden ERGO Maschinenversicherungsvertrag.

Garantie GDV-Musterbedingungen: Der Schadensfall kann auch nach den aktuellen, empfohlenen Verbandsbedingungen (GDV) reguliert werden, wenn diese besser sind als die Bedingungen der ERGO.

Die GAP-Deckung von ERGO: Ist bei einem Totalschaden die Entschädigung auf den Zeitwert begrenzt, gilt: ERGO ersetzt mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kredit- oder Leasingvertrag für die zerstörte Sache.

Mehrkosten für Ersatzanlagen: Versichert sind schadensbedingte Kosten, die anfallen, um Maschinen oder Teile davon vorübergehend anzumieten. Bis 5.000 € je Versicherungsfall.

Neben attraktiven Tarifprodukten bietet Ihnen ERGO für das gesamte Spektrum der Technischen Versicherungen auch individuelle Lösungen. Etwa für die Maschinen-Mehrkostenversicherung.

Lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen vor Ort beim Berater oder online.

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Sie möchten eine persönliche Beratung? Ein ERGO Berater vor Ort ist für Sie da und spricht gern mit Ihnen über den passenden Versicherungsschutz.

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Dies ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG.