Die arbeitgeberfinanzierte bKV ist eine Zusatzversicherung aus dem Bereich der Krankenversicherungen, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter in Form einer Gruppenversicherung abschließt. Er wählt für seine Belegschaft passende Leistungsbausteine aus und übernimmt die Beiträge. Versicherbar sind grundsätzlich alle gesetzlich versicherten Beschäftigten – egal ob in Voll- oder Teilzeit. Auch privat krankenversicherte Mitarbeiter können über bestimmte Module einbezogen werden. Gesundheitsprüfungen oder Wartezeiten entfallen.

Gesundheit und Zukunft gehen Hand in Hand: für Ihren Unternehmenserfolg
Zufriedene und gesunde Mitarbeiter sind Ihnen wichtig? Niedriger Krankenstand ist einer der Garantiefaktoren für Ihre Firma und macht Ihr Personalmanagement einfacher? Bieten Sie Ihrer Belegschaft attraktive Benefits und ein besonderes Plus für die Gesundheit. Profitieren Sie von Angeboten und Bausteinen, die zu Ihnen und Ihren Mitarbeitenden passen. Wählen Sie aus den unterschiedlichen Konzepten der DKV zwischen der arbeitgeberfinanzierten bKV und die arbeitnehmerfinanzierten bKV.
bKV – durch den Arbeitgeber finanziert
Ihre Vorteile:
- Starke Vorteile für die Gesundheit und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter
- Gut überschaubare Beträge, fair kalkuliert
- Maßgeschneiderte Absicherung nach Ihren Wünschen
- Macht Ihr Unternehmen für Arbeitnehmer attraktiver
Sie legen bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung fest, von welchen Leistungen Ihre Mitarbeitenden profitieren. Somit können Sie mit der bKV für Ihr Unternehmen und Ihre Angestellten, maßgeschneiderte Versorgungspakete schnüren. Die Aufwände für diese bKV und eventuelle Beiträge zu Steuer und Sozialversicherung, welche von Ihnen übernommen werden, dürfen Sie bei der Steuer als Betriebsausgaben ansetzen.

bKV – durch den Arbeitnehmer finanziert
Ihre Vorteile:
- Auch Familienangehörige können profitieren
- Keine zusätzlichen Kosten für Sie
Die vom Arbeitnehmer finanzierte betriebliche Krankenversicherung wird durch einen Rahmenvertrag mit der DKV geschlossen. Dadurch kann Ihre Belegschaft von günstigen privaten Krankenversicherungen aus unterschiedlichen Bereichen profitieren.

Die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung (bKV)
Benefits für den Arbeitgeber
Ist Ihre Belegschaft gesund und zufrieden, ist das optimal für Ihre Firma. Eine bKV der DKV macht Ihr Unternehmen als Arbeitgeber noch attraktiver, erhöht die Motivation Ihrer Mitarbeiter und stärkt die Bindung der Belegschaft an Ihren Betrieb. Profitieren Sie u. a. von diesen Vorteilen:
- Höhere Anziehungskraft und Beliebtheit als Arbeitgeber
- Sie gestalten die Absicherung nach Ihren Wünschen
- Schnelle Wirkung in der Belegschaft
- Faire Kalkulation, konstante Beiträge
Benefits für den Arbeitnehmer
Durch eine betriebliche Krankenversicherung fühlen sich Ihre Mitarbeiter besser wertgeschätzt. Sowohl beruflich als auch zwischenmenschlich. Außerdem punkten Sie mit diesem Angebot auf dem Arbeitsmarkt wenn es um die Einstellung neuen Personals geht.
- Ihnen entstehen keine Kosten
- Günstigere Beiträge als in der Einzelversicherung
- Berücksichtigt individuelle Wünsche und Bedürfnisse
- Angehörige können mitversichert werden

Budgetbausteine
Gut planbar, clever und günstig: Diese Vorteile bieten die Budgetbausteine der DKV mit unterschiedlich hohen Budgets in der bKV. Damit können Sie Ihrer Belegschaft jedes Jahr aufs Neue ein persönliches Budget von 300, 600, 900 oder 1.200 € zur Verfügung stellen.

Kompaktbausteine
Durchdacht, sinnvoll und hilfreich: Es gibt vier vorgefertigten Kompaktbausteine. Sie sind darauf ausgerichtet, bestehende Lücken der Gesetzlichen Krankenversicherung auszufüllen. Die Konditionen der einzelnen Bausteine sind besonders vorteilhaft. In jedem Fall gilt: Ihre Belegschaft kann sich auf eine clevere Ergänzung der GKV mit leistungsstarken Benefits freuen.

Individualisierte Einzelbausteine
Bringen Sie Gesundheit in Ihr einzigartiges Unternehmen. Denn keine andere Firma ist wie Ihre: Von Mitarbeiteranzahl über Angestelltenstruktur und Standort bis hin zu Erfolg und Umsatz. Die arbeitgeberfinanzierte bKV ist mit ihren Einzelbausteinen deshalb auch individuell und flexibel.

Arbeitnehmerfinanzierte bKV
Beeinflussen Sie Mitarbeiterbindung und -gewinnung positiv! Mit einer arbeitnehmerfinanzierten bKV zeigen Sie Ihrer Belegschaft, dass sie und ihre Gesundheit Ihnen am Herzen liegt. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden, die Lücken der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu schließen. Günstig und an die jeweiligen spezifischen Wünsche und Bedürfnisse angepasst.

Beste Produkte für Arbeitnehmer und Familienangehörige
Die DKV bietet Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen mit den bKV-Leistungen umfangreiche Vorteile. Als Arbeitnehmer können Sie günstig wertvollen Zusatzschutz für medizinische Leistungen und Prävention beantragen. Für sich und Ihre ganze Familie.
Finden Sie die passgenaue Lösung.
Sie brauchen weitere Einzelheiten zu den Versicherungen?
Alle wichtigen Informationen zur bKV finden Sie hier zum Download:

Haben Sie Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung?
Sie möchten sich mit unserer betrieblichen Krankenversicherung zuverlässig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung?
Fragen und Antworten zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) der DKV
Sie möchten die betriebliche Krankenversicherung der DKV nutzen, um Ihre Mitarbeiter zusätzlich abzusichern, haben aber noch offene Punkte? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Allgemeine Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung
Unternehmen profitieren durch die bKV gleich mehrfach: Sie steigern ihre Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte, fördern die Bindung bestehender Mitarbeiter und können Ausfallzeiten durch Gesundheitsleistungen reduzieren. Zudem ist sie für Arbeitgeber eine interessante Alternative zur Gehaltserhöhung, da Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.
Für Beschäftigte bedeutet die bKV einen erlebbaren Mehrwert und zusätzliche Motivation.
Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben und mindestens 5 versicherungsfähige Mitarbeiter beschäftigen.
Produktspezifische Fragen der bKV
Ja, für alle Versicherten gelten einheitliche Leistungsbausteine. Dadurch lassen sich altersunabhängige Beiträge kalkulieren und niemand wird benachteiligt. Für klar abgrenzbare Teilgruppen im Unternehmen können abweichende Leistungen vereinbart werden.
Ja, auch Teilkollektive sind versicherbar – allerdings nur, wenn sie mindestens 25 Personen umfassen, eindeutig abgegrenzt sind und die Zugehörigkeit objektiv nachvollziehbar ist (z. B. durch Betriebszugehörigkeit).
Fragen zur Beitragsberechnung der betrieblichen Krankenversicherung
Die Beiträge hängen von den gewählten Leistungsbausteinen und dem Budget des Arbeitgebers ab. So lässt sich die bKV flexibel gestalten.
Die Kosten trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.
Für die Kalkulation sind Angaben zur Branche, Anzahl sowie zum Durchschnittsalter der Beschäftigten erforderlich. Beim speziellen Baustein BonusMed Pflege Plus, sind zusätzlich die Geburtsdaten der Mitarbeiter erforderlich.
Nein, die Beiträge werden nach Art der Schadensversicherung kalkuliert – mit Ausnahme des Bausteins BonusMed Pflege Plus, der nach Art der Lebensversicherung berechnet wird.
Nein, alle Mitarbeiter zahlen denselben Beitrag.
Nein. Es gibt keine Gesundheitsprüfung.
Nein. Für Mitarbeitende, die sich in einer beitragsfreien Zeit befinden, muss währenddessen kein Beitrag gezahlt werden.
Beitragsfreiheit besteht in bestimmten entgeltfreien Phasen, beispielsweise:
- Längere Arbeitsunfähigkeit: ab dem 43. Krankheitstag, maximal bis zum Eintritt einer Berufsunfähigkeit
- Elternzeit: während der Elterngeldzahlung, höchstens 14 Monate (nicht gültig bei Elterngeld Plus)
- Pflegezeit: bis zu 6 Monate nach dem Pflegezeitgesetz
Hinweis: Für den Baustein BonusMed Pflege Plus gilt diese Regelung nicht – hier gibt es keine beitragsfreien Zeiten.
Fragen zum Vertragsprozess der betrieblichen Krankenversicherung
Neue Mitarbeiter können jeweils zum Beginn des Folgemonats in den Vertrag aufgenommen werden. Scheidet ein Mitarbeiter aus, erfolgt eine Abmeldung. Änderungen meldet der Arbeitgeber gesammelt – online über das bKV-Portal der ERGO.
Die Standardzahlung erfolgt monatlich per Lastschrift. Auf Wunsch kann auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.
Ja, es ist möglich, z. B. Personalnummern oder Kostenstellen in den Rechnungen auszuweisen.
Wenn bereits eine Krankenversicherung bei ERGO besteht, sollte geprüft werden, ob durch die zusätzliche Absicherung über die bKV Handlungsbedarf entsteht.
Liegt eine private Krankenversicherung bei einem anderen Anbieter vor, kann es sein, dass eine Meldepflicht gegenüber diesem Versicherer besteht. In diesem Fall muss der andere Versicherer über die bKV bei ERGO informiert werden. Wird diese Pflicht verletzt, kann dies Auswirkungen auf den dort bestehenden Versicherungsschutz haben.
Grundsätzlich gilt: Besteht für denselben Leistungsfall ein Anspruch gegenüber mehreren Versicherern, dürfen die gesamten Erstattungen die tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen (sogenanntes Bereicherungsverbot).
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Versicherer kann den Vertrag beenden. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer ist eine Kündigung jeweils zum Jahresende möglich – dabei gilt eine Frist von drei Monaten. Für befristete Bausteine können abweichende Regelungen gelten.
ERGO informiert die betroffenen Mitarbeiter über das Ende des Versicherungsschutzes und ihr Recht, den Vertrag als Einzelversicherung fortzuführen.
Onlineservices der bKV
An- und Abmeldungen sowie Mitteilungen zu beitragsfreien Zeiten lassen sich bequem über das ERGO bKV-Portal erledigen.
Versicherte haben Zugriff auf verschiedene Online-Services. Über die ERGO App können Rechnungen ganz einfach per Smartphone eingereicht werden – der Postversand von Belegen entfällt damit. Zusätzlich lassen sich dort bei Bedarf wichtige Unterlagen wie Arztbriefe, Medikationspläne, Impfpässe oder Untersuchungsergebnisse digital speichern. Selbstverständlich erfüllt die App alle aktuellen gesetzlichen Datenschutzvorgaben.
Darüber hinaus steht das ERGO Kundenportal zur Verfügung. Hier können Mitarbeiter viele praktische Funktionen nutzen – etwa persönliche Daten selbst verwalten oder eine Adressänderung schnell online durchführen.
Rechtliche Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung
Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter vorab informieren, dass personenbezogene Daten an ERGO übermittelt werden.
Damit die betriebliche Krankenversicherung verwaltet und Leistungen im Versicherungsfall abgerechnet werden können, benötigt ERGO bestimmte personenbezogene Daten. Dazu gehören neben allgemeinen Angaben wie Name, Adresse und Geburtsdatum auch Gesundheitsdaten.
Die Verwendung dieser Daten ist gesetzlich streng geregelt. Grundlage dafür ist ein mit den Datenschutzaufsichtsbehörden und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) abgestimmtes Dokument – die Einwilligungserklärung (EWE).
ERGO verpflichtet sich, alle relevanten gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Datenverarbeitung für die Mitarbeiter transparent zu gestalten. Eine Bearbeitung des Versicherungsvertrages ist nur mit einer gültigen Einwilligung möglich. Spätestens im Leistungsfall muss diese vorliegen.
Steuerliche Fragen der betrieblichen Krankenversicherung
Ja, die bKV-Beiträge können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Nein, Leistungen aus der bKV sind für die Mitarbeiter steuerfrei.
Ja. Übernimmt ein Arbeitgeber die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung für seine Mitarbeitenden, handelt es sich steuerlich um einen geldwerten Vorteil. Dieser ist grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Beiträge jedoch als Sachlohn eingestuft und damit steuer- sowie abgabenfrei bleiben. Dies gilt, wenn:
- der Mitarbeiter lediglich den Versicherungsschutz erhält, aber keinen Anspruch auf Auszahlung des entsprechenden Wertes hat und
- die Summe aller Sachbezüge die Freigrenze von derzeit 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Entscheidet sich ein Unternehmen dafür, die Beiträge zu versteuern, gibt es verschiedene Modelle: Barlohn-, Nettolohn- oder Pauschalversteuerung. Je nach Variante trägt entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die zusätzlichen Abgaben.
Bitte beachten Sie: Diese Hinweise geben lediglich einen Überblick. Sie ersetzen keine steuerliche Beratung. Da die steuerlichen Auswirkungen je nach Unternehmen unterschiedlich sein können, sollten Arbeitgeber im Einzelfall mit ihrem Steuerberater oder ihrer Steuerabteilung Rücksprache halten.
Weitere Fragen
- Keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten
- Einschluss von Vorerkrankungen und laufenden Behandlungen
- Beitragsfreiheit in definierten entgeltfreien Zeiten
- Verzicht auf Zahnstaffel möglich
- Möglichkeit zum Fortführen des Versicherungsschutzes bei Arbeitgeberwechsel oder Renteneintritt ohne Gesundheitsprüfung
- Langjährige Erfahrung im Bereich Gesundheit und Versicherung
- Finanzielle Stärke und Verlässlichkeit
- Regelmäßige Auszeichnungen und Bestnoten für Produkte und Service
- Persönliche Beratung und Service rund um die Uhr
Dies ist ein Produkt der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, dem Gesundheitsversicherer der ERGO.