Versichert sind Dach-, Fassaden- und Bodenanlagen einschließlich der Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Tragkonstruktionen. Versichert sind auch die dazugehörigen Speichersysteme.
Moderne Energiegewinnung soll unsere Umwelt schonen. Gut, dass Sonnenlicht klimafreundlich ist. Damit Ihrer Photovoltaikanlage aber nicht der Strom ausgeht, sollten Sie sie schützen.
- Schutz der innovativen Technik
- Inklusive Betriebsunterbrechungsversicherung
Das versichert die Photovoltaikversicherung
Versicherungsschutz besteht bei
- Unvorhergesehenen Sachschäden insbesondere durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Brand, Blitzschlag oder Explosion
- Schwelen, Glimmen oder Sengen
- Wasser oder Feuchtigkeit
- Sturm, Hagel, Frost, Eisgang, Überschwemmung oder Schneedruck
- Tierverbiss
- Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.
Für Ihre Photovoltaikanlage wurde in einem Ertragsgutachten ein Jahresenergieertrag prognostiziert. Erreicht die Anlage diesen Wert nicht, bietet Ihnen die Minderertragsversicherung Schutz. Z. B. bei Minderleistungen infolge geringerer Globalstrahlung.
ERGO versichert die folgenden Extras ohne Zusatzbeitrag mit. Und zwar bei Dach- und Fassadenanlagen bis 100 kWp. Für andere Anlagen bietet Ihnen ERGO individuelle Lösungen.
- Vorsorgeversicherung (20 % der Versicherungssumme): Sie tritt ein, wenn Sie die Photovoltaikanlage verändern oder erweitern.
- Schäden durch innere Unruhen.
- Bis zu fünf Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen, Ladestationen, Ladesäulen), die mit der versicherten Photovoltaikanlage gekoppelt sind und die der Eigennutzung dienen. Keine Entschädigung wird für Vermögensschäden durch Ausfall der Ladeeinrichtungen geleistet.
- Leistungen auch bei grober Fahrlässigkeit: Wird ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, verzichtet ERGO bis zu einer Schadenshöhe von 25.000 € auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. In diesen Fällen wird die Entschädigungsleistung nicht gekürzt. Dies gilt auch bei grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen bis zu einer Schadenshöhe von 10.000 €.
- Jeweils bis zu 50.000 € je Versicherungsfall für schadensbedingte
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Kosten für die Herstellung von Behelfsstraßen
- Luftfrachtkosten
- Bergungskosten
- Feuerlöschkosten
- Kosten für Erd- und Bauarbeiten, Gestellung von Gerüsten und Arbeitsbühnen, Bereitstellung eines Provisoriums
- Rückbaukosten
- Sowie bis zu 5.000 € je Versicherungsfall, wenn Sie Dächer oder Fassaden aufgrund eines Schadens an der Anlage reparieren lassen müssen.
- Der Versicherungsschutz besteht bereits, während die Photovoltaikanlage installiert wird (Baudeckung).
- Auch wenn Bestandteile der Anlage in die Werkstatt müssen, haftet ERGO während der Dauer des Aufenthalts innerhalb Europas. Das schließt die Transporte ein.
- Bei der Ermittlung der Entschädigung berücksichtigt ERGO den Technologiefortschritt.
- Unterversicherungsverzicht: Bei Schäden bis 25.000 € verzichtet ERGO auf die Anrechnung einer Unterversicherung, sofern die Abweichung zwischen Versicherungswert und Versicherungssumme nicht mehr als 20 % beträgt.
- GAP-Deckung: Hat die Anlage einen Totalschaden und darf nicht wieder aufgebaut werden, entschädigt ERGO den Zeitwert vor Eintritt des Versicherungsfalls. Mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Anlage.
- Ein sofortiger Reparaturbeginn ist bis zu einer Schadenshöhe von 10.000 € möglich.
- Die zu den versicherten Sachen gehörenden Daten sind bis 25.000 € je Versicherungsfall versichert.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Können Sie aufgrund eines vorangegangenen Sachschadens an der Anlage oder wegen Abhandenkommens nichts erwirtschaften? ERGO ersetzt die entgangenen Stromeinspeiseerlöse:
- Ab dem ersten Tag (keine zeitliche Selbstbeteiligung) bei einer generellen Haftungszeit von 12 Monaten.
- Entschädigung auch für selbst genutzten Solarstrom.
- Entschädigung auch für den Nutzungsausfall bei schadenbedingter Nichtverfügbarkeit des Gebäudes als Träger der versicherten Photovoltaikanlage.
Die ERGO Leistungsverbesserungs-Garantie: Künftige beitragsfreie Deckungserweiterungen in der Photovoltaikversicherung gelten automatisch auch für Ihren bereits bestehenden ERGO Photovoltaikversicherungsvertrag.
Garantie GDV-Musterbedingungen: Der Schadensfall kann auch nach den aktuellen, empfohlenen Verbandsbedingungen (GDV) reguliert werden, wenn diese besser sind als die Bedingungen der ERGO.
Neben attraktiven Tarifprodukten bietet Ihnen ERGO für das gesamte Spektrum der Technischen Versicherungen auch individuelle Lösungen. Etwa für die Spezialversicherungen für Biogas-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen.
Lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen
Sie möchten eine persönliche Beratung? Ein ERGO Berater vor Ort ist für Sie da und spricht gern mit Ihnen über den passenden Versicherungsschutz.
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Dies ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG.