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Der Weg zur PV-Anlage

Solar auf dem Dach

Immer mehr Hausdächer werden mit Solaranlagen bestückt. Brauchen Sie hierfür eine Baugenehmigung oder eine Gewerbeanmeldung?

Zwei Experten tragen Solarpanele vor einem Haus.

Rechtsfrage des Tages:

Eigenen Strom aus Sonnenenergie zu gewinnen, wird für immer mehr Eigenheimbesitzer interessant. Planung und Kalkulation sind zwar recht aufwendig, doch es kann sich lohnen. Wie sieht es aber mit der Baugenehmigung und dem Gewerbeschein aus?

Antwort:

Denken Sie über eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) nach, müssen Sie sich über einiges schlau machen. Wichtig ist zunächst die Kalkulation von Erträgen und Kosten, um die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage abschätzen zu können. Am einfachsten ist die Beauftragung einer professionellen Firma, die Sie umfassend beraten kann. Eine Baugenehmigung brauchen Sie in vielen Fällen nicht und auch eine Gewerbeanmeldung ist bis zu einer bestimmten Leistung nicht notwendig.

Vorher zum Amt?

Wollen Sie auf dem Dach Ihres privaten Hauses eine Solaranlage installieren, brauchen Sie keine Baugenehmigung. Diese Freiheit gilt für gebäudeabhängige PV-Anlagen. Wollen Sie hingegen eine Anlage auf einer Freifläche aufstellen, müssen Sie diese ab einer bestimmten Größe genehmigen lassen. Meist geht es um Anlagen, die höher als 3 Meter und länger als 9 Meter sind. Aber Achtung: Erkundigen Sie sich genau, was in Ihrem Bundesland gilt. Die Regelungen können von denen in anderen Bundesländern abweichen.

Ausnahmen zur Regel

Die schlichte Genehmigungsfreiheit kennt allerdings auch Ausnahmen. Genehmigungen sind nämlich erforderlich für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude in Gebieten mit Ensembleschutz. Auch für Überkopfverglasungen und in Ortsteilen mit besonderer Gestaltungssatzung oder Bebauungsplanvorgaben werden Sie um eine Baugenehmigung nicht herumkommen. Sind Sie unsicher, ob Ihr Gebäude betroffen sein könnte, sollten Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde erkundigen.

PV-Anlage als Gewerbe

Werden Sie mit Ihrer Anlage zum Beispiel durch eine Einspeisevergütung Geld verdienen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Diese müssen Sie beim Finanzamt melden. Dabei geht es um die steuerliche Erfassung und die Frage, ob Sie Ihre Einnahmen versteuern müssen. Nicht zu verwechseln ist die gewerbliche Tätigkeit mit einer Gewerbeanmeldung.

Gewerbeanmeldung nötig?

Grob gesagt brauchen Sie für eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit in vielen Bereichen eine Gewerbeanmeldung. Für den erwirtschafteten Gewinn müssen Sie dann Gewerbesteuer an die Kommune abführen. Bei PV-Anlagen kommt es auf die Leistung an. Früher fiel Gewerbesteuer für Anlagen über 10 Kilowatt Leistung an. Seit letztem Jahr gilt die Befreiung von der Gewerbesteuer für Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak (kWp) oder 15 kWp pro Wohneinheit. Für diese Anlagen müssen Sie weder ein Gewerbe noch müssen Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden. Haben Sie sich für eine Anlage mit größerer Leistung entschieden oder handelt es sich um eine PV-Anlage auf einem gewerblichen Gebäude, wie z. B. einer Scheune oder einem Bürokomplex, ist hingegen eine Gewerbeanmeldung immer nötig.

Beratung vom Profi

Entscheiden Sie sich für eine Solaranlage vom Profi, werden Sie sicherlich gut beraten. Entsprechende Fachfirmen werden sich auch mit den örtlichen Gepflogenheiten auskennen und Ihnen wichtige weitere Informationen rund um das Thema Baugenehmigung und Gewerbe geben können.

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