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Winterreifen: auch für Motorräder?

Straße statt Garage

Einige Motorradfahrer lassen ihr Gefährt auch im Winter nur ungern in der Garage. Sind dann Winterreifen nötig? Und was gilt bei E-Bikes?

Eine Motorradfahrerin setzt in einem Garagenhof einen Helm auf.

Rechtsfrage des Tages:

Nicht wenige Motorradfahrer nutzen ihr zweirädriges Gefährt auch im Winter. Gilt die Winterreifenpflicht eigentlich auch für Motorräder? Und müssen auch E-Bikes mit Winterreifen ausgestattet sein?

Antwort:

Fallen dicke Flocken vom Himmel oder ist die Straße vereist, müssen die meisten Verkehrsteilnehmer Winterreifen aufgezogen haben. Bis vor ein paar Jahren war das auch für Motorräder Pflicht, stellte passionierte Biker allerdings vor praktische Probleme. Seit einigen Jahren ist die Winterreifenpflicht für Motorräder aber entfallen. Und auch Ihr E-Bike müssen Sie nicht zwangsläufig umrüsten.

Situative Winterreifenpflicht

Wer Auto fährt, sollte die Regel „O bis O“ kennen. Zwischen Oktober und Ostern sollten Sie auf Ihr Fahrzeug Winterreifen aufgezogen haben. Es gilt zwar kein konkreter Zeitraum für die Winterreifenpflicht, allerdings dürfen Autos bei Eis und Schneematsch Straßen nur mit entsprechender Bereifung nutzen. Ansonsten droht neben der erhöhten Unfallgefahr auch ein Bußgeld.

Und für Motorräder?

Die seit 2010 geltende Winterreifenpflicht in Deutschland betraf auch Motorräder, Roller und Mofas. Immer wieder führte diese Pflicht zu Diskussionen. Nicht zuletzt deshalb, weil für viele Motorräder keine oder nur sehr teure Winterreifen zu haben waren und immer noch sind. Eine Ausnahme galt nur für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Kraftfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge, beispielsweise der Polizei, sofern bauartbedingt keine Winterreifen verfügbar waren.

Einspurige Kfz: keine Pflicht!

Das Gesetz wurde allerdings wieder geändert. Seit 2017 brauchen Sie für Ihre einspurigen Kraftfahrzeuge keine Winterreifen mehr anzuschaffen. Theoretisch dürfen Sie auch bei Eis und Schnee mit Ihrem Motorrad fahren. Grund für die Ausnahme ist, dass es für die meisten einspurigen Kraftfahrzeuge schlichtweg keine zulässigen Winterreifen gibt. Zumindest keine, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Denn den erforderlichen Test, um einen Reifen mit dem Alpine-Symbol kennzeichnen zu können, gibt es für Motorradreifen nicht. Reifenhersteller können also gar keine Winterreifen herstellen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Anders bei Quads

Auch wenn Quads gefühlt den Motorrädern näher sind als den Autos, gilt diese Ausnahme je nach Zulassung des Gefährts für diese nicht. Bei Eis und Schnee dürfen Sie Ihr Quad daher nur im öffentlichen Straßenverkehr führen, wenn Sie zulässige Winterreifen aufgezogen haben. Anders als bei Motorrädern gibt es am Markt aber auch viele verschiedene Reifenhersteller, die entsprechend ausgezeichnete Winterreifen für Quads bereithalten.

E-Bikes mit Winterreifen

Die schnellen E-Bikes oder S-Pedelecs gelten als einspurige Kraftfahrzeuge. Rechtlich sind sie also so einzuordnen wie Motorräder. Entsprechend gibt es auch keine Winterreifenpflicht für diese Gefährte. Dennoch sollten eingefleischte E-Bike-Fahrer über die Anschaffung von Winterreifen nachdenken. Viele Anbieter haben sich dieser Thematik zwischenzeitlich angenommen und bieten Reifen speziell für winterliche Straßenverhältnisse an. Ob Sie auf Ihr E-Bike Reifen mit Spikes aufziehen dürfen, ist nicht abschließend geklärt. Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind Spikes eigentlich meist verboten. Für normale Fahrräder dürften Spikes erlaubt sein, da sie die Fahrbahn nicht beschädigen. E-Bikes gelten aber als Kraftfahrzeuge. Fraglich ist, ob sich Spikes an Autos mit den kleinen Stiften an E-Bike-Reifen wirklich vergleichen lassen. Oder ob nicht doch eher eine Parallele zu den normalen Fahrrädern besteht. Daher bleibt abzuwarten, welche rechtliche Auslegung sich hier etablieren wird.

Rutschig auf zwei Rädern

Rein rechtlich spricht nichts für einen Motorradausflug auch ohne Winterreifen. Ist es trocken und die Straße eisfrei, können Sie mit der üblichen Vorsicht mit Ihrem Motorrad durch die Lande fahren. Daher sollten Sie vor einer Ausfahrt immer gut den Wetterbericht im Auge behalten. Drohen Frost oder Schnee wäre es ratsamer, auf Auto oder Bus umzusteigen. Es droht zwar kein Bußgeld, das Sicherheitsrisiko für Sie und andere Verkehrsteilnehmer ist allerdings immens.

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