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Winterreifen: Es ist Zeit

Ab wann genau?

Die Faustregel lautet: "von Oktober bis Ostern". Doch wann und wie gilt diese Regel konkret?

Ein Auto fährt auf einer schneebedeckten Straße.

Rechtsfrage des Tages:

Viele Autofahrer kennen die Regel "O bis O". Von Oktober bis Ostern sollten Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein. Gilt die Regel unabhängig vom Wetter?

Antwort:

Selbst wenn tagsüber die Sonne lacht, im Herbst kann es nachts schon richtig kalt werden. Und mit den ersten Nachtfrösten werden die Straßen wieder glatt. Dennoch sind Sie nicht verpflichtet, gleich Anfang Oktober Ihr Fahrzeug auf Winterreifen umzurüsten. Gerade jetzt, wo der Oktober noch mit teils sommerlichen Temperaturen aufgewartet hat. In Deutschland gilt nämlich die situative Winterreifenpflicht. Diese ist also nicht an starre Zeiten, sondern vielmehr an die Witterung gekoppelt.

Glatte Straßen

Bei Eis, Schnee, Schneematsch und Reifglätte müssen Sie an Ihrem Auto Winterreifen montiert haben. Sind Sie auf Sommerreifen unterwegs, droht ein Bußgeld. Und im Falle eines Unfalls müssen Sie zumindest mit einer Teilschuld rechnen. Außerdem kann Ihre Versicherung unter Umständen leistungsfrei werden. Einen festen Zeitraum für den Weg zum Reifenlager gibt es aber nicht.

Neues Label hilft

Winterreifen erkennen Sie an dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Ältere Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung gelten noch bis Ende September 2024 als wintertauglich, sofern sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Kaufen Sie sich heute neue Winterreifen, müssen diese das Alpine-Symbol haben. Außerdem verfügen neue Reifen über ein EU-Reifenlabel. Ein ähnliches Label kennen Sie bereits von der Auszeichnung der Energie-Effizienz von Haushaltsgeräten. Anhand dieser Auszeichnung können Sie die Kraftstoff-Effizienz und das Rollgeräusch ablesen. Und das Label verrät Ihnen die Nasshaftung, die im Hinblick auf den Bremsweg besonders wichtig sein kann. Aber Achtung! Das Fahrverhalten auf winterlichen Straßen ist nicht extra gekennzeichnet.

Für welche Fahrzeuge?

Die situative Winterreifenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge wie Autos und Lastwagen. Bei Ihrem Anhänger müssen bei Eis und Schnee keine Winterreifen aufgezogen sein. Für eine sichere Fahrt ist dies aber anzuraten. Für Laster gelten noch Besonderheiten: Lkw unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen an allen Achsen mit geeigneten Winterreifen ausgestattet sein. Brummis mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht müssen bei entsprechender Witterung über Winterreifen an der Antriebsachse und seit 2020 auch an der Lenkachse verfügen.

Winterreifen für Elektroautos

Fahren Sie ein Hybrid- oder Elektroauto, müssen Sie beim Reifenkauf noch auf andere wichtige Eigenschaften achten. So kann ein geringerer Rollwiderstand die Reichweite Ihres Fahrzeugs verbessern. Außerdem sind E-Autos deutlich schwerer als Autos mit Verbrennungsmotor, weswegen die Reifen eine höhere Tragfähigkeit haben müssen. Im Hinblick auf die Winterreifenpflicht erfordern Reifen für E-Autos aber keine besonderen Merkmale. Erkundigen Sie sich im Fachhandel, wenn Sie neue Reifen kaufen möchten.

Profil: Noch ausreichend?

Bevor Sie Ihrem Auto die Winterschuhe verpassen, sollten Sie Ihre Reifen eingehend prüfen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern. Je nach Fahrweise kann dieses Limit früher oder später erreicht werden. Aber auch mit einer ausreichenden Profiltiefe können Ihre Reifen schon nicht mehr verkehrssicher sein. Schauen Sie also genau nach, ob Sie Risse oder Löcher entdecken. Dann heißt es austauschen.

Mindestens haltbar bis …

Und tatsächlich haben Reifen auch eine Art Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Laufe der Zeit verändert sich die Gummimischung. Experten raten daher an, auch bei optisch einwandfreiem Zustand die Reifen etwa alle sechs Jahre auszutauschen. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht dazu allerdings nicht. Wissen Sie, wie alt Ihre Reifen sind? Wenn nicht, schauen Sie sich die Reifenflanke genauer an. Dort finden Sie die sogenannte DOT-Nummer. Diese verrät Ihnen, wann der Reifen hergestellt wurde.

Was tun bei einer Panne?

Auch im Winter kann Ihnen ein Reifen platzen oder einfach die Luft verlieren. Wissen Sie, ob Ihr Reserverad für Sommer oder Winter ausgelegt ist? Keine Sorge. Auch wenn Sie nur einen Sommerersatzreifen im Auto haben, brauchen Sie kein Bußgeld zu fürchten. Sie dürfen diesen aufziehen. Allerdings sollten Sie mit dem unterschiedlich bereiften Fahrzeug nicht mehrere Tage herumfahren. Sie sind nämlich verpflichtet, bei nächster Gelegenheit wieder einen Winterreifen aufzuziehen. Fahren Sie besonders vorsichtig, da Ihr Fahrzeug aufgrund der unterschiedlichen Bereifung deutlich anders reagieren kann als gewohnt.

Auf Sommerreifen durch den Winter

Nutzen Sie Ihr Auto wenig, können Sie auf Winterreifen verzichten. Mit Sommerreifen an der Straße parken ist nämlich nicht verboten. Allerdings dürfen Sie Ihr Fahrzeug auch nur dann benutzen, wenn die Straßen trocken und frei sind. Es darf weder frieren noch schneien. Da Straßenglätte aber nicht immer gleich zu erkennen ist, sollten Sie Ihren Wagen mit Sommerreifen bei frostigen Temperaturen besser stehen lassen.

 

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