Alte Berechtigungen und neue Bezeichnung
Bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine den EU-Vorgaben entsprechen. Bis es so weit ist, wird es in Deutschland noch unterschiedliche Führerscheine mit unterschiedlichen Bezeichnungen der Fahrerlaubnisklassen geben.
Für Führerscheine, die ab dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, gelten bereits die neuen Fahrerlaubnisklassen. Sind Sie noch im Besitz eines älteren Führerscheins, der Sie zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen berechtigt? Keine Sorge! Die alten Berechtigungen bleiben Ihnen erhalten. Notwendige Zusatzangaben werden allerdings beim Umtausch in einen "neuen Führerschein" als Schlüsselzahlen eingetragen.