Zum Inhalt springen

Durchgefallen beim Führerschein

Darf ich noch mal?

Haben Sie die praktische Führerscheinprüfung nicht bestanden, ist das lange noch nicht das Ende. Schon bald dürfen Sie erneut antreten.

Ein Fahrprüfer bewertet eine junge Dame bei Ihrer Prüfung. Sie sitzen zusammen im Auto.

Rechtsfrage des Tages

Nicht immer klappt es beim ersten Mal. Wer durch die Führerscheinprüfung gefallen ist, muss einen neuen Versuch starten. Wie oft dürfen Sie die Prüfung wiederholen und welche Fristen gelten?

Antwort:

Die erste große Hürde auf dem Weg zum Führerschein ist die theoretische Prüfung. Wer fleißig lernt, dürfte den umfangreichen Test aber bestehen. Für viele Fahrschüler weitaus schwieriger ist dann die praktische Prüfung. Es ist nichts Ungewöhnliches, wenn Sie wegen der Aufregung einen Schulterblick vergessen oder beim Einparken die Lücke nicht treffen. Und keine Sorge. Die Prüfung dürfen Sie bald nachholen.

Noch mal nach zwei Wochen

Sind Sie durchgefallen, können Sie in relativ kurzer Zeit einen neuen Versuch starten. Ein bisschen müssen Sie sich aber gedulden. Nach § 18 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) müssen Sie zwischen den Prüfungen einen angemessenen Zeitraum abwarten, und zwar mindestens zwei Wochen.

Fahrstunden entbehrlich?

Um erneut zur Prüfung antreten zu können, brauchen Sie keine bestimmte Anzahl weiterer Fahrstunden nachzuweisen. Das Gesetz schreibt keine Mindestanzahl vor. Allerdings sollten Sie die Chance nutzen, mit Ihrem Fahrlehrer noch ein wenig zu üben. Insbesondere können Sie die Situation trainieren, bei der Sie das letzte Mal durchgefallen sind. Fragen Sie Ihren Fahrlehrer. Er wird am besten einschätzen können, ob Sie nur eine kleine Auffrischung brauchen oder doch noch mehr Übung notwendig ist.

Mehrfach wiederholen

Noch vor ein paar Jahren war es tatsächlich so, dass nach erfolglosem dritten Versuch der Führerscheinprüfung eine Sperrzeit von drei Monaten verhängt wurde. Erst nach dieser Frist durften Fahrschüler erneut antreten. Heute können Sie dem Grunde nach die theoretische Prüfung wie auch die praktische Prüfung so oft wiederholen wie Sie möchten oder müssen. Sie müssen zwischen den einzelnen Versuchen nur die "angemessene Zeit" abwarten.

Schummeln gilt nicht

Hat der Fahrprüfer die Prüfungsfahrt wegen eines Täuschungsversuchs nicht gewertet oder abgebrochen, brauchen Sie mehr Geduld. In diesem Fall dürfen Sie in der Regel frühestens nach sechs Wochen wieder die Fahrprüfung ablegen.

Irgendwann ist Schluss

Theoretisch haben Sie also die Möglichkeit, die Fahrprüfung so oft zu wiederholen wie Sie wollen. Praktisch wird Ihren Versuchen aber doch irgendwann ein Ende gesetzt. Hat Ihr Prüfer nämlich nach Ihrem wiederholten Scheitern Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Fahrzeuges, muss er dies der Fahrerlaubnisbehörde melden. Diese kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Bevor Sie diese nicht bestanden haben, ist erst mal Schluss mit den Fahrversuchen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zweimal oder fünfmal durchgefallen sind. Es kommt auf die Einschätzung Ihres Fahrlehrers und im Anschluss der Behörde an.

Fristen beachten

Auch wenn es mit dem Fahren noch nicht geklappt hat. Die theoretische Prüfung brauchen Sie nicht zu wiederholen. Allerdings müssen Sie auf die Fristen achten. Die praktische Prüfung müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Überschreiten Sie diese Frist, war die harte Arbeit für die theoretische Prüfung umsonst. Diese verfällt und Sie müssen sie wiederholen. Natürlich entstehen für jede weitere Prüfung – sowohl eine theoretische als auch praktische – die entsprechenden Kosten. 

Auch interessant:

Mann und Frau lachen bei der Autofahrt.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.

Ähnliche Beiträge: