Aktuelle Rechtsfrage:
Ein Foto vom mittelalterlichen Marktplatz oder ein Selfie vorm Pariser Eiffelturm – schöne Urlaubsbilder finden sich zuhauf in den sozialen Medien. Bevor Sie aber Ihre Urlaubsbilder öffentlich mit anderen teilen, müssen Sie immer überlegen: Darf ich das überhaupt?
Antwort:
Bevor Sie ein Foto in eine große Chatgruppe oder die sozialen Medien einstellen, sollten Sie sich das Bild genau anschauen. Sind fremde Personen klar erkennbar oder haben Sie heimlich im Museum ein Kunstwerk abgelichtet, sollten Sie das Bild lieber in Ihrem privaten Archiv belassen. Sie könnten sonst gegen geltendes Recht verstoßen und unangenehme Folgen bis hin zu Abmahnungen und Unterlassungsklagen auslösen.
Darf ich Bilder von Gebäuden posten?
In Deutschland gilt die sogenannte Panoramafreiheit. Das bedeutet, dass Sie Fotos von Gebäuden oder Kunstwerken wie Statuen oder Brunnen fotografieren dürfen, wenn diese im öffentlichen Raum stehen. Diese Bilder dürfen Sie auch im Internet veröffentlichen. Was nicht erlaubt ist, sind Bilder, für die Sie eine Drohne benutzen oder zum Beispiel mit einem Selfie-Stick über eine Mauer hinwegfotografieren müssen. Als grobe Faustregel gilt: Was ohnehin alle im Alltag sehen können, dürfen Sie auch als Foto verbreiten. Im Ausland gelten teils ähnliche, teils abweichende Regeln. In Frankreich dürfen Sie beispielsweise auf die Panoramafreiheit bauen, wenn Sie sich im öffentlichen Raum befinden und die Fotos rein privat für nichtkommerzielle Zwecke nutzen. Ein Bild vom Louvre in Paris dürfte daher unkritisch Ihre Social-Media-Galerie zieren, sofern Sie damit kein Geld verdienen. In den USA gilt die Panoramafreiheit für Bauwerke, nicht aber für Plätze, Parks und Statuen. Machen Sie sich vor Ihrem Urlaub also lieber schlau und achten Sie auf Verbotsschilder im Urlaubsland.
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Sind Fotos in Gebäuden erlaubt?
Etwas schwieriger wird es, wenn Sie Bilder innerhalb von Gebäuden aufnehmen, zum Beispiel in einer Ausstellung oder einer Kirche. Hier müssen Sie gut auf Hinweisschilder achten. Ist das Fotografieren grundsätzlich verboten, dürfen Sie natürlich auch heimlich aufgenommene Bilder nicht ins Internet stellen. Fotografieren in Museen ist in der Regel ohnehin tabu. Hier gilt das Hausrecht. Verstoßen Sie gegen die Regeln, können Sie rausgeworfen werden und kassieren unter Umständen sogar ein Hausverbot. Auch in bestimmten Sicherheitsbereichen ist fotografieren oft verboten. Insbesondere im Ausland sollten Sie keine Aufnahmen von sensiblen Bereichen wie Polizeigebäuden oder militärischen Anlagen machen.
Dürfen fremde Leute auf dem Foto sein?
Nach der DSGVO und dem Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) kann jeder Mensch selbst entscheiden, ob er fotografiert werden will oder nicht. Ohne seine Einwilligung darf niemand einfach so fotografiert werden und das Bild schon gar nicht öffentlich verbreitet werden. Reisen Sie mit Freunden und Verwandten, ist das Fotografieren oft nicht problematisch. Sie sollten Ihre Reisegenossen aber grundsätzlich fragen, ob Sie mit einer Veröffentlichung der Urlaubsschnappschüsse im Internet einverstanden sind. Reisen Sie mit fremden Leuten in einer Reisegruppe, kann es schon schwieriger werden. Machen Sie ein fröhliches Gruppenbild, werden sicherlich alle mit dem Foto einverstanden sein. Einfach in den sozialen Medien sollten Sie das Bild aber nicht posten. Vielleicht ist jemand dazwischen, der damit nicht einfach so einverstanden sein wird.
Gut zu wissen
Selbst wenn die abgelichteten Personen grundsätzlich nichts gegen das Foto haben, sollten Sie sorgfältig überlegen. Bilder in peinlichen Situationen oder am Strand im Bikini möchte nicht jeder von sich im Internet wissen. Überlegen Sie also bei jedem Bild, ob Sie damit jemandem unangenehme Situationen bescheren könnten.
Was gilt bei Menschen, die durchs Bild laufen?
Gerade an den touristischen Hotspots werden Sie es kaum hinbekommen, ein Bild des Bauwerks ohne andere Menschen zu knipsen. Undenkbar wäre, alle in Frage kommenden Personen vor einer Veröffentlichung im Internet um ihre Erlaubnis zu bitten. Das brauchen Sie auch nicht, wenn die Menschen lediglich als Beiwerk zu einer Sehenswürdigkeit oder einer Landschaft auftreten. Dasselbe gilt, wenn Sie Fotos zum Beispiel von öffentlichen Festumzügen machen. Besuchen Sie den feierlichen Almabtrieb mit anschließendem Dorffest, dürfen Sie neben den Kühen auch die mitlaufenden Menschen fotografieren. Beim späteren zünftigen Dorffest müssen Sie hingegen wieder aufpassen, keine Persönlichkeitsrechte anderer zu verletzen.
Was droht, wenn ich gegen diese Regeln verstoße?
Was wie eine Bagatelle wirken mag, kann weitreichende Folgen haben. Verletzen Sie die Rechte anderer, haben diese nämlich einen Anspruch auf Löschung und Unterlassung, oft verbunden mit Schadensersatzansprüchen. Stellen Sie ein intimes oder bloßstellendes Bild eines anderen ins Internet, können Sie sich unter Umständen sogar strafbar machen. Und nicht zuletzt aus Respekt vor den Rechten anderer, sollten Sie Ihre Urlaubsfotos sorgfältig sortieren, bevor Sie diese in den sozialen Medien teilen.
Stand: 17.08.2026
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