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Wissenswertes zur Europawahl 2024

Stimme gefragt

Im Juni steht wieder die Europawahl an. Da jede Stimme zählt, sollten Sie sich vorher schon einmal über wichtige Details schlau machen.

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Rechtsfrage des Tages:

Vielen EU-Bürgern ist gar nicht so richtig klar, wen Sie bei der anstehenden Europawahl wählen. Um die richtige Entscheidung treffen zu können, erfahren Sie hier wichtige Details zur nächsten Wahl. Was wird gewählt und wer darf seine Stimme abgeben?

Antwort:

Nach fünf Jahren ist es mal wieder so weit: Die Unions-Bürger wählen die Vertreter des EU-Parlaments. Sie brauchen aber für die Wahl nicht nach Straßburg zu reisen, sondern finden Ihr Wahllokal in Ihrem Wohnort. Wie bei anderen Wahlen in Deutschland auch, können Sie sich für Briefwahl entscheiden. Neu in diesem Jahr: Ab 16 Jahren dürfen Sie an der Wahl teilnehmen.

Was macht das EU-Parlament?

Die konkreten Aufgaben des EU-Parlaments finden sich im EU-Vertrag: Gemeinsam mit dem Europäischen Rat wird das Parlament gesetzgeberisch tätig. Sie erlassen auf Initiative der EU-Kommission neue EU-Verordnungen und -Richtlinien oder ändern diese. Zudem hat es eine Budgetierungs- und Kontrollfunktion und wählt den Präsidenten der EU-Kommission.

Ähnlich wie in Deutschland

Das Gesetzgebungsverfahren ähnelt dem deutschen Verfahren zwischen Bundestag und Bundesrat. Allerdings kann das EU-Parlament keine eigenen Gesetzesinitiativen einbringen, ebenso wenig wie der Europäische Rat. Für Gesetzesinitiativen ist ausschließlich die EU-Kommission zuständig. Das Parlament kann jedoch die Kommission auffordern, Gesetze vorzuschlagen.

Budgetierung und Kontrolle

Im Rahmen der Budgetierungsfunktion legt das EU-Parlament zusammen mit dem Ministerrat den Haushalt der Europäischen Union fest. Daneben übt das Parlament Kontrolle über die EU-Kommission aus, deren Mitglieder dem Parlament regelmäßig Bericht über Vorhaben und Tätigkeiten erstatten müssen. Das Parlament kann der Kommission sein Misstrauen aussprechen und sie so zum Rücktritt zwingen. Eine weitere wichtige Aufgabe des Parlaments ist die Wahl des Kommissionspräsidenten.

Wer darf wählen?

Im Juni findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Seit 1979 werden alle fünf Jahre die Abgeordneten für das EU-Parlament gewählt. Die Wahl erfolgt seit einer Reform im Jahre 2014 nach dem Verhältniswahlrecht, das durch nationale Regelungen unterschiedlich ausgeprägt ist. So durfte beispielsweise in Deutschland erst ab 18 Jahre gewählt werden, in Österreich sind schon länger 16-Jährige wahlberechtigt. Im Jahr 2022 hat der deutsche Gesetzgeber das Wahlalter auch bei uns auf 16 Jahre heruntergesetzt. In diesem Jahr dürfen daher erstmalig auch die jüngeren Bürger in Deutschland zur Wahlurne schreiten.

Auch Betreute

Früher waren Menschen, die unter Vollbetreuung standen, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2019 entschieden, dass der Ausschluss im Bundeswahlgesetz verfassungswidrig ist (BVerfG, Beschluss vom 29.01.2019, Aktenzeichen: 2 BvC 62/14). Das inklusive Wahlrecht wurde vom Bundestag im März 2019 beschlossen. Da dieses aber noch nicht für die Europawahl im Jahr 2019 gelten sollte, musste sich das Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag beschäftigen (BVerfG, Urteil vom 15.04.2019, Aktenzeichen: 2 BvQ 22/19). Jetzt können Menschen, für die ein Gericht eine Betreuung für alle Belange eingerichtet hat, ebenfalls an der Europawahl teilnehmen. Gleiches gilt für schuldunfähige Straftäter, die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Allerdings werden sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Vielmehr müssen sie einen Eintrag in das Wählerverzeichnis beim jeweils zuständigen Wahlamt beantragen.

Wählen gehen

Das EU-Parlament wird häufig als "Wanderzirkus" betitelt, da es seine Plenarsitzungen in Straßburg abhält, kurze Sitzungen und die Ausschussarbeit aber in Brüssel stattfinden. Trotz des etwas abschätzigen Wortes hat das EU-Parlament eine erhebliche Bedeutung. Daher sollte auch jeder Wahlberechtigte seine Stimme nutzen und sich durch die Wahl der Abgeordneten an der politischen Arbeit der EU beteiligen. Die Wahlbeteiligung der Bürger in den Mitgliedsstaaten ist trotz der steigenden Bedeutung des Europäischen Parlaments eher gering.

Ablauf

Die Europawahl findet in den Mitgliedsstaaten zwischen dem 06. und 09. Juni 2024 statt. In Deutschland wurde der Wahltag auf den 09. Juni festgelegt. Insgesamt werden 720 Abgeordnete gewählt, wobei auf Deutschland 96 Mandate entfallen. Aufgrund der Einwohnerzahl hat Deutschland die meisten Abgeordneten im Parlament. Wie bei anderen Wahlen in Deutschland auch, können Sie am festgelegten Sonntag in einem Wahllokal wählen oder vorher per Briefwahl abstimmen. Ab Mitte Mai können alle Wahlberechtigten mit der entsprechenden Wahlbenachrichtigung rechnen.

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