
Rechtsfrage des Tages:
Bereits seit 2021 fällt für das Heizen mit Öl und Gas eine CO2-Abgabe an. Bisher mussten die Mieter dafür in die Tasche greifen. Was ändert sich jetzt?
Antwort:
Je älter das Haus und sein Instandhaltungszustand, desto mehr Energie muss zum Heizen aufgebracht werden. Seit 2021 fällt für Öl, Diesel, Benzin und Gas die CO2-Abgabe an. Bei vermietetem Wohnraum muss also zusätzlich zu den Kosten für Gas oder Öl noch die Abgabe gezahlt werden. Diese war bisher vollständig von den Mietern zu tragen. Durch ein neues Gesetz ist der Vermieter nun in der Pflicht, je nach Energieverbrauch des Hauses einen Teil dieser Abgabe selbst zu zahlen.
Was ist die CO2-Abgabe?
In jeder Gas- und Heizölrechnung werden Sie die CO2-Abgabe gesondert ausgewiesen finden. Es kursieren auch Begriffe wie CO2-Steuer oder Kohlenstoffsteuer, obwohl es sich eigentlich nicht um eine Steuer handelt. Je mehr eine Wohnung beheizt wird, umso höher sind auch die Kosten. Die Abgabe wurde eingeführt, um der Erderwärmung entgegenzusteuern und die Klimaziele zu realisieren. Bisher mussten Mieter die CO2-Abgabe allein tragen.
Wie hoch ist die Abgabe?
Derzeit beträgt die Abgabe etwa 0,6 Cent pro Kilowattstunde Erdgas und 7,9 Cent pro Liter Heizöl. Bis zum Jahr 2025 soll die Abgabe gestaffelt weiter steigen. Aufgrund der Energiekrise hat die Bundesregierung für dieses Jahr die Erhöhung aber ausgesetzt, so dass sich die Staffelung um ein Jahr verschiebt. Bis 2026 wird sich die Abgabe dann auf 1,2 Cent pro Kilowattstunde Erdgas und 17,4 Cent pro Liter Heizöl gesteigert haben.
Vermieter müssen ran
Was bisher für Vermieter recht bequem auf Kosten der Mieter lief, wird sich nun ändern. Das „Kohlendioxidkostenteilungsgesetz“ (CO2KostAufG) sieht nun eine Beteiligung des Vermieters vor. Je mehr CO2 ein Gebäude ausstößt, umso weniger zahlt der Mieter und der Vermieter muss einen Großteil der CO2-Abgabe tragen. Dadurch soll für Vermieter der Anreiz geschaffen werden, sein Gebäude energieeffizient zu sanieren. Daneben werden auch Mieter weiterhin zum Energiesparen angehalten.
Von 5 Prozent bis 95 Prozent
Das Gesetz sieht ein Zehn-Stufen-Modell vor. Für ein modernes Passivhaus nach Standard EH55 sollen Mieter die volle Abgabe zahlen. Bei anderen Gebäuden fallen für Mieter gestaffelt zwischen 5 Prozent und 95 Prozent der Abgabe an. Den anderen Anteil muss dann der Vermieter tragen. In welche Stufe ein Gebäude eingruppiert wird, hängt vom Vorjahresverbrauch ab. Nicht entscheidend ist beispielsweise der Zustand der Dämmung oder der Fenster.
Schwierige Berechnung
Der CO2-Kostenanteil muss in jeder Heizkostenabrechnung nun exakt ausgewiesen werden. Damit weiß aber noch keiner, wer welchen Anteil zu tragen hat. Die Bundesregierung will dafür bis Mitte nächsten Jahres ein Berechnungsprogramm zur Verfügung stellen, mit dem die CO2-Emmision pro Quadratmeter und die Kostenverteilung ermittelt werden können.
Wirkliche Entlastung?
Eigentlich soll das Gesetz neben der Förderung des Energiesparens auch eine Entlastung für Mieter darstellen. Das Risiko besteht aber, dass Vermieter aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen die Miete erhöhen und damit die Mieter im Endeffekt eine höhere Miete werden zahlen müssen als bisher. Denn bestimmte Modernisierungsmaßnahmen, gerade zur Energieeffizienz, können Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen anteilig auf die Mieterschaft umlegen. Nicht zuletzt aus diesem Grund steht das Gesetz an einigen Stellen deutlich in der Kritik.