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CO2-Abgabe: Kosten auch für Vermieter

Anreiz zu sanieren

Energiekosten: Die Erhöhung der CO2-Abgabe wurde im vergangenen Jahr ausgesetzt. Wer zahlt, nachdem sie nun deutlich gestiegen ist?

Kupfergeld quillt aus einem roten Geldbeutel, der auf einem Holztisch liegt.

Rechtsfrage des Tages:

Für das Heizen mit Öl, Gas und Fernwärme fällt eine CO2-Abgabe an. Wer muss sie zahlen und wie hoch fällt sie in diesem Jahr aus?

Antwort:

Je älter das Haus und schlechter sein Instandhaltungszustand, desto mehr Energie muss zum Heizen aufgebracht werden. Seit 2021 fällt für Öl, Diesel, Benzin und Gas die CO2-Abgabe an. Bei vermietetem Wohnraum muss also zusätzlich zu den Kosten für Gas oder Öl und seit einiger Zeit auch für Fernwärme noch die Abgabe gezahlt werden. Diese war früher vollständig von den Mietern zu tragen. Seit einiger Zeit sind auch die Vermieter in der Pflicht, je nach Energieverbrauch des Hauses, einen Teil dieser Abgabe selbst zu zahlen.

Was ist die CO2-Abgabe?

In jeder Gas- und Heizölrechnung werden Sie die CO2-Abgabe gesondert ausgewiesen finden. Gleiches gilt auch für Fernwärme, wenn sie mit Gas oder Öl erzeugt wird. Es kursieren auch Begriffe wie CO2-Steuer oder Kohlenstoffsteuer, obwohl es sich eigentlich nicht um eine Steuer handelt. Je mehr eine Wohnung beheizt wird, umso höher sind auch die Kosten. Die Abgabe wurde eingeführt, um der Erderwärmung entgegenzusteuern und die Klimaziele zu realisieren. Früher mussten Mieter die CO2-Abgabe allein tragen. Heute erfolgt eine Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter.

Wie hoch ist die Abgabe?

Eigentlich sollte die CO2-Abgabe bereits 2023 erhöht werden. Diese Maßnahme wurde aber aufgrund der Energiekrise ausgesetzt. In diesem Jahr ist die Abgabe nun auf 45 Euro pro Tonne CO2 gestiegen. Bis zum Jahr 2026 soll sie gestaffelt weiter steigen. Die Abgabe fließt in den Klima- und Transformationsfond (KTF). Neben der Höhe der CO2-Abgabe beeinflusst natürlich auch weiterhin die Preisentwicklung für Brennstoffe den Preis für Energie.

Vermieter müssen ran

Was früher für Vermieter recht bequem auf Kosten der Mieter lief, hat sich schon länger geändert. Das „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ (CO2KostAufG) sieht eine Beteiligung des Vermieters vor. Je mehr CO2 ein Gebäude ausstößt, umso weniger zahlt der Mieter und der Vermieter muss einen Großteil der CO2-Abgabe tragen. Dadurch soll für Vermieter der Anreiz geschaffen werden, sein Gebäude energieeffizient zu sanieren. Daneben werden auch Mieter weiterhin zum Energiesparen angehalten.

Von 5 Prozent bis 95 Prozent

Das Gesetz sieht ein Zehn-Stufen-Modell vor. Für ein modernes Passivhaus nach Standard EH55 sollen Mieter die volle Abgabe zahlen. Bei anderen Gebäuden fallen für Mieter gestaffelt zwischen 5 Prozent und 95 Prozent der Abgabe an. Den anderen Anteil muss dann der Vermieter tragen. In welche Stufe ein Gebäude eingruppiert wird, hängt vom Vorjahresverbrauch ab. Nicht entscheidend ist beispielsweise der Zustand der Dämmung oder der Fenster.

Schwierige Berechnung

Der CO2-Kostenanteil muss in jeder Heizkostenabrechnung exakt ausgewiesen werden. Damit weiß aber noch keiner, wer welchen Anteil zu tragen hat. Die Bundesregierung hat dafür ein Berechnungsprogramm zur Verfügung gestellt, mit dem die CO2-Emission pro Quadratmeter und die Kostenverteilung ermittelt werden können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Mietwohnungen mit Zentralheizung und solchen mit Etagenheizung sowie vermieteten Einfamilienhäusern.

Anders bei Geschäftshäusern

Für nicht bewohnte Gebäude wie Büro- oder Geschäftshäuser gilt eine andere Regelung. Hier tragen Mieter und Vermieter die CO2-Agabe jeweils zur Hälfte. Daneben haben diese auch die Möglichkeit, vertraglich eine andere Quote zu vereinbaren. Bis 2025 soll dann auch hier ein Stufenmodell gelten. Ausnahmen können daneben zum Beispiel für Gebäude mit Denkmalschutz gelten. Darf der Eigentümer nämlich das Gebäude aufgrund behördlicher Auflagen gar nicht energetisch sanieren oder ist diese Sanierung durch staatliche Vorgaben erheblich eingeschränkt, muss der Eigentümer keine oder nur eine geringere Abgabe zahlen.

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