
Rechtsfrage des Tages
Für die Kosten des Kabelanschlusses eines Hauses galt bis vor nicht allzu langer Zeit das sogenannte Nebenkostenprivileg. Das bedeutet, die Kosten konnten auf die Mieter umgelegt werden. Egal, ob sie den Anschluss nutzten oder nicht. Spätestens nächstes Jahr haben Mieter grundsätzlich das freie Wahlrecht. Was gilt derzeit?
Antwort:
Die Medienwelt hat sich in den letzten Jahren erheblich geändert. Viele Konsumenten nutzen mehr Streamingdienste und digitale Angebote statt den althergebrachten Kabelanschluss. Dennoch zahlen immer noch viele Mieter mit den Nebenkosten für den Kabelanschluss des Hauses. Bereits seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Vermieter die Kosten für neugebaute Hausverteilnetze nicht mehr einfach so auf die Mieter umlegen. Für Bestandsanlagen gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024. Ab dann können alle Mieter frei entscheiden, ob sie noch einen Kabelanschluss wünschen oder nicht.
Nebenkostenprivileg
Vor dem Inkrafttreten der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 01. Dezember 2021 galt ohne Wenn und Aber das sogenannte Nebenkostenprivileg. Vermieter durften die Kosten des Kabelanschlusses grundsätzlich im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Es kam nicht darauf an, ob der jeweilige Mieter diesen nutzt oder sogar überhaupt einen Fernseher hatte. Mit der Gesetzesänderung wurde dieses Privileg abgeschafft.
Selbstbestimmung ab Sommer 2024
Bereits seit dem Inkrafttreten der Änderung durfte ein Vermieter nicht mehr pauschal die Kabelanschlusskosten auf Mieter umlegen, wenn ein neues Hausverteilnetz gebaut wurde. Für Altanlagen gilt noch eine Übergangsfrist. Nutzen Sie eigentlich keinen Kabelanschluss und greifen lieber auf digitale Inhalte zurück, werden Sie im Rahmen der Nebenkosten erst ab 30.06.2024 sparen können. Ab diesem Stichtag können Mieter nämlich selbst bestimmen, welchen Anbieter sie wählen oder ob sie vielleicht auch ganz auf einen Kabelanschluss verzichten wollen. Für laufende Verträge wurde Vermietern mit der Gesetzesänderung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, womit sie bis zum 01.07.2024 noch laufende Verträge kündigen können.
Alternative Glasfaser
Gleichzeitig mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs wurde Vermietern aber die Möglichkeit eröffnet, ein Bereitstellungsentgelt für eine moderne, gebäudeinterne Glasfaserstruktur auf die Mieter umzulegen. Mieter zahlen damit anteilig für die Ausbaukosten eines Glasfaseranschlusses. Die Umlage ist gedeckelt und kann mit etwa 60 Euro pro Wohnung und Jahr für maximal fünf Jahre (in Ausnahmefällen für neun Jahre) von den Mietern erhoben werden.
Glasfaser als Modernisierung
Möchte ein Vermieter seinen Bestandsbau auf moderne Glasfasertechnik aufrüsten, kann er die Mieter auch in Form einer Mieterhöhung für Modernisierungsmaßnahmen an den Kosten beteiligen. Hierbei muss er aber strenge formelle Voraussetzungen erfüllen. Und da die Mieter den Ausbau indirekt mitfinanzieren, muss der Vermieter die Nutzung des Glasfasernetzes jedem Telekommunikationsanbieter kostenfrei zur Verfügung stellen.