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Wer bekommt BAföG?

Geld für Berufstraum

Nicht jede Familie kann sich das Studium der Kinder leisten. Auch in der Ausbildung kann der finanzielle Schuh drücken. Da kann BAföG helfen.

Ein Finger zeigt auf ein Papier.

Aktuelle Rechtsfrage

Passen die familiären Finanzen nicht zum Ausbildungswunsch, können Berufsträume junger Menschen zerplatzen. Schüler und Studenten können aber mit dem BAföG eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Was sollten Sie dazu wissen?

Antwort:

Viele junge Leute haben ein klares Berufsziel vor Augen. Sei es, zunächst das Abitur zu machen, eine Ausbildung zu beginnen oder in ein Studium zu starten – dabei finanziell auf eigenen Beinen dürften die wenigsten stehen. Zwar müssen die Eltern aufgrund ihrer Unterhaltspflicht den Nachwuchs bis zum Abschluss der ersten Ausbildung finanziell unterstützen. Allerdings reicht das Familieneinkommen nicht immer aus, den Kindern ihre beruflichen Ziele zu ermöglichen. Daher gibt es schon seit Langem das BAföG, das nicht nur Studenten, sondern auch Schüler und Auszubildende in Anspruch nehmen können.

Was genau ist BAföG eigentlich?

Mit dem BAföG gewährt der Staat Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen staatlichen Zuschuss, um Ausbildung oder Studium finanzieren zu können. Je nach Förderung handelt es sich um einen vollen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, z. B. beim Schüler-BAföG, oder um eine Kombination von staatlichem Zuschuss und zinslosem Darlehen für Studierende.

Wer bekommt Schüler-BAföG?

Das Schüler-BAföG ist vorgesehen für die schulische Berufsausbildung, den Besuch einer Fach- oder Fachoberschulklasse, einer Abendschule, einer Akademie, einem Kolleg oder für den Besuch einer allgemeinbildenden Schule ab Klasse 10. Voraussetzung ist, dass der Schüler unter 45 Jahre alt ist und aufgrund der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen kann. Auf das Einkommen der Eltern kommt es nicht an. Auch ohne deutschen Pass kommt diese Förderung unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Wer bekommt Studenten-BAföG?

Wer studieren möchte, kann die Förderung im Rahmen einer Erstausbildung für ein Studium an einer Hochschule in Anspruch nehmen, die staatlich oder anerkannt privat sein kann. Auch der Besuch einer Akademie kommt in Betracht, wenn die Abschlüsse nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind. Auch hier liegt das Höchstalter bei 45 Jahren. Anders als beim Schüler-BAföG besteht die Förderung für Studenten zu einem Teil aus einer staatlichen Hilfe, die nicht zurückzuzahlen ist und einem zinslosen Darlehen. Dieses muss nach Abschluss des Studiums zurückgezahlt werden.

Wie berechnet sich das BAföG für Studenten?

Hier kommt es auf verschiedene Faktoren an. Ob und in welcher Höhe BAföG gewährt werden kann, hängt unter anderem vom eigenen Einkommen, dem der Eltern oder des Ehepartners ab. Auch das eigene Vermögen wird in die Waagschale geworfen. Ähnlich wie bei der Steuer gelten auch hier Freibeträge. Wer weniger Mittel hat als den Freibetrag, bekommt sein Einkommen und Vermögen oder das Einkommen der Eltern nicht angerechnet. Das BAföG wird bis zum Ende der Regelstudienzeit gewährt, auf Antrag wegen besonderer Umstände auch mal länger. Die konkrete Höhe des BAföG bestimmt sich sowohl für Auszubildende als auch für Studenten nach Bedarfssätzen. Genaueres dazu finden Sie hier.

Wussten Sie, dass ...

… es beim BAföG – anders als bei einem Stipendium – nicht auf die Leistungen im Studium ankommt? Alleine die persönlichen und finanziellen Lebensumstände sind entscheidend.

Darf ich nebenher jobben?

Ob Sie neben dem Studium oder der Ausbildung jobben, bleibt letztlich Ihnen überlassen. Verdienen Sie allerdings besonders gut dazu, wird ein Teil des Einkommens auf das BAföG angerechnet. Die Freigrenze für das eigene Einkommen liegt im Bereich der Minijobgrenze.

Wie kann ich BAföG beantragen?

Das zuständige Ministerium hält ein Antrags-Portal vor, auf dem Sie Ihren BAföG-Antrag online stellen können. Dort finden Sie auch einen BAföG-Rechner, auf dem Sie Ihren möglichen Anspruch vorab ermitteln können. Sie können Ihren Antrag auch schriftlich stellen. Dafür müssen Sie spezielle Formblätter ausfüllen.

Was sollte ich noch wissen?

Im Jahr 2024 gab es eine große Reform des BAföG, die einige verbesserte Leistungen mit sich brachte. So können junge Leute aus einkommensschwachen Haushalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro bekommen, zum Beispiel für Lernmaterial oder einen Laptop. Außerdem können Studenten ein sogenanntes Flexibilitätssemester über die Regelstudienzeit hinaus in Anspruch nehmen. Noch dazu wurden die Bedarfssätze angehoben und der Kreis der Berechtigten erweitert.

Stand: 14.09.2026

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