Prinzipiell ist nach aktuellem Stand der höhere Energiepreis vor allem ein Problem derjenigen, die die Energie verbrauchen – im Regelfall also der Mieterinnen und Mieter. Es gibt aber verschiedene Szenarien, in denen Sie als vermietende Partei von den steigenden Energiepreisen trotzdem betroffen sind. Dabei spielt es eine Rolle, ob Sie …
- … wesentliche Energiekosten für Ihre Mieterinnen und Mieter vorstrecken – also z. B. Heizung, Warmwasser oder Strom mit den Nebenkosten abrechnen, und
- ob Sie die Energiekosten in den Nebenkosten in Form einer Pauschale oder einer Vorauszahlung mit Endabrechnung vereinnahmen.
Sollten Sie eine Pauschale mit Ihren Mieterinnen und Mietern vereinbart haben, die auch Energiekosten abdeckt (z. B. bei All-inclusive-Vermietung), tragen Sie zunächst selbst das Risiko steigender Energiepreise und sollten prüfen, ob Sie aufgrund der veränderten Lage ein Recht auf Erhöhung der Pauschale haben.
Sofern Sie die Energiekosten zunächst vorstrecken, am Ende des Abrechnungszeitraums aber auf die Mieter umlegen, haben Sie gegebenenfalls die Pflicht, einen günstigeren Tarif zu wählen. Dabei müssen Sie nicht zwangsläufig den billigsten Anbieter am Markt wählen – es sollte aber auch nicht der teuerste sein.
Falls die Energiekosten Sache der Mieter sind (etwa in Form eines eigenen Stromzählers und einer eigenen Gastherme in der Mietwohnung), betrifft Sie das Themenfeld nur am Rande. Zwar werden auch viele Mehrparteienhäuser beheizt und nahezu jedes Treppenhaus verbraucht über die Beleuchtung Strom, aber diese Beträge sind vergleichsweise gering.
Egal wie die Energieversorgung gestaltet ist sollten Sie aber bedenken, dass es bei Ihren Mieterinnen und Mietern unter Umständen zu Zahlungsschwierigkeiten kommen kann. Auch das ist besonders dann problematisch, wenn Sie mit der Nebenkostenabrechnung hohe Summen für Energie wiederbekommen möchten. Vereinbaren Sie in diesem Fall am besten gleich einen höheren Abschlag (s.u.).
Aber auch in anderen Varianten sollten Sie damit rechnen, dass weniger liquide Mieter im schlimmsten Fall die Miete nicht (rechtzeitig) bezahlen können.