Ihre ERGO Wohngebäude-/Glasversicherung können Sie zum vereinbarten Vertragsablauf kündigen. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie bereits zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres kündigen. Eine Kündigung ist fristgerecht, wenn sie ERGO spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf zugeht. Nähere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Wie und zu wann kann ich meine Wohngebäude-/Glasversicherung kündigen?
Bei ERGO können Sie Ihre Versicherung in Textform (per Brief oder E-Mail) kündigen. Wichtig ist, dass Sie als Absender der Kündigung erkennbar sind.
ERGO Versicherung AG
ERGO-Platz 1
40477 Düsseldorf
E-Mail: service@ergo.de
Tel.: 0800 / 3746 044
Sofern Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht haben, hat ERGO Sie hierüber mit einem Schreiben – auch über die Frist – informiert. Bitte geben Sie bei Ihrer Kündigung einen Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht.
Ist der Versicherungsfall eingetreten, können Sie die Versicherung kündigen. Die Kündigung muss ERGO spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein. Ihre Kündigung wird sofort nach Zugang bei ERGO wirksam. Sie können aber auch bestimmen, dass die Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll – spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Bitte geben Sie hier einen Hinweis auf eine Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls und teilen Ihren gewünschten Kündigungstermin mit.
Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Kündigungszugang. Es genügt also nicht, wenn Sie die Kündigung am letzten Tag der Frist in den Briefkasten werfen. Sie muss ERGO bis dahin bereits vorliegen. In der Regel erhalten Sie dann innerhalb einer Woche eine Kündigungsbestätigung. Versäumen Sie die Frist, bestätigt ERGO Ihnen die Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem ERGO Berater, bevor Sie Ihre ERGO Wohngebäudeversicherung kündigen.
Haben Sie Ihr Gebäude verkauft, kann nur der neue Eigentümer die Versicherung kündigen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen unter www.ergo.de/eigentümerwechsel.
Wenn Ihr Gebäude mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist, holen Sie für eine Kündigung bitte die Zustimmung des Kreditinstituts ein. Ohne diese kann ERGO Ihre Kündigung nicht anerkennen.
Bevor Sie Ihre Wohngebäude-/Glasversicherung kündigen, bedenken Sie folgende Punkte:
Wissen Sie, dass es auch Alternativen zu einer Kündigung gibt?
Eine Kündigung ist nicht immer der beste Weg. Bitte beachten Sie, dass an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Was für Ihren Vertrag gilt, richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Je nach Vertrag kann es z. B. diese Lösungen geben:
- Sie können möglicherweise Ihre Leistungen reduzieren oder bestimmte Leistungen ausschließen, um damit den Beitrag zu senken.
- Auch der Einschluss oder die Erhöhung von Selbstbeteiligungen können sich lohnen und den Beitrag senken.
- Selbstverständlich können Sie Ihren Beitrag auch auf eine andere Zahlweise umstellen, z. B. von jährlich auf monatlich.
Auf vielen Wegen für Sie erreichbar
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