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Wohnungsbauprämie

Wer hat Anspruch auf die staatliche Förderung?

Der Staat unterstützt Bausparer, die Wohnraum kaufen, bauen oder renovieren wollen, mit der Wohnungsbauprämie.

Ein Mann sitzt hinter einem Modellhaus und Stapeln von Münzen und rechnet.

Wer frühzeitig Geld für den Hausbau zurücklegt, wird belohnt: Aufwendungen für Bausparverträge fördert der Staat mit einer Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 % des gesparten Guthabens. Wie andere Fördertöpfe ist aber auch die Wohnungsbauprämie an bestimmte Bedingungen geknüpft. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier im Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Wohnungsbauprämie ist ein steuerfreier jährlicher Zuschuss vom Staat zur Förderung von Hausbau, Sanierung oder Umbau von Wohneigentum und kann für max. 10 Jahre beantragt werden.
  • Die Wohnungsbauprämie ist an eine Einkommensgrenze gebunden: Diese liegt 2024 bei 35.000 € für Alleinstehende und bei 70.000 € für Verheiratete oder Verpartnerte.
  • Die maximale Förderung pro Jahr beträgt 70 € bei Alleinstehenden und 140 € bei Verheirateten oder Verpartnerten. Voraussetzung ist, dass Sie keine Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Was ist die Wohnungsbauprämie und warum gibt es sie?

Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Gesetzgeber seit 1952 den Aufbau von Eigenkapital, damit sich mehr Bausparer den Traum vom Eigenheim erfüllen können. Die Wohnungsbauprämie richtet sich an Bausparer unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze, die regelmäßig in einen Sparvertrag einzahlen. Sie bekommen eine Prämie für das sog. wohnwirtschaftlich angelegte Vermögen, das für den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie bestimmt ist. Der staatliche Zuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.

Um die private Wohneigentumsbildung weiter zu stärken, wurde der Fördersatz der Wohnungsbauprämie 2021 von 8 % auf 10 % angehoben. Außerdem wurde die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie deutlich erhöht, sodass nun mehr Bausparer Anspruch auf die Prämie haben.

Gut zu wissen

Es gibt zahlreiche staatliche Fördermittel für den Hausbau  – die Wohnungsbauprämie ist aber bei weitem der älteste Fördertopf zum Aufbau von Wohneigentum. Eingeführt wurde sie schon 1952.

Wohnungsbauprämie: Was wird gefördert?

Die Wohnungsbauprämie gibt es für alle Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Bausparverträge. Gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz werden aber noch 2 weitere Geldanlagen gefördert:

  • Der Erwerb von Anteilen einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft.
  • Sparverträge, die für die Dauer von 3–6 Jahren mit einem Kreditinstitut abgeschlossen sind und die dem Bau oder Erwerb von Wohneigentum für den Eigenbedarf dienen.

Unabhängig von der Form des Sparvertrags ist die sog. wohnwirtschaftliche Nutzung des Sparguthabens eine Voraussetzung für die Wohnungsbauprämie. D. h., der Staat unterstützt nur die Sparer, die das Geld tatsächlich für die Schaffung von Wohneigentum nutzen.

Gut zu wissen

Von der Wohnungsbauprämie ausgeschlossen sind solche Beträge, die Ihnen Ihr Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistungen überweist. Auch wenn Sie für Ihre Sparbeträge bereits eine andere staatliche Förderung wie die Arbeitnehmersparzulage erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie 2024?

2024 beträgt die Wohnungsbauprämie 10 % der prämienberechtigten Einzahlungen pro Kalenderjahr. Der Förderbetrag ist allerdings auf die Dauer von max. 10 Jahren begrenzt. Auch die Höhe der förderbaren Sparleistung ist gedeckelt:

  • Alleinstehende erhalten max. 700 € Förderung – d. h., bis zu 70 € im Jahr.
  • Für Verheiratete oder Verpartnerte beträgt das geförderte Bausparguthaben zusammen max. 1.400 €. Sie erhalten demnach max. 140 € Wohnungsbauprämie pro Jahr.

Für wen lohnt sich die Wohnungsbauprämie?

Klar ist: Die Wohnungsbauprämie ist zu gering, um bei der Entscheidung fürs Eigenheim ausschlaggebend zu sein. Dennoch lohnt sich der staatliche Zuschuss, da er zum einen steuerfrei und zum anderen schnell und unkompliziert zu beantragen ist. Bausparer, die den Kauf oder Bau ihres Eigenheims finanzieren möchten, erhalten mit der Wohnungsbauprämie einen steuerfreien Zuschuss, der über die Dauer von 10 Jahren durchaus einen Unterschied machen kann.

Bis zu welcher Einkommensgrenze besteht Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?

  • Grundsätzlich haben Bausparer nur dann Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, dort einkommensteuerpflichtig sind und ihr Sparguthaben ausschließlich für die wohnwirtschaftliche Nutzung verwenden. Aber auch die Höhe des Einkommens spielt eine Rolle beim Anspruch auf die Prämie: Als Alleinstehender darf Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 35.000 € betragen.
  • Bei Verheirateten oder Verpartnerten dürfen es nicht mehr als 70.000 € zu versteuerndes Einkommen pro Jahr sein.

Zudem müssen die Sparer das 16. Lebensjahr vollendet haben und mind. 50 € pro Jahr aus Eigenmitteln in den Sparvertrag einzahlen, um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu haben.

Gut zu wissen

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Wohnungsbauprämie für neu abgeschlossene Bausparverträge sofort beantragen. Allerdings wird Ihnen die Prämie nicht sofort, sondern erst nach Ablauf von 7 Jahren gutgeschrieben.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Beim zu versteuernden Einkommen handelt es sich um die Gesamtsummt Ihrer jährlichen Einnahmen, auf die Sie Steuern zahlen müssen. Sie finden den Betrag in Ihrem Steuerbescheid. Dieser ergibt sich aus Ihrem Bruttolohn abzüglich möglicher Freibeträge wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder Kindergeld.

Wohnungsbauprämie: Checkliste für die wohnwirtschaftliche Nutzung

Die Wohnungsbauprämie ist an die wohnwirtschaftliche Nutzung Ihres Sparguthabens geknüpft. Eine solche wohnwirtschaftliche Nutzung liegt dann vor, wenn Sie Ihr Sparguthaben auf eine der folgenden Arten einsetzen:

  • Sie kaufen ein Haus oder eine Wohnung.
  • Sie bauen ein Haus oder eine Wohnung.
  • Sie modernisieren Ihr Haus oder Ihre Wohnung.
  • Sie bauen Ihr Haus oder Ihre Wohnung um.
  • Sie erwerben Wohnrechte.

Darüber hinaus gibt es weitere Regelungen für die wohnwirtschaftliche Nutzung. So werden z. B. nur Einbauten gefördert, die fest im Haus oder in der Wohnung verbaut sind, z. B. die Badezimmereinrichtung oder eine Küchenspüle.

Hinweis
Sie haben geheiratet? Prima! Da sich Ihr Familienstand auf die Einkommensgrenze der Wohnungsbauprämie auswirkt, benachrichtigen Sie Ihre Bausparkasse für mögliche Änderungen.

Wohnungsbauprämie beantragen: So läuft es ab

Sie erhalten den Antrag auf Wohnungsbauprämie i. d. R. automatisch zusammen mit Ihrem jährlichen Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse. Meist wird der Antrag zu Beginn eines Jahres als Vordruck zum Ausfüllen zugeschickt. Bei den meisten Bausparkassen können Sie die Wohnungsbauprämie alternativ auch online beantragen.

Schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag für die Wohnungsbauprämie einfach an Ihre Bausparkasse zurück oder geben Sie den Vordruck vor Ort bei Ihrem Berater ab.

Gut zu wissen

Der Antrag auf die Wohnungsbauprämie gilt jeweils nur für ein Jahr. Pro Sparjahr müssen Sie einen neuen Antrag einreichen. So können Sie die Wohnungsbauprämie insg. 10 Jahre lang erhalten.

Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen: Kein Grund zur Eile

Die Wohnungsbauprämie können Sie auch bis zu 2 Jahre rückwirkend beantragen. Das bedeutet: Die Frist endet erst am 31. Dezember des 2. Jahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt. Sie können die Wohnungsbauprämie 2024 also noch bis zum 31. Dezember 2026 beantragen. Versäumen Sie diese Frist, kann Ihr Antrag auf die Wohnungsbauprämie leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Das gehört in den Antrag zur Wohnungsbauprämie

  • Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer
  • Familienstand
  • Vertragsnummer oder Bausparnummer
  • Steuerbescheid für das Antragsjahr
  • Anderweitig bezogene Förderungen

Gut zu wissen

Sie erhalten die Wohnungsbauprämie immer nur für einen Bausparvertrag. Auch wenn Sie mehrere Bausparverträge haben, können Sie die Wohnungsbauprämie nicht mehrfach beantragen.

Auszahlung der Wohnungsbauprämie

Sobald Sie den Antrag auf Wohnungsbauprämie bei der Bausparkasse gestellt haben, prüft diese, ob Sie tatsächlich prämienberechtigt sind. Ist dies der Fall, wird die Bausparkasse Ihre Prämie beim zuständigen Finanzamt an Ihrem Wohnsitz anweisen.

Die Wohnungsbauprämie wird dann an die Bausparkasse ausgezahlt. Sie selbst erhalten die Prämie als Gutschrift auf Ihren Sparvertrag. Auf Ihrem nächsten Jahreskontoauszug werden Sie den gutgeschriebenen Wert sehen. Nach Ablauf Ihres Bausparvertrages wird Ihnen die gesamte Fördersumme zusammen mit der angesparten Bausparsumme ausgezahlt.

Ihr Antrag auf Wohnungsbauprämie wurde nicht genehmigt oder Sie haben ihn gar nicht erst erhalten?

Wenn Sie keine Wohnungsbauprämie bekommen haben oder der Antrag nicht genehmigt wurde, kann das an folgenden Dingen liegen:

  • Der Antrag auf Wohnungsbauprämie lag nicht fristgerecht bei Ihrer Bausparkasse vor.
  • Sie haben weniger als 50 € aus Eigenmitteln in Ihren Sparvertrag einfließen lassen.
  • Sie liegen über der festgelegten Einkommensgrenze von 35.000 bzw. 70.000 €.
  • Sie verwenden Ihren Bausparvertrag nicht wohnwirtschaftlich.
  • Ihr Sparvertrag läuft noch nicht seit mindestens 7 Jahren.
  • Der Prämienanspruch wurde bereits von Ihrem Partner ausgeschöpft.
  • Der Höchstbetrag wurde bereits für einen anderen Bausparvertrag oder bei einer anderen Bausparkasse ausgeschöpft.

Trifft keiner der hier aufgezählten Punkte auf Sie zu, lohnt es sich, bei Ihrem Finanzberater nachzufragen.

Darum ist die Wohnungsbauprämie steuerfrei

Die Wohnungsbauprämie wird zwar anhand Ihres zu versteuernden Jahreseinkommens bemessen, trotzdem ist der Zuschuss steuerfrei. Gemäß § 6 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes gehört die Wohnungsbauprämie nicht zu den „Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes“.

Wo trage ich die Wohnungsbauprämie in der Steuererklärung ein?

Die Wohnungsbauprämie selbst ist steuerfrei – allerdings müssen Sie die Zinsen versteuern, die Sie auf Ihr Erspartes auf dem Bausparkonto ansammeln. Denn diese zählen zu den Kapitalerträgen. Nutzen Sie bitte dazu die Anlage KAP in Ihrer Steuererklärung.

Wann muss ich die Wohnungsbauprämie zurückzahlen?

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass die Wohnungsbauprämie von Ihnen zurückgefordert wird. So müssen Sie die Wohnungsbauprämie zurückzahlen, wenn einer der folgenden Umstände auf Sie zutrifft:

  • Sie haben die Wohnungsbauprämie nicht wohnwirtschaftlich genutzt.
  • Sie haben den Sparvertrag an eine andere Person verschenkt oder übertragen, z. B. an einen Verwandten.
  • Sie haben den Sparvertrag vor Ablauf der Bindungsfrist von 7 Jahren aufgelöst, ihn also ganz oder z. T. auszahlen lassen.

Eine „Rückzahlung“ der Wohnungsbauprämie bedeutet nicht, dass Sie den Betrag zurücküberweisen müssen – die Prämie wird Ihnen am Ende der Laufzeit einfach nicht mit ausbezahlt.

Ausnahmen bei der Wohnungsbauprämie

In manchen Fällen sind die Regelungen zur Wohnungsbauprämie nicht so streng. Es gibt Szenarien, in denen Sie bereits vor Ablauf der 7 Jahre über das Guthaben Ihres Bausparvertrages verfügen können, ohne den Anspruch auf die Prämie zu verlieren. Dazu zählen z. B. vorzeitig erreichte Zuteilungsvoraussetzungen, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Tod. Konkret gelten folgende Ausnahmeregelungen:

  • Ihr Bausparvertrag hat seine Zuteilungsvoraussetzungen vorzeitig erreicht: Sie lösen den Bausparvertrag also auf und nutzen die Summe unmittelbar zum Erwerb von Wohneigentum für den Eigenbedarf oder von anderen wohnwirtschaftlichen Zwecken.
  • Sie verlieren Ihren Job und sind für mind. ein Jahr dauerhaft arbeitslos.
  • Sie werden erwerbsunfähig.
  • Ihr Partner oder Ihre Partnerin verstirbt.

Wohnungsbauprämie: Mehr Freiraum für junge Sparer unter 25

Wenn Sie bei Abschluss Ihres Bausparvertrages jünger als 25 Jahre waren und der Vertrag seit mehr als 7 Jahre besteht, dürfen Sie das Guthaben aus dem Bausparvertrag auch für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Konkret bedeutet das: Sie dürfen das Sparguthaben wohnwirtschaftlich nutzen, müssen es aber nicht.

Hinweis
Für Bausparverträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden, gelten abweichende Regeln. Das Geld aus dem Vertrag muss nicht zwingend wohnwirtschaftlich genutzt werden. Zudem bleibt der Prämienanspruch unter bestimmten Umständen auch bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages bestehen.

Hausbau-Förderung: Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Die Wohnungsbauprämie ist nicht die einzige Förderung des Staates zum Hausbau:

  • Wohn-Riester (auch bekannt als Eigenheimrente): Dabei wird ein Teil Ihres Einkommens in den Sparvertrag eingezahlt und vom Fiskus subventioniert. Wohn-Riester lohnt sich besonders für Familien und Gutverdiener.
  • Wohnraumförderungsgesetz: Förderung von Neubau durch zinsgünstige Darlehen. Das ist besonders für einkommensschwache Familien lohnend.
  • KfW 55 Förderung für Neubau: Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energien durch die KfW-Bank mit zinsvergünstigten Darlehen für das Energiesparhaus Effizienzhaus 55.
  • Eigenheimförderungen durch die Länder: Günstige Darlehen und Zuschüsse auf Landesebene durch die jeweilige Landesbank.
  • Fördermittel der katholischen und evangelischen Kirchen: Vergabe eines Grundstücks mit Erbbaurecht.
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