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Wohnungsbauprämie

So profitieren Sie am meisten davon

Schneller ins Eigenheim ziehen als gedacht: Hier finden Sie die wichtigsten Infos über die Wohnungsbauprämie.

Spielzeughaus mit Geldstappel

Wer früh an den Hausbau denkt, wird vom Gesetzgeber belohnt. Aufwendungen für Bausparverträge fördert der Staat mit einer Wohnungsbauprämie von 10 % des gesparten Guthabens. So wie andere Fördertöpfe auch, ist die Wohnungsbauprämie an bestimmte Bedingungen geknüpft. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier im Ratgeber.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Die Wohnungsbauprämie ist ein jährlicher Zuschuss vom Staat zur Förderung von Hausbau, Sanierung oder Umbau.
  • Den Antrag auf Wohnungsbauprämie schickt Ihnen Ihre Bausparkasse automatisch zu.
  • Die Wohnungsbauprämie ist an eine Einkommensgrenze gebunden: 35.000 € für Alleinstehende, 70.000 € für Verheiratete oder Verpartnerte.
  • Die Wohnungsbauprämie müssen Sie jährlich neu beantragen.
  • Die maximale Dauer der Wohnungsbauprämie beläuft sich auf 10 Jahre. 

Wohnungsbauprämie: Definition und Bedeutung

Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Gesetzgeber den Aufbau von Eigenkapital, um mehr Bausparern den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Wohnbauprämie erhalten Bausparer, die regelmäßig in einen Sparvertrag einzahlen. Sie bekommen eine Prämie auf das wohnwirtschaftlich angelegte Vermögen, das für den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie bestimmt ist. Diesen staatlichen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.

Um die private Wohneigentumsbildung noch mehr zu stärken, stieg in 2021 der Fördersatz der Wohnungsbauprämie von 8 % auf 10 %. Außerdem wurde die Einkommensgrenze der Wohnungsbauprämie deutlich erhöht.

Staatliche Fördermittel für den Hausbau gibt es schon lange. Die Wohnbauprämie ist der älteste Fördertopf zum Aufbau von Wohneigentum. Eingeführt wurde er bereits 1952.

Wohnungsbauprämie: Das wird gefördert

Die Wohnungsbauprämie gibt es für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus.

Hierzu gehören unterschiedliche Sparverträge; am wichtigsten sind jedoch Bausparverträge. Gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz werden noch 2 weitere Arten von Sparverträgen gefördert:

  • Der Erwerb von Anteilen einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft.
  • Sparverträge, die auf die Dauer von 3 bis 6 Jahren mit einem Kreditinstitut abgeschlossen sind und die dem Bau oder Erwerb von Wohneigentum für den Eigenbedarf dienen.

Welche Form des Sparvertrags Sie auch wählen, die Wohnungsbauprämie ist immer zweckgebunden. Das bedeutet: Der Staat belohnt nur diejenigen, die das Geld aus dem Bausparvertrag tatsächlich wohnwirtschaftlich nutzen. 

Gut zu wissen

Von der Wohnungsbauprämie ausgeschlossen sind solche Beträge, die Ihnen als vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber überwiesen wurden. Und für Beträge für die Sie schon eine andere staatliche Förderung erhalten, z. B. die Arbeitnehmersparzulage.

Wohnungsbauprämie Checkliste: So nutzen Sie Ihr Erspartes wohnwirtschaftlich

Sie verwenden Ihr Erspartes dann wohnwirtschaftlich, wenn die folgenden Dinge auf Sie zutreffen:

  • Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung kaufen.
  • Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung bauen.
  • Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung modernisieren.
  • Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung umbauen.
  • Sie möchten Wohnrechte erwerben.

So weit, so gut – aber auch für die wohnwirtschaftliche Nutzung gibt es weitere Regelungen. So werden z. B. nur alle Einbauten gefördert, die fest im Haus oder in der Wohnung verbaut sind. Dazu gehören z. B. eine Badeeinrichtung oder eine Küchenspüle. Ein neues Sofa oder eine neue Schrankwand gehören nicht dazu.

Zudem ist die Definition von Haus oder Wohnung teilweise Auslegungssache. So fördert der Gesetzgeber nicht nur Wohngebäude, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Nebengebäude wie etwa Garagen oder einen Garten.

Und nicht zuletzt gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, Ihren Bausparvertrag zu verwenden – eine ausführliche Liste finden Sie z. B. hier.

Am besten, Sie erkundigen sich bei Ihrem Finanzierungpartner über die genauen Details und Regelungen.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Pro Kalenderjahr beträgt die Wohnungsbauprämie 10 % der prämienberechtigten Einzahlungen. Für Alleinstehende liegt die maximal förderbare Sparleistung bei 700 €: Sie bekommen jährlich bis zu 70 €. Für Verheiratete oder Verpartnerte beträgt die jährliche Höchstprämie 1.400 €: Sie werden demnach mit maximal 140 € pro Jahr vom Staat belohnt.

Wohnungsbauprämie Einkommensgrenze: Wer hat wirklich Anspruch?

Unter den folgenden Voraussetzungen bekommen Sie die Wohnungsbauprämie:

  • Als Alleinstehender beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 35.000 €. Bei Verheirateten oder Verpartnerten dürfen es nicht mehr als 70.000 € sein.
  • Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind in Deutschland uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig.
  • Sie zahlen mindestens 50 € pro Jahr aus Eigenmitteln in den Sparvertrag ein.
  • Der Sparvertrag läuft seit mindestens 7 Jahren.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Beim zu versteuernden Einkommen handelt es sich um die Höhe Ihrer jährlichen Einnahmen, auf die Sie Steuern zahlen müssen. Sie finden den Betrag in Ihrem Steuerbescheid. 

Tipp

Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über der Einkommensgrenze liegt, haben Sie selbst keinen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Aber vielleicht eines Ihrer Familienmitglieder? Evtl. liegen Ihre eigenen Eltern oder Kinder unter den Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie.

Sie haben geheiratet? Prima! Da sich Ihr Familienstand auf die Einkommensgrenze der Wohnungsbauprämie auswirkt, benachrichtigen Sie für mögliche Änderungen Ihre Bausparkasse.

Antrag auf Wohnungsbauprämie: So läuft es ab

Sie erhalten den Antrag auf Wohnungsbauprämie automatisch von Ihrer Bausparkasse. Dieser wird Ihnen zu Beginn des Jahres als Vordruck zum Ausfüllen zugeschickt. Bei den meisten Bausparkassen können Sie die Wohnungsbauprämie auch online beantragen.

Schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Wohnbauprämie einfach an Ihre Bausparkasse zurück. Sie können ihn auch persönlich vor Ort bei einem zuständigen Berater abgeben.

Aber Achtung: Die Wohnungsbauprämie ist kein Selbstläufer. Sie müssen pro Sparjahr immer wieder einen neuen Antrag auf Wohnungsbauprämie einreichen. So können Sie die Wohnungsbauprämie insgesamt 10 Jahre lang erhalten.

Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen: Kein Grund zur Eile

Die Wohnungsbauprämie können Sie auch bis zu 2 Jahre rückwirkend beantragen. Das bedeutet: Erst am 31.12. des 2. Jahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, endet die Frist. D.h. dass Sie die Wohnungsbauprämie 2022 also noch bis zum 31.12.2024 beantragen können. Spätestens dann muss Ihr Antrag aber bei der Bausparkasse eingegangen sein.

Das gehört in den Antrag zur Wohnungsbauprämie

  • Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer
  • Familienstand
  • Vertragsnummer oder Bausparnummer
  • Steuerbescheid für das Antragsjahr
  • Anderweitig bezogene Förderungen

Gut zu wissen: Sie erhalten die Wohnungsbauprämie immer nur für einen einzigen Bausparvertrag. Wenn Sie mehrere Bausparverträge haben, können Sie die Wohnungsbauprämie nicht bei allen, sondern nur bei einem Vertrag beantragen.

Wohnungsbauprämie beantragt: Wie gehts weiter?

Sie haben den Antrag auf Wohnungsbauprämie bei der Bausparkasse gestellt? Die Bausparkasse überprüft nun, ob Sie tatsächlich prämienberechtigt sind. Ist dies der Fall, wird die Bausparkasse Ihre Prämie beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt anweisen. Dieses zahlt dann die Wohnungsbauprämie an die Bausparkasse aus. Sie selbst erhalten die Prämie als Gutschrift auf Ihren Sparvertrag. Auf Ihrem nächsten Jahreskontoauszug werden Sie den gutgeschriebenen Wert sehen.

Ihr Antrag auf Wohnungsbauprämie wurde nicht genehmigt oder Sie haben ihn gar nicht erst erhalten?

Wenn Sie keine Wohnungsbauprämie bekommen haben oder der Antrag nicht genehmigt wurde, kann das an folgenden Dingen liegen:

  • Der Antrag auf Wohnungsbauprämie lag nicht fristgerecht bei Ihrer Bausparkasse vor.
  • Sie haben weniger als 50 € aus Eigenmitteln in Ihren Sparvertrag einfließen lassen.
  • Sie liegen über der festgelegten Einkommensgrenze von 35.000 bzw. 70.000 €.
  • Sie verwenden Ihren Bausparvertrag nicht wohnwirtschaftlich.
  • Ihr Sparvertrag läuft noch nicht seit mindestens 7 Jahren.
  • Ihr Sparvertrag wurde vor Ablauf der Bindungsfrist von 7 Jahren aufgelöst.
  • Der Prämienanspruch wurde bereits von Ihrem Partner ausgeschöpft.
  • Der Höchstbetrag wurde bereits bei einer anderen Bausparkasse ausgeschöpft.

Wenn keiner der hier aufgezählten Punkte auf Sie zutrifft, lohnt es sich, bei Ihrem Finanzberater nachzuhaken.

Darum ist die Wohnungsbauprämie steuerfrei

Da die Wohnungsbauprämie anhand Ihres zu versteuernden Jahreseinkommens bemessen wird, könnte der Eindruck entstehen, dass die Prämie versteuert wird. Aber keine Sorge: Die Wohnungsbauprämie ist steuerfrei. Gemäß § 6 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes gehört die Wohnbauprämie nicht zu den „Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes.“

Wo trage ich die Wohnungsbauprämie in die Steuererklärung ein?

Die Wohnungsbauprämie selbst ist steuerfrei. Die Zinsen, die Sie auf Ihr Erspartes auf dem Bausparkonto ansammeln, müssen allerdings versteuert werden. Denn diese zählen zu den Kapitalerträgen. Nutzen Sie bitte die Anlage KAP der Lohnsteuererklärung. 

Wann muss ich die Wohnungsbauprämie zurückzahlen?

Sie müssen die Wohnungsbauprämie zurückzahlen, wenn einer der folgenden Umstände auf Sie zutrifft:

  • Sie haben die Wohnungsbauprämie nicht wohnwirtschaftlich genutzt, z. B. für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. 
  • Sie haben den Sparvertrag an eine andere Person verschenkt oder übertragen, z. B. an einen Verwandten.
  • Sie haben den Sparvertrag vor Ablauf der Bindungsfrist von 7 Jahren aufgelöst, also ganz oder teilweise auszahlen lassen.

Sollte einer dieser Umstände auf Sie zutreffen, müssen Sie die Wohnungsbauprämie zurückzahlen. In keinem Fall sollten Sie jedoch selbst die Überweisung dazu ausführen. Die Prämie wird Ihnen am Ende Ihrer Laufzeit einfach nicht mehr ausbezahlt. 

Auch bei der Wohnungsbauprämie gibt es Ausnahmen

In manchen Fällen sind die Regelungen zur Wohnungsbauprämie nicht ganz so streng. Es gibt Szenarien, in denen Sie vor Ablauf der 7 Jahre über das Guthaben Ihres Bausparvertrages verfügen können, ohne den Anspruch auf die Prämie zu verlieren. Dazu zählen z. B. vorzeitig erreichte Zuteilungsvoraussetzungen, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Tod.

Konkret gelten dafür folgende Voraussetzungen:

  • Ihr Bausparvertrag hat seine Zuteilungsvoraussetzungen vorzeitig erreicht: Sie lösen den Bausparvertrag also auf und nutzen die Summe unmittelbar zum Erwerb von Wohneigentum für den Eigenbedarf oder von anderen wohnwirtschaftlichen Zwecken. 
  • Sie verlieren Ihren Job und sind für mindestens ein Jahr dauerhaft arbeitslos.
  • Sie werden erwerbsunfähig.
  • Ihr Partner oder Ihre Partnerin verstirbt.

Wohnungsbauprämie: Mehr Freiraum für junge Sparer unter 25

Wenn Sie bei Abschluss Ihres Bausparvertrages jünger als 25 Jahre waren und der Vertrag mehr als 7 Jahre besteht, dürfen Sie das Guthaben aus dem Bausparvertrag auch für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Konkret bedeutet das: Sie dürfen das Guthaben wohnwirtschaftlich nutzen, müssen es aber nicht.

Da Sie in diesem Fall eine Sonderstellung genießen, müssen Sie die Wohnungsbauprämie auch dann nicht zurückzahlen, wenn Sie auf wohnwirtschaftliche Zwecke verzichten. Diese sogenannte prämienunschädliche Verwendung gilt allerdings nur einmal. 

Förderung Hausbau: Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Die Wohnungsbauprämie ist nicht die einzige Förderung des Staates zum Hausbau:

  • Wohn-Riester: Auch bekannt als Eigenheimrente. Dabei wird ein Teil Ihres Einkommens in den Sparvertrag eingezahlt und vom Fiskus subventioniert. Wohn-Riester lohnt sich besonders für Familien und Gutverdiener.
  • Wohnraumförderungsgesetz: Förderung von Neubau durch zinsgünstige Darlehen. Das ist besonders für einkommensschwache Familien lohnend.
  • KfW 55 Förderung für Neubau: Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energien durch die KfW-Bank mit zinsvergünstigten Darlehen für ein Effizienzhaus 55.
  • Eigenheimförderungen durch die Länder: Günstige Darlehen und Zuschüsse auf Landesebene durch die jeweilige Landesbank.
  • Fördermittel der katholischen und evangelischen Kirchen: Vergabe eines Grundstücks mit Erbbaurecht.
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