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Vermögenswirksame Leistungen

Wie Sie vom VL-Sparen profitieren

Mit vermögenswirksamen Leistungen (abgekürzt: VL) können Sie gezielt Vermögen aufbauen. Ihr Arbeitgeber zahlt dafür monatlich in eine Sparanlage ein.

Es sind viele Geldscheine in einem Geldbeutel zu sehen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Vermögenswirksamen Leistungen sind eine freiwillige Zusatzleistung Ihres Arbeitgebers, die Sie beim Aufbau eines Vermögens unterstützt. Die Höhe der Zahlung liegt zwischen 6,65 € und 40 € monatlich.
  • VL können Sie in einen Banksparplan, Bausparvertrag oder einen Fondssparplan einzahlen. Alternativ können Sie die vermögenswirksamen Leistungen auch für die Tilgung eines Hauskredits verwenden.
  • Der Staat fördert vermögenswirksame Leistungen mit der Arbeitnehmersparzulage. Sie können diese Zulage bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze beantragen.

Diese Themen finden Sie hier

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen, auch VL oder VwL abgekürzt, sind freiwillige zusätzliche Geldleistungen von Ihrem Arbeitgeber, die Sie für Ihren Vermögensaufbau nutzen können. Zusätzlich zu Ihrer Gehaltszahlung wird ein bestimmter Betrag in eine Sparanlage eingezahlt, z. B. in einen Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondssparplan.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Erfahren Sie im Video, wie vermögenswirksame Leistungen funktionieren und wie Sie von der staatlichen Förderung der Zusatzleistungen profitieren.

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Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen wurden ursprünglich eingeführt, um Arbeitnehmern mit geringerem Einkommen zu ermöglichen, Vermögen aufzubauen.

Checkliste

  • VwL sind im deutschen Vermögensbildungsgesetz verankert und beschreiben Geldleistungen, die vielen Arbeitnehmern zustehen.
  • Ihr Arbeitgeber zahlt einen festen monatlichen Beitrag von bis zu 40 € direkt auf einen von Ihnen gewählten Sparvertrag ein.
  • VwL-Sparverträge laufen i. d. R. 7 Jahre: 6 Jahre lang wird in den Vertrag eingezahlt, das siebte Jahr ist ein Ruhejahr ohne Einzahlung.
  • Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze können Sie Ihre VL-Zahlungen mit einer staatlichen Förderung aufstocken, der sogenannten Arbeitnehmersparzulage.
  • Bei tarifgebundenen Unternehmen regelt der Tarifvertrag die Höhe der VL. Auch die Anlageform kann tarifvertraglich vorgegeben werden.

Gut zu wissen

In welcher Höhe werden vermögenswirksame Leistungen gezahlt?

Die Höhe der VL ist nicht einheitlich festgelegt. Sie variiert je nach Beschäftigungsverhältnis, Branche und Arbeitsvertrag und liegt zwischen 6,65 € und 40 € monatlich.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, die vermögenswirksame Leistungen anlegen. Wer unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze ist, kann die Arbeitnehmersparzulage für verschiedene Anlageformen wie Bausparverträge oder Fondssparpläne beantragen. Die Zulage beantragen Sie jährlich zusammen mit der Einkommenssteuererklärung. Sie wird nicht jährlich ausgezahlt, sondern i. d. R. nach Ende des Ruhejahres (7. Jahr) zusammen mit den angesparten Beträgen.

Gut zu wissen

Kann ich vermögenswirksame Leistungen auch selbst einzahlen?

Vermögenswirksame Leistungen können Sie nicht selbst in den VL-Sparvertrag einzahlen. Ihr Arbeitgeber muss den Betrag direkt überweisen. Wenn Sie erst kürzlich VwL beantragt haben, benötigt Ihr Arbeitgeber eine Bestätigung über Ihren abgeschlossenen VL-Vertrag. Wenn Sie den Sparbetrag aus eigener Tasche aufstocken möchten, überweist der Arbeitgeber Ihren zusätzlichen Beitrag direkt. Diese Summe wird dann von Ihrem Gehalt abgezogen.

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?

Für die Höhe der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen. Maßgeblich ist Ihr zu versteuerndes Einkommen, das Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen.

Anlageform

Maximal zu versteuerndes Einkommen

(ledig/verheiratet)

Maximal geförderte Einzahlung pro Jahr

(ledig/verheiratet)

Maximale staatliche Förderung pro Jahr

(ledig/verheiratet)

Bausparen/

Tilgung Baukredit

40.000 € / 80.000 € 470 € / 940 € 43 € / 86 €
Fondsparen 40.000 € / 80.000 € 400 € / 800 € 80 € / 160 €
Banksparen -/- -/- keine staatliche Förderung

 

Was passiert nach Ablauf der 7 Jahre mit dem VL-Sparvertrag?

Ein VL-Vertrag hat i. d. R. eine Laufzeit von 7 Jahren. 6 Jahre lang wird angespart, im 7. Jahr ruht der Vertrag. Sie entscheiden selbst, ob Sie sich den angesparten Betrag nach Ablauf des Ruhejahrs auszahlen lassen oder ob Sie weitersparen. Wenn Sie in Ihrem bisherigen Sparvertrag weitersparen möchten, sollten Sie dafür idealerweise schon vor Beginn des Ruhejahrs einen Folgevertrag abschließen, um zu den gleichen Konditionen weitersparen zu können.

Gut zu wissen

Kann ich einen VL-Sparvertrag vorzeitig kündigen?

Auf eigenen Wunsch können Sie einen VL-Sparvertrag schon vor Ablauf der üblichen Laufzeit von 7 Jahren kündigen. Allerdings kann in diesem Fall die Arbeitnehmersparzulage wegfallen. Zudem müssen Sie durch die Kündigung ggf. mit zusätzlichen Kosten oder einer geringeren Rendite rechnen.

Vermögenswirksame Leistungen beantragen: So funktioniert‘s

Wenn Sie nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, können Sie Ihren VL-Sparplan i. d. R. frei wählen.

Gut zu wissen

Muss mein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?

Ob Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen, ist im Arbeits- bzw. Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. Generell ist die Zahlung von VwL freiwillig. Sie kann aber vertraglich vereinbart werden und somit verpflichtend sein. In einigen Berufen gibt es einen garantierten Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, etwa für Angestellte im öffentlichen Dienst.

Wo kann man vermögenswirksame Leistungen anlegen?

VL können in verschiedene Produkte wie Banksparpläne, Bausparverträge, ETF-Sparpläne oder zur Tilgung eines Immobilienkredits investiert werden.

Gut zu wissen

Für wen lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich prinzipiell für jeden. Natürlich kommt es darauf an, wie Sie diese anlegen. Nicht jede Anlageform ist für jeden Haushalt sinnvoll. Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf VwL haben, lassen Sie sich diesen nicht entgehen. Auch bei niedrigerem Einkommen profitieren Sie.

Vermögenswirksame Leistungen: Vor- und Nachteile im Überblick

Ob VL-Sparen das richtige für Sie ist, hängt in erster Linie von Ihrem Arbeitsvertrag, Ihrer persönlichen Situation und Ihren Sparzielen ab.

Vorteile Nachteile
Flexibilität: Egal, welches Sparziel Sie anstreben – es gibt für so gut wie jedes Ziel die passende Anlageform. Wenn keine tariflichen Vorgaben bestehen, können Sie Ihren VL-Sparplan frei wählen. Steuerpflicht: Die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber ist steuer- und sozialabgabenpflichtig und wird in der Gehaltsabrechnung zum Bruttogehalt dazugerechnet. Auch Zinsen oder Kursgewinne, die durch die Anlage vermögenswirksamer Leistungen entstehen, sind steuerpflichtig.  
Vermögensaufbau auch ohne eigene Sparleistung: Da vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber gezahlt werden, müssen Sie für den Vermögensaufbau nicht unbedingt selbst in die Tasche greifen. Wertschwankungen bei bestimmten Anlageformen, z. B. Aktien: Aktien, Anleihen, Fonds u. ä. unterliegen Wertschwankungen. Daher kann es bei einer Realisierung der Anlage auch zu Verlusten kommen.  
Staatliche Förderung: Bei niedrigerem Einkommen gibt es mit VwL die Möglichkeit, zusätzlich staatliche Förderung zu beantragen: die Arbeitnehmersparzulage. Verfall des VL-Anspruchs bei Kündigung: Ihr Anspruch verfällt, sobald Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob der Vertrag ruht, ausgezahlt werden kann oder ob Sie den Vertrag auf einen neuen Arbeitgeber übertragen dürfen.  
Einstieg in Wertpapiere: Vermögenswirksamen Leistungen bieten einen Anreiz, in die Welt der Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs einzusteigen. Kosten für Sparverträge: Auch bei Sparverträgen für vermögenswirksame Leistungen haben Sie mögliche anfallende Kosten zu übernehmen. Diese können Ihre Rendite mindern.  
Günstigere Konditionen beim Bausparvertrag: Die Zinsen für das Darlehen können niedriger sein als bei anderen Kredite.    
     

 

FAQ – Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen liegt zwischen 6,65 € und 40 € monatlich. Der genaue Betrag variiert je nach Anstellungsverhältnis, Branche, Anzahl der Arbeitsstunden und Arbeitsvertrag. Angestellte von Banken und Versicherungen haben gute Chancen auf höhere VL, während der Betrag im öffentlichen Dienst im Durchschnitt niedriger ausfällt.

Theoretisch kann die Grenze von 40 € VL überschritten werden. Tatsächlich gibt es keine festgelegte Obergrenze. Solange Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Bankinstitut sich einig sind, können diese sich auf jede Summe einigen. In der Praxis werden 40 € aber selten überschritten. Je nach Anlage und persönlichem Einkommen erhalten Sie eine Arbeitnehmersparzulage. Wenn Ihre VL-Einzahlungen 40 € überschreiten, erhalten Sie keine staatliche Förderung.

Die gängigsten Möglichkeiten der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen sind der Banksparplan, der Fondssparplan, der Bausparvertrag und die Baukredittilgung. Zusätzlich profitieren Sie je nach Einkommensgrenze von der Arbeitnehmersparzulage.

Fällt die Zahlung der VwL durch den Arbeitgeber nur gering aus, kann es sein, dass Sie selbst zuzahlen müssen: Bei einigen VL-Verträgen gilt ein Mindestsparbetrag. Zusätzlich können Vertragsgebühren anfallen. Prüfen Sie außerdem, ob Sie die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Berücksichtigen Sie das bei der Berechnung.

Nein. Die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber ist steuer- und sozialabgabenpflichtig. Der Betrag der VL wird in der Gehaltsabrechnung zum Bruttogehalt dazugerechnet. Wie bei jeder Geldanlage sind Zinsen oder Kursgewinne auch beim VL-Sparen steuerpflichtig. Dies ist im Einkommenssteuergesetz geregelt. Über Ihre Einkommenssteuererklärung beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage. Diese ist im Gegensatz zur VL des Arbeitgebers steuer- und sozialabgabenfrei.

Vermögenswirksame Leistungen werden nicht von Ihrem Gehalt abgezogen. Es handelt sich um eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, die direkt in die VL-Sparanlage fließt. Dennoch sind die Zahlung der VL sowie der Abzug von Steuern und Sozialabgaben für diesen Betrag auf Ihrer Gehaltsabrechnung zu finden.

Während der Elternzeit muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten, dafür muss der Arbeitgeber auch keine Leistungen, die zum Arbeitsentgelt zählen, erbringen. D. h., Sie erhalten weder Gehalt noch vermögenswirksame Leistungen während der Elternzeit. Evtl. können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie selbst für die Fortführung der monatlichen Zahlungen aufkommen.

Bei einer Kündigung oder einem Wechsel des Arbeitgebers bleiben die bereits angesparten VL-Beträge erhalten. Zahlt der neue Arbeitgeber ebenfalls VwL, kann die bisherige Anlage möglicherweise weitergeführt werden.

Nutzen Sie die VwL Ihres Arbeitgebers bis zur Rente. Möchten Sie Ihren VL-Vertrag nach Renteneintritt noch nicht kündigen, können Sie diesen weiterführen und die Einzahlungen selbst übernehmen. Meist besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, also ihn weiterlaufen zu lassen, ohne Beiträge zu zahlen.

Je nach Arbeitgeber können vermögenswirksame Leistungen auch in eine betriebliche Altersversorgung fließen. Die betriebliche Altersversorgung ist eine mögliche Anlageform für VwL.

Stand: 22.01.2026

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