Vermögenswirksame Leistungen – 5 Schritte
Darauf kommt es beim Planen und Beantragen von VwL an:
1. Höhe festlegen: Die Höhe des VL-Betrags ist abhängig von Ihrem Anstellungsverhältnis, der Branche, der Anzahl Ihrer Arbeitsstunden und Ihrem Arbeitsvertrag. Daher ist es sinnvoll, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder den geltenden Tarifvertrag zu werfen. Alternativ fragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber nach. Bis zu 40 € VL können von diesem zugesagt werden.
2. Anlageform festlegen: Nicht alle Arbeitnehmer können die Anlageform für ihre vermögenswirksamen Leistungen frei wählen. Manche Tarifverträge geben vor, in welcher Form VwL anzulegen sind. Haben Sie die freie Wahl, informieren Sie sich über die verschiedenen Anlageformen und legen Ihre Ziele fest: Möchten Sie Geld für Ihre Altersvorsorge oder eine Immobilie ansparen? Oder lieber in Fonds investieren?
3. VL-Sparvertrag abschließen: Einen formellen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen müssen Sie nicht stellen. Sprechen Sie einfach Ihren Vorgesetzten auf Ihre Pläne an – dieser wird sich darum kümmern oder Ihnen den richtigen Ansprechpartner nennen. Für die Überweisung der VwL benötigen Sie einen Sparvertrag. Diesen schließen Sie meist selbst ab. Wählen Sie hierzu ein Anlageinstitut Ihres Vertrauens.
4. Arbeitgeber informieren: Wenn dies noch nicht geschehen ist, setzen Sie Ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis, dass Sie einen Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen haben und dieser nun für die Einzahlung der monatlichen VL-Beträge bereit ist.
5. Vermögen ansparen: Nun ist alles in Gang gesetzt und Sie beginnen, Vermögen anzusparen. In der Regel werden vermögenswirksame Leistungen mindestens über einen Zeitraum von sieben Jahren angelegt.