Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen liegt zwischen 6,65 € und 40 € monatlich. Der genaue Betrag variiert je nach Anstellungsverhältnis, Branche, Anzahl der Arbeitsstunden und Arbeitsvertrag. Angestellte von Banken und Versicherungen haben gute Chancen auf höhere VL, während der Betrag im öffentlichen Dienst im Durchschnitt niedriger ausfällt.
Wer clever vorsorgt, muss sich weniger Gedanken um die Zukunft machen. Auch für Ihre Familie können Sie heute vorsorgen: Mit einer Risikolebensversicherung sind Ihre Liebsten im Ernstfall finanziell abgesichert.
Das Wichtigste in Kürze
- Vermögenswirksamen Leistungen sind eine freiwillige Zusatzleistung Ihres Arbeitgebers, die Sie beim Aufbau eines Vermögens unterstützt. Die Höhe der Zahlung liegt zwischen 6,65 € und 40 € monatlich.
- VL können Sie in einen Banksparplan, Bausparvertrag oder einen Fondssparplan einzahlen. Alternativ können Sie die vermögenswirksamen Leistungen auch für die Tilgung eines Hauskredits verwenden.
- Der Staat fördert vermögenswirksame Leistungen mit der Arbeitnehmersparzulage. Sie können diese Zulage bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze beantragen.
Diese Themen finden Sie hier
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen, auch VL oder VwL abgekürzt, sind freiwillige zusätzliche Geldleistungen von Ihrem Arbeitgeber, die Sie für Ihren Vermögensaufbau nutzen können. Zusätzlich zu Ihrer Gehaltszahlung wird ein bestimmter Betrag in eine Sparanlage eingezahlt, z. B. in einen Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondssparplan.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Erfahren Sie im Video, wie vermögenswirksame Leistungen funktionieren und wie Sie von der staatlichen Förderung der Zusatzleistungen profitieren.
Risikolebensversicherung
Finanzielle Sicherheit im Ernstfall
Sichern Sie die ab, die Ihnen am wichtigsten sind: Mit einer Risikolebensversicherung sorgen Sie heute schon für Ihre Familie vor.
Checkliste
- VwL sind im deutschen Vermögensbildungsgesetz verankert und beschreiben Geldleistungen, die vielen Arbeitnehmern zustehen.
- Ihr Arbeitgeber zahlt einen festen monatlichen Beitrag von bis zu 40 € direkt auf einen von Ihnen gewählten Sparvertrag ein.
- VwL-Sparverträge laufen i. d. R. 7 Jahre: 6 Jahre lang wird in den Vertrag eingezahlt, das siebte Jahr ist ein Ruhejahr ohne Einzahlung.
- Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze können Sie Ihre VL-Zahlungen mit einer staatlichen Förderung aufstocken, der sogenannten Arbeitnehmersparzulage.
- Bei tarifgebundenen Unternehmen regelt der Tarifvertrag die Höhe der VL. Auch die Anlageform kann tarifvertraglich vorgegeben werden.
Gut zu wissen
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, die vermögenswirksame Leistungen anlegen. Wer unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze ist, kann die Arbeitnehmersparzulage für verschiedene Anlageformen wie Bausparverträge oder Fondssparpläne beantragen. Die Zulage beantragen Sie jährlich zusammen mit der Einkommenssteuererklärung. Sie wird nicht jährlich ausgezahlt, sondern i. d. R. nach Ende des Ruhejahres (7. Jahr) zusammen mit den angesparten Beträgen.
Gut zu wissen
Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?
Für die Höhe der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen. Maßgeblich ist Ihr zu versteuerndes Einkommen, das Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen.
| Anlageform | Maximal zu versteuerndes Einkommen (ledig/verheiratet) |
Maximal geförderte Einzahlung pro Jahr (ledig/verheiratet) |
Maximale staatliche Förderung pro Jahr (ledig/verheiratet) |
|---|---|---|---|
Bausparen/ Tilgung Baukredit |
40.000 € / 80.000 € | 470 € / 940 € | 43 € / 86 € |
| Fondsparen | 40.000 € / 80.000 € | 400 € / 800 € | 80 € / 160 € |
| Banksparen | -/- | -/- | keine staatliche Förderung |
Was passiert nach Ablauf der 7 Jahre mit dem VL-Sparvertrag?
Ein VL-Vertrag hat i. d. R. eine Laufzeit von 7 Jahren. 6 Jahre lang wird angespart, im 7. Jahr ruht der Vertrag. Sie entscheiden selbst, ob Sie sich den angesparten Betrag nach Ablauf des Ruhejahrs auszahlen lassen oder ob Sie weitersparen. Wenn Sie in Ihrem bisherigen Sparvertrag weitersparen möchten, sollten Sie dafür idealerweise schon vor Beginn des Ruhejahrs einen Folgevertrag abschließen, um zu den gleichen Konditionen weitersparen zu können.
Gut zu wissen
Höhe des VL-Betrags
Die Höhe des VL-Betrags ist abhängig von Ihrem Anstellungsverhältnis, Ihrer Branche und Ihren Arbeitsstunden. Daher sollten Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder den geltenden Tarifvertrag werfen oder direkt bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen. I. d. R. erhalten Sie bis zu 40 € VL – diese Beiträge können Sie aus Ihrem eigenen Gehalt erhöhen.
Anlageform festlegen
Nicht alle Arbeitnehmer können die Anlageform für ihre vermögenswirksamen Leistungen frei wählen. Manche Tarifverträge geben vor, in welcher Form VwL anzulegen sind. Haben Sie die freie Wahl, informieren Sie sich über die verschiedenen Anlageformen und legen Sie Ihre Ziele fest – etwa, ob Sie Geld für die Altersvorsorge oder für eine Immobilie ansparen oder lieber in Fonds oder ETFs investieren möchten.
VL-Sparvertrag abschließen
Einen formellen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen müssen Sie nicht stellen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Ihren direkten Vorgesetzten auf Ihre Pläne an. Dieser wird sich darum kümmern oder Ihnen den richtigen Ansprechpartner nennen. Für die Überweisung der VwL benötigen Sie einen Sparvertrag. Diesen schließen Sie meist selbst bei einer Bank oder einem anderen Anlageinstitut Ihres Vertrauens ab.
Arbeitgeber informieren
Wenn Sie den Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen selbstständig auswählen und abschließen, informieren Sie im Anschluss Ihren Arbeitgeber darüber. So kann dieser die Einzahlung der monatlichen VL-Beträge in die Wege leiten und ggf. die Abrechnungsstelle informieren, falls Sie zusätzliche Beiträge aus Ihrem Gehalt einzahlen möchten.
Vermögen ansparen
Wenn der VwL-Sparvertrag ausgewählt und Ihr Arbeitgeber informiert ist, ist alles in Gang gesetzt und Sie beginnen, Vermögen anzusparen. I. d. R. werden vermögenswirksame Leistungen über einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren angelegt.
Gut zu wissen
Banksparplan
Bei einem Banksparplan wird monatlich ein festgelegter Betrag eingezahlt und zu einem fixen oder variablen Zinssatz verzinst, um mit der Zeit eine größere Summe anzusparen. Im Vergleich zum Fondssparen ist die Anlage sehr risikoarm und eignet sich daher für sicherheitsorientierte Anleger.
Bausparvertrag
Der Bausparvertrag vereint Sparplan und Darlehen für die Finanzierung einer Immobilie. In der Ansparphase zahlen Sie i. d. R. 40 - 50 % der Bausparsumme ein. Wenn die vereinbarte Summe und die Mindestspardauer erreicht sind, können Sie über die angesparte Summe und das vereinbarte Darlehen verfügen. Damit beginnt die Darlehens- und Tilgungsphase. Ein Bausparvertrag bietet eine relativ geringe Verzinsung in der Ansparphase, dafür haben Sie langfristig gesicherte Konditionen für ein Darlehen.
Fondssparplan
Beim Fondssparen legen Anleger Geld in Fonds an, um durch professionelles Fondsmanagement möglichst gewinnbringend in Aktien, Anleihen oder Immobilien zu investieren. Sie haben Chance auf hohe Renditen, nehmen dafür aber auch erhöhte Risiken auf Grund von Kursschwankungen in Kauf.
Baukredit tilgen
Falls Sie bereits einen Baukredit haben, können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf das Darlehenskonto überweisen lassen. Das lohnt sich besonders, da der Zins für ein Immobiliendarlehen häufig höher ist als die Rendite, die Sie beim VL-Sparen erzielen könnten.
Auch in Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen können Sie vermögenswirksame Leistungen anlegen.
Gut zu wissen
Vermögenswirksame Leistungen: Vor- und Nachteile im Überblick
Ob VL-Sparen das richtige für Sie ist, hängt in erster Linie von Ihrem Arbeitsvertrag, Ihrer persönlichen Situation und Ihren Sparzielen ab.
| Vorteile | Nachteile | ||
|---|---|---|---|
| Flexibilität: Egal, welches Sparziel Sie anstreben – es gibt für so gut wie jedes Ziel die passende Anlageform. Wenn keine tariflichen Vorgaben bestehen, können Sie Ihren VL-Sparplan frei wählen. | Steuerpflicht: Die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber ist steuer- und sozialabgabenpflichtig und wird in der Gehaltsabrechnung zum Bruttogehalt dazugerechnet. Auch Zinsen oder Kursgewinne, die durch die Anlage vermögenswirksamer Leistungen entstehen, sind steuerpflichtig. | ||
| Vermögensaufbau auch ohne eigene Sparleistung: Da vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber gezahlt werden, müssen Sie für den Vermögensaufbau nicht unbedingt selbst in die Tasche greifen. | Wertschwankungen bei bestimmten Anlageformen, z. B. Aktien: Aktien, Anleihen, Fonds u. ä. unterliegen Wertschwankungen. Daher kann es bei einer Realisierung der Anlage auch zu Verlusten kommen. | ||
| Staatliche Förderung: Bei niedrigerem Einkommen gibt es mit VwL die Möglichkeit, zusätzlich staatliche Förderung zu beantragen: die Arbeitnehmersparzulage. | Verfall des VL-Anspruchs bei Kündigung: Ihr Anspruch verfällt, sobald Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob der Vertrag ruht, ausgezahlt werden kann oder ob Sie den Vertrag auf einen neuen Arbeitgeber übertragen dürfen. | ||
| Einstieg in Wertpapiere: Vermögenswirksamen Leistungen bieten einen Anreiz, in die Welt der Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs einzusteigen. | Kosten für Sparverträge: Auch bei Sparverträgen für vermögenswirksame Leistungen haben Sie mögliche anfallende Kosten zu übernehmen. Diese können Ihre Rendite mindern. | ||
| Günstigere Konditionen beim Bausparvertrag: Die Zinsen für das Darlehen können niedriger sein als bei anderen Kredite. | |||
FAQ – Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Theoretisch kann die Grenze von 40 € VL überschritten werden. Tatsächlich gibt es keine festgelegte Obergrenze. Solange Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Bankinstitut sich einig sind, können diese sich auf jede Summe einigen. In der Praxis werden 40 € aber selten überschritten. Je nach Anlage und persönlichem Einkommen erhalten Sie eine Arbeitnehmersparzulage. Wenn Ihre VL-Einzahlungen 40 € überschreiten, erhalten Sie keine staatliche Förderung.
Die gängigsten Möglichkeiten der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen sind der Banksparplan, der Fondssparplan, der Bausparvertrag und die Baukredittilgung. Zusätzlich profitieren Sie je nach Einkommensgrenze von der Arbeitnehmersparzulage.
Fällt die Zahlung der VwL durch den Arbeitgeber nur gering aus, kann es sein, dass Sie selbst zuzahlen müssen: Bei einigen VL-Verträgen gilt ein Mindestsparbetrag. Zusätzlich können Vertragsgebühren anfallen. Prüfen Sie außerdem, ob Sie die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Berücksichtigen Sie das bei der Berechnung.
Nein. Die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber ist steuer- und sozialabgabenpflichtig. Der Betrag der VL wird in der Gehaltsabrechnung zum Bruttogehalt dazugerechnet. Wie bei jeder Geldanlage sind Zinsen oder Kursgewinne auch beim VL-Sparen steuerpflichtig. Dies ist im Einkommenssteuergesetz geregelt. Über Ihre Einkommenssteuererklärung beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage. Diese ist im Gegensatz zur VL des Arbeitgebers steuer- und sozialabgabenfrei.
Vermögenswirksame Leistungen werden nicht von Ihrem Gehalt abgezogen. Es handelt sich um eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, die direkt in die VL-Sparanlage fließt. Dennoch sind die Zahlung der VL sowie der Abzug von Steuern und Sozialabgaben für diesen Betrag auf Ihrer Gehaltsabrechnung zu finden.
Während der Elternzeit muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten, dafür muss der Arbeitgeber auch keine Leistungen, die zum Arbeitsentgelt zählen, erbringen. D. h., Sie erhalten weder Gehalt noch vermögenswirksame Leistungen während der Elternzeit. Evtl. können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie selbst für die Fortführung der monatlichen Zahlungen aufkommen.
Bei einer Kündigung oder einem Wechsel des Arbeitgebers bleiben die bereits angesparten VL-Beträge erhalten. Zahlt der neue Arbeitgeber ebenfalls VwL, kann die bisherige Anlage möglicherweise weitergeführt werden.
Nutzen Sie die VwL Ihres Arbeitgebers bis zur Rente. Möchten Sie Ihren VL-Vertrag nach Renteneintritt noch nicht kündigen, können Sie diesen weiterführen und die Einzahlungen selbst übernehmen. Meist besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, also ihn weiterlaufen zu lassen, ohne Beiträge zu zahlen.
Je nach Arbeitgeber können vermögenswirksame Leistungen auch in eine betriebliche Altersversorgung fließen. Die betriebliche Altersversorgung ist eine mögliche Anlageform für VwL.
Stand: 22.01.2026
Tipps der Redaktion
Lesen lohnt sich!