„Steuerlich absetzbar“ bedeutet, dass Sie bestimmte Ausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben dürfen. Das Finanzamt erkennt diese Ausgaben an und zieht sie von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. So sinkt Ihre Steuerlast und Sie zahlen weniger Steuern oder bekommen mehr Geld zurück.
Ein Todesfall ist emotional und oft auch finanziell eine schwere Last. Eine Risikolebensversicherung sichert Ihre Liebsten genau für diesen Fall ab. Sie bietet finanziellen Schutz, damit Ihre Familie sich in der schweren Zeit keine Sorgen um die Zukunft macht und ihren Lebensstandard halten kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.
- Die jährlichen Höchstbeträge sind meist schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
- Der Hauptvorteil der Versicherung ist der Schutz für Ihre Hinterbliebenen, nicht die mögliche Steuerersparnis.
Diese Themen finden Sie hier
Lohnt sich die steuerliche Absetzbarkeit?
Eine Risikolebensversicherung schützt Ihre Familie finanziell. Viele fragen sich: Kann ich die Beiträge in der Steuererklärung angeben und Geld sparen? Grundsätzlich ja, denn der Staat fördert private Vorsorge. Doch die steuerliche Abzugsfähigkeit hat klare Regeln und Grenzen. In diesem Ratgeber erfahren Sie verständlich, wie Sie die Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung geltend machen, welche Höchstgrenzen es gibt und warum der Schutz für Ihre Angehörigen immer im Vordergrund steht.
Risikolebensversicherung
Sichern Sie Ihre Liebsten im Ernstfall ab
Ein Trauerfall belastet Angehörige. Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Familie zumindest um finanzielle Fragen keine Sorgen machen muss.
Wie kann man die Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen?
Die Beiträge zu Ihrer Risikolebensversicherung zählen zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“. Diese können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben angeben. Darunter fallen auch andere Versicherungen für Ihre persönliche Absicherung, zum Beispiel die private Haftpflicht- oder die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Für die Angabe nutzen Sie die „Anlage Vorsorgeaufwand“ Ihrer Steuererklärung und tragen dort die Beiträge ein. Das Finanzamt prüft dann, ob und wie stark diese Ausgaben Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Entscheidend sind hier die gesetzlichen Höchstbeträge.
Gut zu wissen
Warum der Steuervorteil oft nur theoretisch ist
Obwohl Sie die Beiträge zur Risikolebensversicherung absetzen können, führt das in der Praxis oft zu keiner Steuerersparnis. Der Grund ist einfach: Das Finanzamt behandelt Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vorrangig. Diese Beiträge erreichen oder überschreiten in der Regel schon den Höchstbetrag von 1.900 € (bzw. 2.800 € für Selbstständige). Dadurch bleibt kein Spielraum mehr für weitere Vorsorgeaufwendungen.
Das bedeutet für Sie: Sie können die Beiträge zwar eintragen, aber sie senken Ihre Steuerlast nicht mehr. Der Schutz für Ihre Familie bleibt davon unberührt – und das ist der wichtigste Grund für diese Versicherung. Sie sorgt dafür, dass Ihre Hinterbliebenen im Ernstfall finanziell sicher sind.
| Arbeitnehmer & Beamte | Selbstständige | |
|---|---|---|
| Höchstbetrag | 1.900 € pro Jahr | 2.800 € pro Jahr |
| Krankenversicherung | Schöpft den Höchstbetrag meist voll aus | Chance auf Restbetrag ist höher |
| Steuerlicher Effekt | Oft gering oder null | Wahrscheinlicher bei niedrigen KV-Beiträgen |
| Hauptfokus | Schutz der Familie | Schutz der Familie und möglicher Steuervorteil |
Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?
Es gibt verschiedene Versicherungen, die Sie steuerlich absetzen können. Das Finanzamt unterscheidet hier, ob die Versicherung der Vorsorge oder der beruflichen Absicherung dient. Folgende Versicherungen sind typischerweise absetzbar:
- Vorsorgeaufwendungen: Dazu gehören vor allem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (nur der Basisschutz), die Arbeitslosenversicherung sowie die private Haftpflicht- und die Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Altersvorsorge: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Rürup-Renten (Basisrente) und Riester-Renten können Sie ebenfalls geltend machen. Hier gelten eigene Höchstgrenzen.
- Berufsbedingte Versicherungen: Eine Berufshaftpflicht-, eine Betriebs- oder eine beruflich bedingte Unfallversicherung können Sie vollständig als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) absetzen.
Sonderfall: Die betriebliche Risikolebensversicherung
Eine besondere Form ist die Risikolebensversicherung, die Sie aus betrieblichen Gründen abschließen. Dient die Versicherung zum Beispiel dazu, einen Geschäftspartner oder einen wichtigen Kredit für das Unternehmen abzusichern, können Sie die Beiträge als Betriebsausgaben geltend machen. In diesem Fall gelten die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht und Sie können die Beiträge in voller Höhe absetzen. Dies ist eine wichtige Option für Unternehmer, Selbstständige und Geschäftsführer.
Auszahlung im Todesfall: Was ist steuerlich zu beachten?
Ein zentraler Punkt bei der Risikolebensversicherung ist die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall. Hier gibt es wichtige steuerliche Unterschiede.
Einkommensteuer
Erbschaftsteuer
Tipp, um Erbschaftsteuer zu vermeiden: Eine Über-Kreuz-Versicherung kann sinnvoll sein, um die Erbschaftsteuer legal zu umgehen. Dabei ist der Versicherungsnehmer eine andere Person als die versicherte Person. Diese Vertragsgestaltung bietet ERGO an. Sie ist besonders für unverheiratete Paare ohne hohe Freibeträge ein Vorteil. Ehepartner liegt dieser beispielsweise bei 500.000 €, für Kinder bei 400.000 €.
In 3 Schritten in der Steuererklärung angeben
Wenn Sie Ihre Beiträge zur Risikolebensversicherung in der Steuererklärung angeben möchten, folgen Sie diesen einfachen Schritten.
1.
Anlage Vorsorgeaufwand nutzen
Füllen Sie für Ihre Einkommensteuererklärung das Formular „Anlage Vorsorgeaufwand“ aus. Dies ist der richtige Ort für alle Beiträge zu Versicherungen.
2.
Richtige Zeile finden
Tragen Sie die gezahlten Beiträge in die Zeile für „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ ein. In den aktuellen Formularen ist dies meist die Zeile 50.
3.
Nachweise bereithalten
Sie müssen keine Belege mitschicken. Bewahren Sie aber die jährliche Beitragsbescheinigung Ihrer Versicherung auf. Das Finanzamt könnte danach fragen.
Der Schutz im Vordergrund: Die ERGO Risikolebensversicherung
Auch wenn die steuerliche Absetzbarkeit der Risikolebensversicherung begrenzt ist, bleibt ihr Hauptzweck unverändert: die finanzielle Sicherheit Ihrer Liebsten. Die ERGO Risikolebensversicherung bietet hier flexible Lösungen, die sich an Ihre Lebenssituation anpassen.
Der Kernnutzen ist die Gewissheit, dass Ihre Familie oder Ihr Partner im Fall Ihres Todes finanziell versorgt ist. Damit können laufende Kosten wie Miete oder ein Immobilienkredit weiterbezahlt und der Lebensstandard gehalten werden.
Die ERGO bietet verschiedene Tarife, damit Sie den Schutz genau auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden können:
- Passt sich Ihrem Leben an: Sie heiraten, bekommen ein Kind oder kaufen ein Haus? Mit der Nachversicherungsgarantie erhöhen Sie Ihre Versicherungssumme bei solchen wichtigen Ereignissen einfach – ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Individuelle Tarife: Wählen Sie zwischen den Varianten Grundschutz, Komfort und Premium. Der Premium-Tarif enthält zum Beispiel einen wertvollen Waisenschutz, der Ihren Kindern eine zusätzliche monatliche Rente sichert.
- Schutz bei schwerer Krankheit: Stellt ein Arzt eine Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten fest, kann die Versicherungssumme schon zu Lebzeiten ausgezahlt werden.
So stellen Sie sicher, dass der Schutz für Ihre Familie immer an erster Stelle steht – unabhängig von steuerlichen Aspekten.
FAQ – Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Steuerlich absetzbar sind alle Ausgaben, die das Gesetz als abzugsfähig anerkennt. Dazu gehören vor allem Werbungskosten bei Arbeitnehmern (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel), Betriebsausgaben bei Selbstständigen, Sonderausgaben (z. B. Versicherungsbeiträge, Spenden, Kinderbetreuungskosten) und außergewöhnliche Belastungen (z. B. hohe Krankheitskosten). Reine Lebenshaltungskosten wie Miete, Lebensmittel oder Kleidung sind nicht absetzbar.
Nein, für Kapitallebensversicherungen gelten andere Regeln. Bei Verträgen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, sind die Beiträge in der Regel nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar. Auch die Auszahlung unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen der Einkommensteuer (Abgeltungsteuer). Die hier beschriebenen Regeln beziehen sich ausschließlich auf reine Risikolebensversicherungen ohne Kapitalaufbau.
Nein, jeder Steuerzahler hat eigene Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen. Sie können nur Ihre eigenen Versicherungsbeiträge in Ihrer Steuererklärung angeben. Wenn Sie verheiratet sind und eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, rechnet das Finanzamt die Höchstbeträge für beide Partner zusammen. Jeder kann aber nur die Beiträge für die eigenen Verträge geltend machen.
Stand: 29.12.2025
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