Die betriebliche Altersvorsorge oder Betriebsrente zahlt je nach Vereinbarung im Todesfall separat. Das Sterbevierteljahr ist eine eigene Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das Wichtigste in Kürze
- Kein Sterbegeld: Ein klassisches Sterbegeld zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nicht. Ehepartner von Personen im Ruhestand erhalten aber das sogenannte Sterbevierteljahr.
- Sterbevierteljahr: Die Rentenversicherung zahlt nach dem Tod eines Ehe- oder Lebenspartners im Ruhestand für 3 Monate die volle Rente als finanziellen Vorschuss.
- Private Absicherung: Eine private Sterbegeldversicherung bietet flexible finanzielle Hilfe für Ihre Angehörigen, unabhängig von gesetzlichen Voraussetzungen oder Fristen.
Diese Themen finden Sie hier
Was zahlt die gesetzliche Rentenversicherung im Todesfall?
Der Verlust eines nahestehenden Menschen bringt nicht nur emotionalen Schmerz, sondern oft auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Während es das Sterbegeld von den gesetzlichen Krankenkassen längst nicht mehr gibt, erhalten Ehe- und Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen noch Geld von der Rentenversicherung. Wer das Sterbevierteljahr erhält und warum eine private Sterbegeldversicherung oft die bessere Absicherung ist, erfahren Sie hier.

Sterbegeldversicherung
Vorsorgen – und Angehörige entlasten
Ein Trauerfall bringt vieles durcheinander, auch finanziell. Die ERGO Sterbegeldversicherung zahlt schnell eine feste Summe aus, damit Ihre Angehörigen Bestattungskosten und andere Ausgaben unkompliziert zahlen können.
Gibt es Sterbegeld von der Rentenversicherung?
Ein Sterbegeld von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nicht – zumindest nicht unter diesem Namen. Stattdessen zahlt sie im Todesfall das sogenannte Sterbevierteljahr. Diese Leistung erhalten jedoch ausschließlich Hinterbliebene von Personen, die bereits im Ruhestand waren.
Das Sterbevierteljahr ist ein Vorschuss auf die spätere Witwen- oder Witwerrente. Gezahlt wird es an Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner als kurzfristige finanzielle Entlastung. Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt dann außerdem zuständig für langfristige Hinterbliebenenleistungen wie Witwen-, Witwer- oder Waisenrente.
Anders sieht es aus bei Todesfällen im Erwerbsalter: Hier gibt es kein Sterbegeld. Diese Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wurde bereits 2004 abgeschafft.
Gut zu wissen
Sterbevierteljahr
Als hinterbliebener Ehe- oder Lebenspartner erhalten Sie zunächst das sogenannte Sterbevierteljahr. Dabei zahlt Ihnen die Rentenversicherung 3 Monatsbeträge der vollen Rente der verstorbenen Person auf einmal aus. Das eigene Einkommen wird auf diese Auszahlung nicht angerechnet.
Witwen- oder Witwerrente
An das Sterbevierteljahr schließt die reguläre Witwen- oder Witwerrente an. Diese beträgt in der Regel 55 % der zuletzt gezahlten Rente. In besonderen Fällen, z. B. bei langjährigen Ehen oder bei Kindererziehung, sind es sogar 60 %. Eventuell vorhandene eigene Einkünfte der Hinterbliebenen können die Rente allerdings mindern.
Waisenrente
Kinder erhalten beim Tod eines Elternteils eine Halbwaisenrente in Höhe von etwa 10 % der Rentenansprüche. Sterben beide Elternteile, zahlt die Rentenversicherung eine Vollwaisenrente. Diese beträgt rund 20 %. Zusätzlich kann ein individueller Zuschlag hinzukommen, abhängig von der Rentenbiografie der verstorbenen Person.
Gut zu wissen
Wie stelle ich einen Antrag auf das Sterbevierteljahr bei der Rentenversicherung?
Nach einem Todesfall ist vieles zu regeln – auch gegenüber der Rentenversicherung. Um das Sterbevierteljahr zu erhalten, müssen Sie aktiv werden. Für den Antrag steht ein spezielles Formular vom Renten Service der Deutschen Post bereit. Dieses füllen Sie aus und schicken es innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall zusammen mit der Kopie der Sterbeurkunde an:
Deutsche Post AG
NL Renten Service
13497 Berlin
Viele Bestattungsinstitute helfen Ihnen dabei, die nötigen Unterlagen korrekt auszufüllen. Oft übernehmen Bestatter die Beantragung für Sie auch komplett. Den Antrag auf die eigentliche Hinterbliebenenrente reichen Sie anschließend direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein.
Warum lohnt sich eine private Sterbegeldversicherung?
Hinterbliebene von Rentnern erhalten mit dem Sterbevierteljahr zwar eine kurzfristige Unterstützung, doch oft reicht diese nicht aus, um die hohen Bestattungskosten zu decken. Und was passiert, wenn ein Angehöriger stirbt, der noch gar nicht im Ruhestand war? Dann zahlt die gesetzliche Rentenversicherung gar nichts.
Genau hier kommt die private Sterbegeldversicherung ins Spiel: Die 3 ERGO Tarife mit individuellen Deckungssummen bis zu 20.000 € sorgen dafür, dass Ihre Angehörigen im Ernstfall schnell und zuverlässig finanzielle Unterstützung erhalten – und das unabhängig von gesetzlichen Voraussetzungen oder Fristen. So vermeiden Sie zusätzliche Belastungen für Ihre Angehörigen und schaffen Raum für einen würdevollen Abschied.
Tipp: Mit der ERGO Sterbegeldversicherung können Sie im Premium-Tarif Bestattungspakete ganz nach Ihren Wünschen wählen. So halten Sie Ihre Vorstellungen schriftlich fest und Ihre Angehörigen müssen sich nicht mehr kümmern.

Sterbegeldversicherung
Schnelle finanzielle Hilfe im Todesfall
Wenn ein Angehöriger stirbt, kommt oft vieles auf einmal – emotional, organisatorisch und finanziell. ERGO zahlt im Todesfall eine verlässliche Summe aus und hilft, die Bestattungskosten und weitere wichtige Ausgaben schnell und unkompliziert zu begleichen.
FAQ - Häufige Fragen zum Sterbevierteljahr der Rentenversicherung und Sterbegeld
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst
Nein. Nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf das Sterbevierteljahr, unverheiratete Paare nicht.
ERGO zahlt das Geld aus einer Sterbegeldversicherung in der Regel meist zügig innerhalb weniger Tage aus, um die Angehörigen bei den anfallenden Kosten unmittelbar zu unterstützen. Reichen Sie dafür möglichst schnell die erforderlichen Unterlagen wie die Sterbeurkunde ein.
Stand: 05.06.2025