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Umweltplakette: überall noch Pflicht?

Grüner Aufkleber

Seit einigen Jahren ist die Umweltplakette an der Windschutzscheibe in vielen Städten Pflicht. Könnte sie bald abgeschafft werden?

Viele Autos von hinten. Zu sehen sind jede Menge Abgase.

Rechtsfrage des Tages:

Wer in den Innenstädten Deutschlands die Umweltzonen befahren möchte, braucht in der Regel eine grüne Plakette. Was müssen Sie rechtlich beachten und wo brauchen Sie vielleicht keine mehr?

Antwort:

Viele Innenstädte in Deutschland sind als Umweltzonen gekennzeichnet. Wer diese mit seinem Auto befahren möchte, braucht eine grüne Umweltplakette. Ohne diesen speziellen Aufkleber kann es teuer werden. In manchen Städten ist diese Pflicht kürzlich aufgehoben worden. Eine bundesweite Regelung gibt es aber nicht.

Wir müssen draußen bleiben

Vor einigen Jahren wurde wegen schlechter Luft in den Innenstädten die sogenannte Feinstaubplakette eingeführt. Parallel haben die Städte im Innenstadtbereich Umweltzonen eingerichtet. 55 Innenstädte dürfen Sie nur befahren, wenn Ihr Auto oder Lkw eine grüne Umweltplakette an der Windschutzscheibe kleben hat. Ausnahmen gelten für Motorräder und Oldtimer. Fahrzeuge mit schlechten Abgaswerten müssen hingegen draußen bleiben. Befahren Sie die Innenstädte oder parken dort, kann es teuer werden. Nur in der weiteren Umweltzone Neu-Ulm dürfen Sie noch mit einer gelben Plakette unterwegs sein.

Von wo bis wo?

Erkennen können Sie die Umweltzonen an einer bestimmten Beschilderung. Ein Verkehrsschild markiert jeweils Beginn und Ende des Bereiches und erklärt durch ein Zusatzschild, mit welcher Umweltplakette Sie die Umweltzone befahren dürfen. Die Farben der Plaketten kennzeichnen die unterschiedlichen Schadstoffkategorien. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen eine Umweltplakette haben, wenn Sie damit die Umweltzonen befahren möchten. Umgekehrt brauchen auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge in bestimmten EU-Ländern eine Umweltplakette. Bevor Sie mit dem Auto in den Urlaub fahren, sollten Sie sich unbedingt vorher über die Regelungen im Urlaubsort erkundigen.

Bußgeld droht

Befahren Sie eine Umweltzone mit einer unzulässigen Plakette oder haben gar keine aufgeklebt, droht ein Bußgeld von 100 Euro. Einen Punkt in Flensburg brauchen Sie hingegen nicht zu befürchten. Seit der letzten Reform des Fahreignungsbewertungssystems werden nur noch sicherheitsrelevante Verstöße mit Punkten im Register geahndet. Hinter der Umweltplakette steht hingegen der Umweltschutz.

Richtig ankleben

Die Umweltplakette bekommen Sie zum Beispiel bei der Zulassungsstelle oder einem technischen Überwachungsverein. Wichtig ist, dass Sie die Plakette richtig an der Windschutzscheibe anbringen. Sie darf anschließend nicht mehr ablösbar sein oder umgeklebt werden können. Außerdem ist die Plakette an das Kennzeichen gebunden. Mit einem neuen Kennzeichen müssen Sie auch stets eine neue Plakette kaufen.

Bald Geschichte?

Vielleicht haben Sie auch in der Presse verfolgt, dass manche Städte die Umweltplakette abschaffen wollen oder dies schon getan haben. Beispielsweise in Hannover brauchen Sie keine grüne Plakette mehr, wenn Sie in die Innenstadt fahren. Der Grund: Seit einigen Jahren werden dort die Grenzwerte der Luftreinhaltung sicher eingehalten. Die Stadt sieht daher keine Notwendigkeit mehr für die Plakette beziehungsweise die Umweltzone. Die Einrichtung von Umweltzonen ist Sache der Länder. Daher gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, in welchen Städten Sie eine Umweltplakette brauchen und in welchen nicht. Die gesetzlichen Grundlagen könnten nur geändert werden, wenn es in keinem Bundesland mehr Umweltzonen gäbe. Da aber ein Großteil der eingerichteten Umweltzonen weiter besteht, sollten Sie auch als Hannoveraner weiterhin die Umweltplakette an Ihrer Windschutzscheibe haben. Nur wenn Sie mit Ihrem Auto niemals in eine andere Stadt fahren wollen, könnten Sie auf den grünen Aufkleber verzichten. Umgekehrt hat beispielsweise München zu Beginn des letzten Jahres die Regelungen verschärft und Fahrzeuge mit Diesel Euro 4/IV aus der Umweltzone verbannt.

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