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Angeschnallt: Gurtpflicht im Reisebus

Sicher auf Reisen

Wollen Sie mit dem Reisebus in den Urlaub fahren, müssen Sie sich während der Fahrt anschnallen. In neueren Bussen ist das Pflicht.

Eine Reihe von Reisebussen.

Rechtsfrage des Tages:

Ob mit dem Fernbus oder einer Reisegesellschaft – viele Leute nutzen die Möglichkeit, mit Reisebussen durch die Welt zu fahren. Gibt es eigentlich eine Gurtpflicht im Reisebus und dürfen Sie während der Fahrt zur Toilette gehen?

Antwort:

Wer nicht gerne ins Flugzeug steigt oder sich den Stress einer langen Autofahrt antun möchte, findet in Urlaubsreisen mit dem Reisebus eine bequeme und häufig auch kostengünstige Alternative. Um während der Fahrt bestmöglich abgesichert zu sein, besteht in Reisebussen tatsächlich seit mehreren Jahren eine Gurtpflicht. In Linien- oder Schulbussen entfällt diese hingegen meistens.

Gurtpflicht in neueren Bussen

Alle Reisebusse, die ab Oktober 1999 gebaut wurden, müssen auf jedem Sitzplatz über einen Beckengurt verfügen. Dieser Gurt soll Fahrgäste nicht nur bei einem Unfall schützen, sondern auch Verletzungen bei plötzlichen Lenkmanövern oder starkem Abbremsen verhindern. Bei älteren Modellen müssen die Eigentümer hingegen keine Anschnallgurte nachrüsten. Ist kein Gurt vorhanden, besteht für den Fahrgast natürlich auch keine Anschnallpflicht. Ansonsten gilt die Gurtpflicht seit 2006 innerhalb der gesamten Europäischen Union.

Anschnallen, bitte!

Der Fahrer des Busses muss die Fahrgäste darauf hinweisen, dass der Gurt während der Fahrt anzulegen ist. Modernere Busse verfügen manchmal sogar über eine Videoinstallation, die ähnlich wie im Flugzeug Sicherheitshinweise gibt. Letztlich verantwortlich für das Anschnallen ist aber jeder Fahrgast selbst. Werden Sie beispielsweise aufgrund einer plötzlichen Vollbremsung unangeschnallt aus dem Sitz geschleudert und verletzt, kann Ihnen ein Mitverschulden angelastet werden. Auch ein Bußgeld kann drohen.

Stilles Örtchen bei voller Fahrt

Erlaubt ist es, die Gurte kurzzeitig abzulegen. Sie dürfen nämlich auf die Bustoilette gehen, sich ein Getränk holen oder sich mit neuer Leselektüre aus dem Gepäckfach versorgen. Hingegen dürfen Sie sich nicht einfach abschnallen, um mit anderen Gästen drei Reihen weiter vorne auf dem Gang ein Pläuschchen zu halten. Gesetzlich geregelt ist die Gurtpflicht und die Ausnahmen hiervon in § 21 und § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO).

Im Linienbus

Eine weitere Ausnahme sieht das Gesetz für Linienbusse vor. Diese sind in der Regel eher im Stadtverkehr unterwegs und ständig steigen Leute ein und aus. Außerdem dürften Sie im Linienbus auch stehend mitfahren. Anschnallen wäre da ohnehin nicht möglich. Ähnliches gilt in der Regel für Schulbusse, die im Auftrag der Gemeinde unterwegs sind. In Straßen- und U-Bahnen müssen Sie sich ebenso wenig anschnallen wie im Fernverkehr der Bahn.

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