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Bis wann gilt ein Tempolimit?

Freie Fahrt ab ...

Geschwindigkeitsbeschränkungen finden Sie auf allen Straßen. Wie lange müssen Sie sich an das Tempolimit halten und wie wird es aufgehoben?

Ein Verkehrsschild mit Tempo 30 vor kleinen Wölkchen.

Rechtsfrage des Tages:

Geht Ihnen das auch manchmal so: Sie wundern sich auf der Autobahn, dass andere trotz Tempo 100 so schnell fahren und fragen sich, ob Sie das Ende des Tempolimits übersehen haben. Wann endet eigentlich ein Tempolimit? Und wird dieses auf der Autobahn durch eine Auffahrt unterbrochen?

Antwort:

Manchmal ist es wirklich schwierig, im Schilderwald den Überblick zu behalten. Und grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, wie eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben werden kann. Aber Achtung: Eine Autobahnauffahrt hebt nie ein Tempolimit auf. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, ab wann Sie wieder freie Fahrt haben.

Aufgehoben durch Verkehrsschild

Besonders gern sehen die meisten Autofahrer ein weißes rundes Schild mit schwarzen Querstrichen (Verkehrszeichen 282). Mit diesem Schild werden alle vorherigen Anordnungen wie Tempolimits oder ein Überholverbot aufgehoben. Alternativ finden Sie an der Straße ein ähnliches Schild, das aber nur das Streckenverbot aufhebt. Dann befindet sich hinter den Querstrichen die Zahl der vorherigen Geschwindigkeitsbegrenzung (Verkehrszeichen 278). Oder das Überholverbot wird aufgehoben.

Die nächsten 100 m

Manchmal endet ein Tempolimit auch, ohne dass es eines weiteren Schildes bedarf. So gilt ein Limit nur für den Streckenabschnitt, dessen Länge auf einem Zusatzzeichen unter der Geschwindigkeitsbegrenzung angebracht wurde. Bei einem Zusatzschild "bei Nässe" müssen Sie die Beschränkung nur beachten, wenn sich auf der Straße ein geschlossener Wasserfilm gebildet hat.

Vorsicht Gefahr

Dann gibt es noch das Tempolimit für einen besonderen Gefahrenbereich. Unter dem Schild mit dem Tempolimit befindet sich dann ein Zusatzzeichen, beispielsweise für eine Baustelle oder einen Fußgängerüberweg. Endet die Gefahrenstelle, ist die Geschwindigkeitsbeschränkung automatisch aufgehoben. Manchmal ist das Ende der Gefahrenstelle aber nicht ganz eindeutig zu erkennen. Auch wenn Sie den letzten Bauarbeiter passiert haben, einfach Gas geben sollten Sie nicht sofort. Freie Fahrt haben Sie erst wieder, wenn keine Einflüsse der Baustelle auf den Verkehr mehr vorhanden sind. Dazu gehören beispielsweise Verschmutzungen, Baumaschinen oder Baumaterial.

Gut zu wissen

An Fußgängerüberwegen sollten Sie ohnehin besonders vorsichtig fahren. Fußgänger haben Vorrang. Fahren Sie zu rasch an einen Zebrastreifen heran und gefährden sogar noch einen Passanten, droht im schlimmsten Fall sogar eine Strafbarkeit.

Unterbrochen durch Autobahnauffahrt?

Wird ein Streckenverbot durch einen Parkplatz oder eine Ausfahrt unterbrochen, gilt es dennoch weiter. Sie sollten sich also im Falle eines Bußgeldverfahrens nicht damit verteidigen, dass das Tempolimit durch die Auffahrt oder den Rastplatz aufgehoben worden sei. Etwas anderes kann gelten, wenn Sie an der Auffahrt erst aufgefahren sind. Das Streckenverbot gilt zwar trotzdem. Konnten Sie es jedoch nicht wahrnehmen, unterliegen Sie einem Verbotsirrtum. Kennen Sie allerdings die gesamte Autobahn in- und auswendig, kann der Irrtum auch als vermeidbar gelten. Dann werden Sie kaum um ein Bußgeld herumkommen.

Stand: 03.06.2025

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