Zum Inhalt springen

Starkregen: Schäden am Auto

Wasser und Hagel

Viele Gewitter gehen mit heftigen Niederschlägen einher. Und nicht selten kommt es dabei zu Schäden am Auto. Welche Versicherung zahlt?

Junger Mann, der auf Kratzer an seinem Auto schaut.

Rechtsfrage des Tages:

Immer wieder ziehen heftige Gewitter mit starkem Regen und Hagelschlag über das Land. Welche Versicherung zahlt einen Hagelschaden oder einen Wasserschaden am Auto?

Antwort:

Rollt ein Unwetter über eine Stadt, sind aufgrund des starken Regens schnell die Kanalisationen überlastet oder Bäche und Flüsse treten über die Ufer. Die Folge sind überflutete Straßen, durch die sich immer wieder überraschte Verkehrsteilnehmer quälen. Und auch in Tiefgaragen werden geparkte Fahrzeuge manchmal überflutet und teilweise sogar fortgeschwemmt. Steigt das Wasser so hoch, dass mindestens die Scheibenunterkante des Wagens erreicht wird, liegt nahezu immer ein Totalschaden vor. Hagelt es auch noch, sind teils tiefe Beulen am Fahrzeug vorprogrammiert. Gerade bei neuen, hochpreisigen Autos ist der finanzielle Schaden immens.

Wasserschlag und Hagelschaden

Steht Ihr Auto im Wasser oder durchfahren Sie geflutete Unterführungen, kann es im Motor zum Wasserschlag kommen. Dabei wird das Triebwerk zerstört und es kommt zu einem kapitalen Motorschaden. Ist Ihr Auto Opfer einer Überflutung geworden, kann manchmal eine Trockenlegung das Fahrzeug retten. Dafür sollten Sie es nicht anschalten und in eine Werkstatt schleppen lassen. Leider kommt es auch immer wieder zu erheblichen Schäden durch Hagelkörner. Selbst wenn dabei eher Blech und Glas betroffen sind, können die Kosten für eine Reparatur in die Höhe schnellen.

Welche Versicherung zahlt?

Glücklicherweise gibt es verschiedene Kfz-Versicherungen, die den Schaden regulieren. Wird ein abgestelltes Auto durch eine Überschwemmung beschädigt oder zerstört, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Diese zahlt die Reparaturkosten oder im Falle eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Manche Versicherungen bieten auch eine Neupreisentschädigung an. Dies müssen Sie aber extra vereinbart haben. Der Geschädigte zahlt nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, meist 150 Euro. Eine Höherstufung erfolgt nicht. 

Selbst schuld?

Haben Sie allerdings Ihr Fahrzeug in einem Überschwemmungsgebiet abgestellt und hätten es rechtzeitig entfernen können, kann die Teilkasko die Leistung ganz oder zum Teil verweigern. Wenn Sie beispielsweise in Hamburg Ihr Auto auf einem tiefgelegenen, regelmäßig überfluteten Parkplatz abstellen, sollten Sie die Wettermeldung beachten. Werden Sie nämlich rechtzeitig und ausreichend vor einem Hochwasser gewarnt, können Sie Probleme mit Ihrer Versicherung bekommen. 

Vorsicht in Unterführungen

Etwas anderes kann auch gelten, wenn Sie mit Ihrem Auto beispielsweise in eine überflutete Unterführung fahren. Kommt es dann zu einem Motorschaden, ist die Teilkasko für diesen sogenannten Wasserschlag nicht zuständig. Als Faustregel können Sie sich Folgendes merken: Kommt das Wasser zum Auto, ist die Teilkasko zuständig. Kommt das Auto hingegen zum Wasser, müssen Sie sich an Ihre Vollkaskoversicherung wenden. Kommt die Überflutung hingegen so plötzlich, dass Sie keine Chance hatten, den Motor rechtzeitig auszuschalten, kann auch die Teilkaskoversicherung bei einem Wasserschlag eintreten. Dabei kommt es aber stark auf den Einzelfall an.

Sehenden Auges

Auch bei der Vollkasko kann ein eigenes Verschulden Geld kosten. Sind Sie sehenden Auges in die Überschwemmung hineingefahren, kann die Vollkaskoversicherung unter Umständen die Regulierung wegen grober Fahrlässigkeit teilweise ablehnen. Ist Ihr Fahrzeug von einem schweren Wasserschaden betroffen, müssen Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung einschalten. Diese lässt in der Regel über einen Gutachter die Schadenhöhe feststellen und leistet im Versicherungsfall Ersatz.

Mann und Frau lachen bei der Autofahrt.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.

Ähnliche Beiträge: