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Kfz-Zulassung: Auto richtig anmelden

Ab auf die Straße

Eben gekauft und gleich los? So schnell geht es leider nicht. Aber Sie können die Anmeldung Ihres neuen Fahrzeugs gut vorbereiten.

Kfz-Zulassung: Auto richtig anmelden

Rechtsfrage des Tages:

Haben Sie sich einen schicken Neuwagen gegönnt? Oder konnten Sie einen flotten Gebrauchten ergattern? Bevor es auf die Straße geht, müssen Sie den Wagen zulassen. Wie geht das am schnellsten?

Antwort:

Bevor Sie mit Ihrem neuen Auto auf der Straße unterwegs sein dürfen, müssen Sie sich erst um einiges kümmern. Meist führt Sie Ihr Weg zur Zulassungsstelle. In einigen Gemeinden können Sie aber auch schon eine Online-Anmeldung durchführen. Am reibungslosesten läuft die Anmeldung, wenn Sie sich gut vorbereiten und alle notwendigen Papiere dabeihaben.

Termin vereinbaren

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Sie in der Regel einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren. Bei den meisten Behörden können Sie diesen Termin im Internet ausmachen, mancherorts müssen Sie sich aber auch telefonisch um eine Verabredung kümmern. Was bei Ihrer Zulassungsstelle gilt, erfahren Sie im Internet.

Neuwagen anmelden

Haben Sie sich einen Neuwagen gekauft, übernimmt häufig der Händler für Sie die Anmeldung. Natürlich können Sie sich auch selbst darum kümmern. Um an die begehrte Zulassung zu kommen, brauchen Sie einige Unterlagen. Sie müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, die Erklärung zum Kraftfahrtsteuer-Einzug und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Außerdem müssen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung zur Hand haben. Bei einem Importfahrzeug aus der EU mit EG-Typengenehmigung brauchen Sie außerdem die Übereinstimmungserklärung, das sogenannte COC-Papier. Dieses bekommen Sie von Ihrem Händler. Soll jemand anderer Ihr Fahrzeug zulassen, müssen Sie diese Person schriftlich dazu beauftragen. Bietet Ihnen Ihr Autohaus die Zulassung als Service an, hält es sicherlich entsprechende Vollmachten vor. Die Zulassungsstelle fertigt dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, früher bekannt als Fahrzeugschein, und versieht Ihr Kennzeichen mit der amtlichen Stempelplakette.

Der neue Gebrauchte

Nennen Sie einen neuen Gebrauchtwagen Ihr Eigen, müssen Sie zusätzlich zu den genannten Unterlagen die alte Zulassungsbescheinigung Teil II und gegebenenfalls die Abmeldebescheinigung mitnehmen, sofern das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt wurde. Außerdem müssen Sie die Bescheinigung für die Abgasuntersuchung (AU) und die Hauptuntersuchung (HU) mitnehmen. Vergessen Sie auch nicht das alte Kennzeichen.

i-Kfz: Anmeldung via Internet

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mittlerweile Ihr Fahrzeug auch online An- oder Ummelden oder auch außer Betrieb setzen lassen. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz genannt, ist allerdings nur bei Fahrzeugen möglich, die erstmals nach dem 01. Januar 2015 zugelassen wurden. Bei älteren Fahrzeugen können Sie i-Kfz nicht nutzen. Außerdem brauchen Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion und ein entsprechendes Lesegerät. Alternativ können Sie auch ein Handy mit NFC-Funktion und die Ausweis-App nutzen. Die anfallenden Gebühren zahlen Sie per Kreditkarte oder Giropay. Genauere Informationen finden Sie in den Online-Portalen der Zulassungsstellen. In einigen Bundesländern gibt es aber noch Probleme bei der technischen Umsetzung, weswegen Sie sich teilweise noch etwas gedulden müssen.

Ummelden nach Umzug

Sind Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen, müssen Sie sich auch bei der Zulassungsstelle melden. Ihre Zulassungsbescheinigungen müssen nämlich geändert werden. Auf Ihr altes Kennzeichen brauchen Sie aber nicht mehr zu verzichten. Sie haben die Wahl. Entweder, Sie beantragen ein neues Kennzeichen und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II wird dann berichtigt. Oder Sie behalten einfach Ihr bisheriges Kennzeichen. Die Behörde muss allerdings Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I berichtigen, weswegen Sie um einen Besuch bei der Behörde nicht herumkommen. Solange Sie Ihr Auto aber nicht verkaufen, können Sie Ihr Kennzeichen aus Leipzig weiter nutzen, selbst wenn Sie jetzt in Berlin wohnen.

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