
Rechtsfrage des Tages:
Parken Sie im Halteverbot oder überziehen Sie Ihre Parkzeit, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld rechnen. In Köln sollen Parksünder ihre Knöllchen bald beim Einkaufen bezahlen können. Was plant die Stadt?
Antwort:
Bei Knöllchen handelt es sich nicht um ein merkwürdiges Kleingewächs, sondern um einen Strafzettel. Diesen finden Parksünder hinter dem Scheibenwischer ihrer Windschutzscheibe, wenn sie gegen Regeln im ruhenden Verkehr verstoßen haben. Als geringfügige Ordnungswidrigkeit ist das Verfahren mit der Überweisung des Verwarnungsgeldes abgeschlossen.
Natürlich kann es auch passieren, dass das Knöllchen in den Untiefen Ihrer Tasche einfach verschwindet. Dann erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Das Verwarnungsgeld bleibt zwar gleich, zusätzlich müssen Sie aber Verfahrenskosten und Auslagen zahlen. Und die sind manchmal teurer als der eigentliche Strafzettel.
Die Stadt Köln will ab dem Frühjahr neue Wege gehen und die Bezahlung der Buße erleichtern.
Werden Sie in Köln beim Falschparken erwischt, sollen Sie Ihren Strafzettel bei einem von über 12.000 Einzelhändlern bequem mit dem Einkauf zusammen bezahlen können. Betroffene Autofahrer sollen einen Barcode zugestellt bekommen, den diese an der Kasse einscannen lassen und dann bezahlen können. Das Angebot gilt als Pilotprojekt. Bei erfolgreicher Umsetzung könnten andere Kommunen nachziehen.