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Erste Hilfe leisten: Pflicht, nicht Kür!

Trotz Corona

Kommen Sie an einen Unfallort sind Sie dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Was ist dabei in Zeiten von Corona zu beachten?

Rechtsfrage des Tages:

Erste Hilfe ist nach einem Unfall oder einer anderen Notsituation lebenswichtig. Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie zu einer Unfallstelle kommen? Und worauf müssen Sie wegen des immer noch grassierenden Corona-Virus achten?

Antwort:

Wer einen Führerschein macht, muss einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Aber nicht nur im Straßenverkehr kann Erste Hilfe Leben retten. Auch im Haushalt oder bei einem Spaziergang kann es zu Notsituationen kommen. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, Menschen in Not zu helfen. Rechtlich sind Sie sogar dazu verpflichtet. Das gilt auch in Zeiten von Corona. Wichtig ist, dass Sie sich besonders gut schützen.

Ein Muss

Jeder Mensch ist verpflichtet, anderen Hilfe zu leisten. Wer nichts unternimmt, macht sich sogar strafbar. Allerdings müssen Sie nur das tun, wozu Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten in der Lage sind. Von einem körperlich eingeschränkten Menschen kann beispielsweise nicht immer erwartet werden, dass er eine Herz-Lungen-Massage durchführt. Umgekehrt dürfen Sie nicht zu viele Hemmungen haben. Viele Leute haben Sorge, dem Verletzten Schmerzen oder sogar weitere Verletzungen zuzufügen. Keine Angst. Selbst wenn Sie einem Verunfallten bei der Wiederbelebung versehentlich eine Rippe brechen, werden Sie nicht bestraft. Fühlen Sie sich nicht in der Lage, eine Herz-Lungen-Massage durchzuführen, sollten Sie zumindest den Notarzt rufen und dem Verletzten beistehen. Machen Sie das, was Sie sich zutrauen.

Und die Ansteckungsgefahr?

An der gesetzlichen Verpflichtung zur Hilfeleistung ändert auch Covid 19 nichts. Maßstab ist dabei wieder das, wozu Sie sich in der Lage fühlen. Sind Sie beispielsweise Risikopatient und haben Angst vor einer potenziellen Ansteckung, müssen Sie zumindest den Notarzt rufen. Sie können auch andere Leute um Unterstützung bitten. Einfach weitergehen ist keine Alternative. Trauen Sie sich nicht, eine bewusstlose Person zu beatmen, können Sie die Herzdruckmassage durchführen bis der Notarzt da ist. Sie dürfen und müssen aber darauf achten, sich selbst nicht in Gefahr zu begeben.

Erste Hilfe und Mindestabstand

Derzeit gelten keine Regelungen zum Mindestabstand. Gebietet es die Gesundheitslage, können die Bundesländer aber wieder die Einhaltung eines Mindestabstands anordnen. Verstoßen Sie dagegen, werden Sie wie schon vorher in der Pandemie mit einem Bußgeld rechnen müssen. Sie können aber ganz beruhigt sein. Leisten Sie Erste Hilfe, um eine unmittelbare Gefahr für einen anderen Menschen abzuwenden, werden Sie nicht bestraft.

Gut geschützt

Wenn möglich sollten Sie eine Mund-Nasen-Maske tragen. Haben Sie keine zur Hand, können Sie Mund und Nase der hilfsbedürftigen Person mit einem Taschentuch oder einem dünnen Halstuch abdecken. Das Tragen von Einmalhandschuhen ist unabhängig von Corona ohnehin immer angeraten. Wichtig ist es, den Rettungskräften Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Wird bei dem Verletzten eine Corona-Infektion festgestellt, können Sie schnell informiert werden. Nach der Ersten Hilfe müssen Sie sich gründlich die Hände waschen und gegebenenfalls desinfizieren.

Auffrischung gefällig?

Einen Erste-Hilfe-Kurs sollte eigentlich jeder mal besucht haben. Eine regelmäßige Auffrischung ist ebenfalls anzuraten. Viele Organisationen bieten Auffrischungskurse an, um sich wieder sicher zu fühlen. Sind Sie betrieblicher Ersthelfer, müssen Sie ohnehin Ihre Kenntnisse in bestimmten Abständen aktualisieren. Aber auch, wenn Sie keine Zeit für einen umfangreichen Kurs habens: Selbst zu Hause können Sie aktiv werden. Im Internet finden Sie viele nützliche Tipps und Erklärungen. Videos zeigen Ihnen zudem die richtigen Handgriffe. Vielleicht können Sie auch mit Ihrem Partner die stabile Seitenlage und den Rautegriff üben. Das ist nicht nur nützlich, sondern kann sogar Spaß machen.

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