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Welche Rechte habe ich als Reisender?

Leerer Pool & Co.

Der Urlaub ist meist die schönste Zeit des Jahres. Was aber, wenn Flüge ausfallen oder sonst etwas schiefgeht? Welche Rechte haben Sie dann?

Ein Mann schläft halb sitzend, halb liegend auf einer Bank in der Wartehalle eines Flughafens.

Aktuelle Rechtsfrage:

Eigentlich soll der Sommerurlaub für Erholung, Freude und schöne Erlebnisse sorgen. Leider geht nicht immer alles so glatt, wie Sie sich das wünschen. Welche Rechte haben Sie, wenn die Reise mangelhaft ist, der Flug ausfällt oder das Ferienhaus eine Bruchbude ist?

Antwort:

Egal, ob Sie Ihre Reise pauschal buchen oder individuell planen – sicherlich erhoffen Sie sich immer ein wunderbares Erlebnis. Läuft dann doch etwas nicht wie gewünscht, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Als Pauschalreisender sind Sie besonders gut abgesichert. Aber auch bei einer selbst geplanten Reise stehen Sie nicht rechtlos da.

Wie sind Sie unterwegs?

Für Ihre möglichen Ansprüche müssen Sie zunächst überlegen, welche Art von Reise Sie geplant haben. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn Sie bei einem Veranstalter mindestens zwei Reiseleistungen im Paket gebucht haben. Typischerweise sind das Flugreisen mit Hotelunterkunft. Eine Individualreise liegt vor, wenn Sie sich selbst um die Buchung von Flügen kümmern und Ihre Ferienwohnung zum Beispiel über ein Internetportal reservieren.

Welche Rechte haben Pauschalurlauber?

Ist der Pool leer, aus der Hotelmatratze krabbelt Ungeziefer oder kommen Sie erst gar nicht am Urlaubsort an, ist Ihr Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner. Dieser muss so schnell wie möglich Abhilfe schaffen und Ihnen zum Beispiel ein anderes Hotel anbieten. Kann er den Mangel nicht oder nicht zeitnah beseitigen, können Sie den Reisepreis mindern oder je nach Umstand vom Vertrag zurücktreten.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Gut zu wissen

Besonders wichtig ist es dabei, die Mängel genau zu dokumentieren und umgehend die Reiseleitung zu verständigen. Diese Meldung müssen Sie nachweisen können. Lassen Sie sich also ein Gesprächsprotokoll oder eine Bestätigung aushändigen.

Hat es Sie ganz arg getroffen, steht Ihnen vielleicht auch eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude zu.

Welche Rechte habe ich als Fluggast?

Haben Sie nur die Flüge gebucht und keine Pauschalreise, müssen Sie sich an die Fluggesellschaft wenden, wenn Ihr Flug sich verspätet oder ganz ausfällt. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung stehen Ihnen je nach Reisedistanz und Verspätungsdauer beziehungsweise Annullierung Ihres Fluges Entschädigungsansprüche zu. Diese reichen von Verpflegung und beispielsweise einer Hotelübernachtung bis hin zur Zahlung einer Geldentschädigung. Schauen Sie doch hier einfach mal nach, welche Rechte Sie haben, wenn Sie am Flughafen sitzengeblieben sind.

Welche Rechte habe ich bei einer Zugreise?

Wer mit der Bahn statt mit dem Flugzeug oder Auto unterwegs ist, hofft auf einen reibungslosen Reiseverlauf. Verspätungen, verpasste Anschlusszüge oder ausgefallene Klimaanlagen können die Fahrt aber mehr als unangenehm machen. Auch bei der Deutschen Bahn stehen Ihnen bei Verspätungen, Ausfällen oder Störungen Entschädigungsleistungen zu, die meist eine zumindest anteilige Erstattung der Fahrt- und Reservierungskosten beinhalten können. Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Rechte habe ich bei einer Fernbusreise?

Schon längst gehören Fernbusse in jeden Urlaubsverkehr. Sie bieten eine meist kostengünstige Alternative, um quer durch Europa oder innerhalb Deutschlands eine Reise anzutreten. Recht ähnlich wie bei Flugreisen gibt es hier eine EU-Verordnung. Dort ist festgelegt, welche Rechte Sie bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung haben. Sie reichen von der Erstattung des Ticketpreises über Anspruch auf eine Ersatzbeförderung bis hin zu einer zusätzlichen finanziellen Entschädigung.

Welche Rechte habe ich, wenn ich ein Ferienhaus gebucht habe?

Auch bei Feriendomizilen hält das Angebot nicht immer das, was es verspricht. Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten abweicht. Haben Sie zum Beispiel ein Haus mit Meerblick gebucht und finden sich in einer Häuserschlucht inmitten der Stadt wieder, läge ein solcher Mangel vor. Haben Sie keine Pauschalreise gebucht, ist hier nicht das Reiserecht, sondern das allgemeine Mietrecht anzuwenden. Hier gilt ebenfalls: Dokumentieren Sie die Mängel und setzen sich unverzüglich mit Ihrem Vermieter in Verbindung. Dieser muss Abhilfe schaffen und den Mangel, wenn möglich, beseitigen. Unter Umständen steht Ihnen auch nach dem Mietrecht ein Minderungsanspruch zu. Dieser richtet sich aber nicht nach der Frankfurter Tabelle für Reisemängel, sondern nach mietrechtlichen Maßstäben. Dabei kommt es sehr genau darauf an, was Sie tatsächlich vertraglich vereinbart haben.

Was gilt, wenn Sie über eine Online-Plattform gebucht haben?

Eigentlich spielt es keine Rolle, ob Ihnen ein Reisebüro die Reise zusammengestellt hat oder Sie Ihren Urlaub im Internet gebucht haben. Sie müssen allerdings sehr genau darauf achten, wer tatsächlich Veranstalter der Reise ist. Gerade wenn Sie eine Ferienwohnung über eine Internetplattform buchen, wird meist nicht der Plattformbetreiber Vertragspartner. Dieser dient nur als Vermittler. Vertragspartner wird der Vermieter, der sein Domizil über die Plattform anbietet. Schauen Sie also für Ihre Mängelanzeige genau in Ihre Buchungsunterlagen.

Stand: 03.08.2026

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