Zum Inhalt springen

Reisen mit Haustieren

Der Hund darf mit

Wer mit seinem Haustier in den Urlaub fahren will, muss bei der Planung einiges beachten. Hat Ihr Liebling z. B. schon einen Heimtierausweis?

Ein weißer Hund schaut aus dem geöffneten Fenster eines Autos.

Aktuelle Rechtsfrage:

Bald ist Sommerzeit und damit starten viele urlaubsfreudig in die Ferien. Da dürfen Bello und Mieze oft nicht fehlen. Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihr Haustier mit auf Reisen nehmen?

Antwort:

Einfach in die Transportbox und los? So einfach ist das Verreisen mit Haustieren nicht. Denn auch innerhalb der EU gibt es eine Ausweispflicht für Ihren vierbeinigen Freund. Haben Sie mehrere tierische Hausgenossen, müssen Sie sich an eine neuere EU-Vorschrift halten. Und den Impfstatus Ihres Tiers müssen Sie auch im Blick haben.

Grenzenlos reisen

Innerhalb der EU unterwegs zu sein, ist weitestgehend unproblematisch. Auch wenn Sie aufgrund des Schengen-Abkommens die Grenzen oft kaum bemerken, müssen Sie sich und Ihren Liebling gut vorbereiten. Denn Sie brauchen einen sogenannten Heimtierausweis für Ihr Haustier. Wollen Sie die EU mit Ihrem Tier verlassen, müssen Sie sich außerdem unbedingt beim zuständigen Veterinäramt über die weiteren Bedingungen erkundigen.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz für Singles, Alleinerziehende, Paare und Familien

Genau der Schutz, den Sie für Ihr Leben brauchen: ERGO vermittelt kompetente Anwälte, hilft bei außergerichtlichen Lösungen und gibt Ihnen finanzielle Rückendeckung, wenn es zum Prozess kommt.

Wo bekomme ich den Heimtierausweis?

Ist Ihr Tierarzt vom zuständigen Veterinäramt ermächtigt, kann er Ihnen für Ihr Tier einen Heimtierausweis ausstellen. Darin finden Sie u. a. Ihre Angaben als Tierhalter, Informationen zum Mikrochip und zur Tollwutimpfung. Für manche Reiseländer muss auch eine Bandwurmbehandlung enthalten sein.

Gut zu wissen

Ab dem 1. Januar 2028 wird der Inhalt des Heimtierausweises erweitert. Künftig wird beispielsweise auch ein Herkunftscode enthalten sein, damit das Tier klar einem Herkunftsland zugeordnet werden kann. Merken Sie sich dieses Datum also schon mal vor.

Wann muss die Tollwutimpfung erfolgen?

Vorgeschrieben ist, dass Ihr Haustier eine wirksame Schutzimpfung gegen Tollwut hat. Diese muss mindestens 21 Tage vor dem Abreisetag erfolgt sein. Denken Sie dabei daran, dass Welpen erst ab einem Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen. Ob Sie weitere Vorsorgebehandlungenis einplanen müssen, kommt auf Ihr Reiseland an. So muss Ihr Tier für die Einreise nach Finnland, Irland und Malta eine antiparasitäre Behandlung zum Beispiel gegen Bandwürmer erhalten haben.

Unterwegs mit dem Rudel

Halten Sie mehrere Haustiere, müssen Sie noch Folgendes beachten: Innerhalb der EU dürfen Sie mit höchstens fünf Tieren gleichzeitig unterwegs sein. Reisen Sie mit mehr Tieren, müssen Sie nachweisen, dass die Tiere älter als sechs Monate sind und Sie beispielsweise an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder Sportveranstaltung teilnehmen. Durch diese Regelung soll unter anderem der illegale Handel mit Hunden und Katzen eingedämmt werden. Die neue EU-Regel gilt übrigens ausdrücklich für Hunde, Katzen und Frettchen.

Und wieder zurück

Auch bei der Einreise nach Deutschland müssen Sie einiges beachten. Haben Sie Ihren Urlaub in einem Drittstaat verbracht, in dem es Tollwut gibt oder der Seuchenstatus unbekannt ist, müssen Sie vor der Rückreise nach Deutschland einen Tollwutantikörpertest nachweisen, den ein in der EU zugelassenes Labor durchführen muss. Außerdem brauchen Sie eine Tiergesundheitsbescheinigung. Und die Einreise darf nur über bestimmte Einreiseorte erfolgen. Erkundigen Sie sich bei Reisen in Drittstaaten und wieder zurück unbedingt vorher über die notwendigen Unterlagen und Bedingungen. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier.

Stand: 15.06.2026

Tipps der Redaktion

Lesen lohnt sich!