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Garagenflohmarkt organisieren

Regeln und Tipps

Ob Bücher oder Hausrat: Wollen Sie alte Sachen loswerden und selbst einen kleinen Flohmarkt ausrichten? Was ist zulässig und was nicht?

Drei nebeneinanderliegende weiße Garagentore.

Rechtsfrage des Tages:

Viele Dinge, die nicht mehr gebraucht werden, sind zu gut für die Mülltonne. Ein Garagenflohmarkt bietet Ihnen die Möglichkeit, dabei mit Spaß noch ein bisschen Geld zu verdienen. Worauf müssen Sie achten?

Antwort:

Hat der Frühjahrsputz alte Schätze ans Licht befördert, von denen Sie sich trennen wollen? Bei einem kleinen Garagenflohmarkt können Sie Ihre Sachen unter die Leute bringen. Solange Sie keine Neuware verkaufen und nicht regelmäßig Ihren Verkaufsstand aufbauen, brauchen Sie meist keine Genehmigung. Auf Getränkeausschank und laute Musik sollten Sie aber verzichten.

Antrag nötig?

Für kleine private Verkaufsveranstaltungen auf Ihrem Grundstück brauchen Sie in der Regel keine behördliche Genehmigung. Wichtig ist aber, dass Sie tatsächlich nur Trödel und gebrauchte Gegenstände verkaufen wollen. Neuware im größeren Stil darf nicht auf Ihrem Auslagentisch liegen. Außerdem müssen Sie Ihr eigenes Grundstück wie den Vorgarten oder vielleicht Ihre Garage nutzen. Auf den öffentlichen Bürgersteig sollten Sie sich hingegen nicht ausbreiten. Da in manchen Kommunen die Genehmigungspflicht unterschiedlich gehandhabt wird, sollten Sie sich vorher erkundigen.

Die Werbetrommel

Natürlich wollen Sie für Ihren großen Tag möglichst viele Kunden anlocken. Daher ist es sinnvoll, auf geeignete Weise auf Ihren Flohmarkt aufmerksam zu machen. Besonders gut eignen sich kleine Plakate und Einladungen, die Sie zum Beispiel am schwarzen Brett im Supermarkt aufhängen können. Zu großzügig dürfen Sie Ihre Plakate allerdings nicht im Ort verteilen. Hierfür bräuchten Sie meist eine Genehmigung der Behörde. Auch hier sollten Sie zur Sicherheit nachfragen, was in Ihrer Ortschaft erlaubt ist und was nicht.

Ein Bierchen in Ehren

Auch wenn es sicherlich Besucher anlocken und die Kauffreude beflügeln würde – Essen und Getränke dürfen Sie nicht einfach so anbieten. Hierfür bräuchten Sie insbesondere bei alkoholischen Getränken eine gewerbliche Genehmigung. Auf fröhliche Musik sollten Sie ebenfalls verzichten. Sonst müssen Sie damit rechnen, Gebühren an die GEMA zahlen zu müssen.

Nachbarn informieren

Damit Ihr Flohmarkttag zur reinen Freude wird, sollten Sie Ihre Nachbarn informieren. Dann müssen Sie nicht damit rechnen, dass diese sich über Lärm und den erhofften Besucherstrom beschweren. Vielleicht haben die Nachbarn sogar Lust, sich mit einem eigenen kleinen Stand zu beteiligen. So kann der Flohmarkt zu einer fröhlichen Nachbarschaftsbegegnung werden.

 

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