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Wann liegt Missbrauch von Notrufen vor?

Nur im Ernstfall

Jeder kann sich über eine vermeintlich gefährliche Situation täuschen und vorschnell die Polizei rufen. Aus Spaß sollten Sie das aber nicht tun.

Zwei Rettungsassistententinnen sind auf dem Weg zum Patient.

Aktuelle Rechtsfrage:

Ist die Not groß, stehen glücklicherweise viele Helfer parat. Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst sollten Sie aber nur rufen, wenn wirklich Gefahr droht. Welche Folgen hat ein scherzhafter Anruf bei Polizei und Co.?

Antwort:

Viele Menschen sind bei Feuerwehr, Polizei, Rettungs- und anderen Hilfsdiensten Tag für Tag einsatzbereit, um im Notfall schnelle Hilfe leisten zu können. Falsche Anrufe, scherzhafter Alarm oder vorgetäuschte Straftaten sind dabei mehr als nur ein Ärgernis. Wer seinen Schabernack mit Notrufen treibt, muss nicht nur mit hohen Kosten rechnen. Er kann sich auch strafbar machen. Aber keine Sorge. Irren Sie sich nur über eine tatsächlich harmlose Situation, drohen keine Strafen.

Was passiert bei einem Notruf?

Wer im Notfall die bekannten Telefonnummern 112 oder 110 wählt, landet in einer Leitstelle und setzt eine Rettungskette in Gang. Der dortige Mitarbeiter stellt die 5 sogenannten W-Fragen: Wo ist es passiert? Wer ruft an? Was ist passiert? Wie viele sind beteiligt? Warten, falls es Rückfragen gibt. Eine genaue Verifikation, ob es sich um einen echten Notruf oder einen schlechten Scherz handelt, kann nicht erfolgen. Im Fall der Fälle geht es meist um Minuten, daher wird jeder Notruf ernst genommen. Schon während des Gesprächs werden die notwendigen Einsatzkräfte alarmiert.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Muss ich mir sicher sein?

Natürlich kommt es immer wieder vor, dass ein vermeintlicher Notfall sich doch als harmlos herausstellt und die Einsatzkräfte unverrichteter Dinge wieder wegfahren können. Machen Sie sich keine Sorgen. Durften Sie nach Ihrem Entscheidungshorizont von einer ernsten Situation ausgehen, wird Sie später niemand belangen. Schließlich soll keine Hemmschwelle aufgebaut werden, die Hilfe von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten in Anspruch zu nehmen. Stellt sich der lautstarke Streit bei den Nachbarn, den Sie als echte Bedrohung für jemanden eingestuft haben, doch als harmlos heraus, bleibt auch ein eigentlich nicht notwendiger Polizeieinsatz für Sie folgenlos.

Was droht bei echtem Missbrauch?

Leider kommen immer mal wieder Leute auf die Idee, sich mittels Notruf einen schlechten Scherz zu erlauben. So wird dem unbeliebten Nachbarn die Polizei auf den Hals gehetzt, obwohl es gar keinen Grund dafür gab. Damit bereiten die Täter nicht nur den angeblichen Opfern Ärger, sondern blockieren auch die Rettungs- und Hilfsdienste. Schlimmstenfalls können diese dadurch nicht zu einem anderen, echten Notfall eilen.

Was ist „Swatting“?

Gerade unter Jugendlichen in der Online-Gaming-Szene verbreitet sich derzeit ein übles Phänomen, das sich „Swatting“ nennt. Während Gegenspieler live Audio- oder Videoübertragungen streamen, soll ihnen durch Polizei- oder Rettungseinsätze geschadet werden. Auch wenn dieses Phänomen in Deutschland noch nicht so weit verbreitet ist, kommt es auch bei uns immer wieder zu üblen Scherzanrufen.

Wussten Sie, dass ...

… der Begriff „Swatting“ aus dem amerikanischen kommt und sich von dem Begriff der amerikanischen Spezialeinheit „Special Weapons and Tactics“ (SWAT) herleitet?

Welche Folgen hat ein Missbrauch?

Schon kleine Kinder lernen, dass ein Hilferuf aus Spaß schlimme Folgen haben kann. Dabei geht es natürlich eher um die Frage des Ernstnehmens der Situation. Wer aber als Erwachsener bewusst Notrufe missbraucht, macht sich strafbar nach § 145 Strafgesetzbuch (StGB). Voraussetzung ist dabei, dass der Notruf oder das Notzeichen wissentlich oder absichtlich falsch verwendet wird. Daher führt ein bloßer Irrtum über eine Notsituation nicht zu einer Strafbarkeit. Auch wenn Sie zum Beispiel auf dem Smartphone versehentlich die Notruffunktion aktivieren, liegt in der Regel keine Strafbarkeit vor. Den Irrtum sollten Sie dann am Telefon umgehend aufklären. Wer aber die Feuerwehr ruft und weiß, dass gar kein Notfall vorliegt, wird bald Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Übrigens können sich schon Jugendliche strafbar machen. Die Strafmündigkeitsgrenze liegt bei 14 Jahren.

Wer trägt die Kosten des Einsatzes?

Außerdem kann der schlechte Scherz teure Folgen haben. Stellt sich nämlich ein Notruf im Nachgang als missbräuchlich heraus, muss der Melder nicht selten die Kosten des Einsatzes tragen. Und das können schon mehrere tausend Euro sein. Kommt durch den bewusst falschen Notruf noch ein Mensch zu Schaden, steht auch eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung im Raum.

Nicht abschrecken lassen!

Lassen Sie sich aber nicht abschrecken. Gehen Sie davon aus, dass es beim Nachbarn brennt, dass bei einem Menschen ein medizinischer Notfall vorliegt oder eine Gewalttat droht, holen Sie Hilfe über die bekannten Notrufnummern. Dass sich ein Einsatz wegen einer falschen Einschätzung der Lage gelegentlich als überflüssig erweist, ist dann nicht schlimm. Auf keinen Fall dürfen Sie aber einen Notruf absetzen, obwohl Sie wissen, dass dies gar nicht notwendig ist.

Stand: 29.05.2026

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