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Dürfen Kinder Pakete annehmen?

Eltern nicht zu Hause

Viele Dinge werden im Internet bestellt, doch nicht immer ist man bei Lieferung zu Hause. An wen darf der Paketbote Päckchen aushändigen?

Ein Lieferbote bringt einer Frau  zwei Pakete zur Haustür.

Aktuelle Rechtsfrage:

Haben Sie im Internet eine Flasche Gin bestellt? Oder erwarten Sie Ihre regelmäßige Katzenfutter-Lieferung? Dann sind Sie bei Anlieferung hoffentlich zu Hause. Oder darf Ihr Nachwuchs Pakete annehmen?

Antwort:

Manchmal haben Paketboten ihre liebe Not, der Masse an Paketen Herr zu werden. Gut, wenn sie dann möglichst viele Pakete gleich bei der ersten Tour abgeben können. Sind Sie nicht zu Hause, können Sie mittlerweile meist einen Ablageort hinterlegen. Dann muss niemand dem Boten die Tür öffnen. Aber dürfen auch Kinder Pakete und Päckchen annehmen? Und was gilt, wenn das nicht zustellbare Paket bei der Post hinterlegt wird? Können Sie Ihren Nachwuchs mit der Benachrichtigungskarte zur Post schicken, um es abzuholen?

Annahme gestattet

Ein juristischer Spruch lautet: „Ist das Kind auch noch so klein, so kann es doch schon Bote sein“. Der Hintergrund ist, dass auch geschäftsunfähige Kinder als Bote Nachrichten überbringen können. Wer ein Paket für einen anderen annimmt, wird rechtlich als Empfangsbote angesehen. Voraussetzung dafür ist, dass dieser zum Empfang ausdrücklich ermächtigt ist oder nach der Verkehrssitte davon ausgegangen werden kann. Geschäftsfähigkeit ist auch keine Voraussetzung dafür, als Empfangsbote tätig zu werden. Allerdings gilt dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Kommt es auf das Alter des Kindes an?

Im Grunde können also auch Kinder Pakete in Empfang nehmen. Die Verkehrsanschauung geht aber davon aus, dass geschäftsunfähige Kinder unter sieben Jahren nicht zur Entgegennahme ermächtigt sind und Pakete entsprechend auch nicht an diese übergeben werden dürfen. Kommt das Paket dann weg, haftet unter Umständen der Paketbote. Bei älteren, beschränkt geschäftsfähigen Kindern kommt es auf die Reife und deren Entwicklungsstand an. Daher kann es passieren, dass ein Paketzusteller das Päckchen lieber beim Nachbarn abgibt als beim Kind, das die Tür geöffnet hat. Je älter das Kind oder der Jugendliche ist, desto unbedenklicher ist die Übergabe von Paketen und Päckchen in die jungen Hände.

Wann muss der Empfänger volljährig sein?

So manche Pakete dürfen aber auch Jugendliche nicht entgegennehmen. Der Jugendschutz sieht vor, dass beispielsweise alkoholische Getränke nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden dürfen. Bei hochprozentigem Alkohol wie Schnaps, Gin oder Wodka liegt die Grenze bei 18 Jahren. Versandhändler müssen dafür sorgen, dass solche Lieferungen nicht an Kinder oder Jugendliche übergeben werden. Spezielle Aufkleber auf dem Paket verpflichten den Zusteller, wenn nötig, das Alter desjenigen zu kontrollieren, der die Tür öffnet und die Bestellung entgegennehmen will. Haben Sie also Spirituosen bestellt, sollten Sie bei der angekündigten Lieferung am besten selbst zu Hause sein. Zumindest, sofern Ihr Nachwuchs noch nicht volljährig ist.

Dürfen Kinder Pakete abholen?

Hat der Zusteller niemanden angetroffen, kann der Empfänger das Paket in der Regel ab einer bestimmten Uhrzeit oder dem nächsten Tag beim Lieferdienst, bei einer Annahmestelle oder bei der Post abholen. Der Empfänger muss nicht persönlich erscheinen. Schickt er beispielsweise einen Angehörigen, muss er diesen schriftlich bevollmächtigen. Der Abholer muss sich dann mit einem Lichtbildausweis ausweisen können. Volljährigkeit ist hingegen in der Regel nicht vorgeschrieben. Aber auch Jugendliche müssen einen Pass oder Personalausweis vorzeigen können. Denken Sie auch daran, dass Ihr Kind das Paket tragen können muss. Schwere und sperrige Lieferungen sollten Sie lieber selbst mit dem Auto abholen.

Wer nimmt Pakete für Kinder an?

Manchmal bekommt Ihr Kinder vielleicht auch selbst ein Päckchen geliefert, zum Beispiel das Geburtstagsgeschenk von Oma und Opa. Als Erwachsener können Sie das Paket an der Tür unproblematisch entgegennehmen. War bei der Zustellung niemand zu Hause, bekommt Ihr Kind eine Benachrichtigungskarte und kann das Paket bei der Post oder einer anderen Annahmestelle abholen. Ist Ihr Kind beschränkt geschäftsfähig, muss es entweder bei der Abholung dabei sein, oder es muss Ihnen eine Vollmacht zur Abholung der Sendung erteilen. Ist Ihr Kind also zwischen sieben und 18 Jahren alt, sollten Sie nicht ohne Vollmacht bei der Abholung erscheinen.

Was gilt bei Kleinkindern?

Ist das Kind jünger als sieben Jahre, ist es geschäftsunfähig. Dann sind Sie als Eltern zwar berechtigt, eine Sendung in Empfang zu nehmen. Einen Nachweis verlangen die Mitarbeiter der Paketdienste aber in der Regel trotzdem. Nehmen Sie dann also zur Abholung den Pass oder Personalausweis Ihres Nachwuchses oder das Kind gleich selbst mit. Eine Kopie der Geburtsurkunde können Sie auch vorlegen, wenn Ihr Kind noch kein Ausweisdokument hat. Mit Schikane hat das nichts zu tun. Diese strengen Regeln dienen Ihrer eigenen Absicherung. Ansonsten könnten Trickbetrüger oder unredliche Finder einer verlorenen Benachrichtigungskarte ohne Probleme fremde Pakete abholen und entwenden. Möchten Sie diese Probleme umgehen, bitten Sie den Absender, das Paket direkt an Sie zu adressieren.

Welche Alternativen gibt es?

Möglicherweise ist es Ihnen aber auch gar nicht recht, dass Ihr Kind dem Paketboten die Haustür öffnet. Mittlerweile gibt es viele Möglichkeiten, den Zustellern ihre Arbeit zu erleichtern und unabhängig von Schalteröffnungszeiten an Ihre Lieferung zu gelangen. So können Sie alternative Ablageorte angeben wie beispielsweise das Gartenhaus oder die Garage. Sie können sich mit Ihren Nachbarn abstimmen und gegenseitig Pakete und Päckchen in Empfang nehmen. Verschiedene Lieferdienste bieten auch Lagerboxen an, aus denen Sie jederzeit Ihre Bestellung abholen können. Je besser Sie eine Bestellung und den Empfang von Paketen planen, umso sicherer kommen Sie an Ihre Lieferung.

Stand: 10.08.2026

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