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Kabelanschluss Mietwohnung

Recht auf Empfang

Was wäre ein Feierabend ohne Fernsehen und Knabberzeug? Zum Glück gibt es ein Recht auf Fernsehempfang.

An einer Häuserreihe sind zahlreiche Satellitenschüsseln angebracht.

Für Rechtsschutz-Kunden von ERGO

Merkblatt für Fernseh- und Rundfunkempfang

Fernsehantenne

Was, wenn keine Gemeinschaftsanlage vorhanden ist? Dann dürfen Sie Empfangsanlagen wie Radio- und Fernsehantennen installieren lassen. Doch guter Empfang lässt sich meist nur außerhalb der Mieträume erreichen. Sprechen Sie den Anbau einer Antenne aber unbedingt vorher mit dem Vermieter ab und halten Sie sich an seine Anweisungen. Den Anbau muss er akzeptieren. Sein Gebäude dürfen Sie allerdings dabei nicht beschädigen. Deshalb empfiehlt sich die Installation durch eine Fachfirma.

Das über die Gemeinschaftsantenne empfangene Programm genügt Ihren Ansprüchen nicht? Dann dürfen Sie Ihr Programmspektrum mit einer zusätzlichen Antenne erweitern.

Kabelfernsehen

Sie haben einen Anspruch darauf, an das Kabelnetz angeschlossen zu werden, solange dem Vermieter dadurch keine Kosten entstehen. Leben Sie lieber ohne Fernsehen und Radio, können Sie nicht durch eine Klausel ans Netz gezwungen werden.

Tipp

Lassen Sie einen Sperrfilter installieren. Das spart Ihnen Zeit und Kosten.

Satellitenschüssel

Es gibt attraktiveren Fassadenschmuck als Parabolantennen, besser bekannt als Satellitenschüsseln. Trotzdem haben Sie als Mieter oft ein Recht auf Fernsehempfang über Satellit. Ihr Vermieter kann allerdings bestimmen, wo der Parabolspiegel am Gebäude befestigt wird.

Die Genehmigung zum Anbau einer "Schüssel" können Sie verlangen, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:

  • Es ist kein Breitbandkabelanschluss vorhanden.
  • Es ist keine Gemeinschaftsparabolantenne vorhanden.
  • Der Anbau wird von einem Fachbetrieb ausgeführt.
  • Sie stellen den Vermieter von allen Kosten frei.

Als ausländischer Mieter haben Sie es leichter: Lehnt Ihr Vermieter Ihren Wunsch nach Programmvielfalt in Ihrer Muttersprache ab und verweist Sie auf den vorhandenen Kabelanschluss, müssen Sie das nicht hinnehmen. Wenn Sie nämlich im Kabelnetz kein oder nur ein einziges Programm aus Ihrer Heimat empfangen, können Sie auf den Anbau einer Satellitenschüssel bestehen. Dieses Recht steht Ihnen als Mieter auch dann zu, wenn Sie aus beruflichen Gründen ein gesteigertes Interesse an ausländischen Programmen haben.

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Hier fühlt sich Ihr Recht zu Hause

Der Rechtsschutz für Mieter, Vermieter oder Eigentümer ist eine ausgezeichnete Wahl, wenn es um Ihre 4 Wände geht.

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