Zum Inhalt springen

Die wichtigsten Fakten zur Ausbildung

Arbeitszeit, Urlaub ...

Für viele geht bald der sprichwörtliche "Ernst des Lebens" los: der Start in die erste Ausbildung. Welche Rechte und Pflichten haben Azubis?

Ein Lehrling freut sich über eine Ausbildung.

Aktuelle Rechtsfrage:

Wer seine erste Ausbildung beginnt, steht oft mit vielen Fragezeichen vor einem neuen Lebensabschnitt. Welche wichtigen Punkte sollten Sie kennen, wenn Sie bald als Azubi loslegen?

Antwort:

Ob Maler oder Bäckerin, ob Maurer oder Industriemechaniker – die Ausbildungszeit sollte spannend, lehrreich und harmonisch verlaufen, damit auch der spätere Beruf gut klappt und Freude macht. Über die wichtigsten Fakten sollten sich angehende Azubis vorher gut informieren. Dann gibt es keine Überraschungen bei den Rechten und Pflichten, die einen erwarten.

Welche Arbeitszeiten gelten?

Wie viele Stunden ein Azubi täglich und wöchentlich arbeiten muss, kommt auf sein Alter an. Wer noch minderjährig ist, darf nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden die Woche an fünf Tagen arbeiten. Ausnahmsweise darf ein Arbeitstag auch achteinhalb Stunden dauern. Dann muss er aber an einem anderen Tag verkürzt sein. Für volljährige Azubis gelten dieselben Regeln wie für erwachsene Arbeitnehmer. Die Höchstarbeitszeit beträgt täglich acht Stunden und 48 Stunden wöchentlich an sechs Tagen, ausnahmsweise bei entsprechendem Ausgleich auch 10 Stunden am Tag. Die Arbeitszeit sollte im Ausbildungsvertrag geregelt sein. Unter Umständen gelten leicht abweichende Regelungen in einem Tarifvertrag.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz für Singles, Alleinerziehende, Paare und Familien

Genau der Schutz, den Sie für Ihr Leben brauchen: ERGO vermittelt kompetente Anwälte, hilft bei außergerichtlichen Lösungen und gibt Ihnen finanzielle Rückendeckung, wenn es zum Prozess kommt.

Wie viel Pause steht mir zu?

Auch Azubis können nicht pausenlos fleißig sein. Für die notwendigen Pausen wird wieder nach dem Alter des Azubis unterschieden. Während erwachsene Auszubildende je nach täglicher Arbeitszeit zwischen 30 und 45 Minuten Pause machen müssen, dürfen minderjährige Azubis für 30 bis 60 Minuten Pause einlegen, wieder angepasst an die täglichen Arbeitsstunden.

Ist Berufsschulzeit Arbeitszeit?

Neben der Tätigkeit im Betrieb müssen Azubis die Schulbank drücken. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle wie der wöchentliche Schulbesuch oder die Einteilung in Blockunterricht. Für den Besuch der Berufsschule muss der Betrieb den Azubi freistellen und die Schulzeit gilt als Arbeitszeit. Ein Schultag mit fünf Unterrichtsstunden je 45 Minuten gilt zum Beispiel als ein Arbeitstag mit acht Stunden.

Muss ich zur Arbeit, wenn die Berufsschule ausfällt?

Wie in der Regelschule kann auch die Berufsschule mal für ein paar Unterrichtsstunden oder den ganzen Tag ausfallen. Ein Grund zum Jubeln über einen freien Tag ist das aber nicht automatisch. Fällt der Unterricht aus, muss der Azubi nämlich in seinem Ausbildungsbetrieb erscheinen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Ausbilder ausdrücklich mitteilt, dass der Azubi zu Hause bleiben darf. Manche Betriebe sehen für solche Situationen auch das Erledigen von Lernaufgaben oder Online-Aufgaben vor. Auf keinen Fall sollten Sie einfach zu Hause bleiben. Informieren Sie Ihren Betrieb und holen sich Ihre Anweisungen.

Was muss ich tun, wenn ich krank bin?

Wer krank ist, hat bei der Arbeit oder Ausbildung nichts verloren. Informieren Sie aber sofort Ihren Betrieb über die Erkrankung und wann Sie voraussichtlich wieder startklar sind. In der Berufsschule müssen Sie sich ebenfalls krankmelden. Sonst kassieren Sie einen unentschuldigten Fehltag. Spätestens ab dem dritten Krankheitstag brauchen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Schauen Sie aber unbedingt in Ihren Ausbildungsvertrag. Manche Betriebe verlangen diese bereits ab Tag eins.

Wie viel Urlaub steht mir zu?

Auch bei der Anzahl der Urlaubstage ist wieder das Alter des Azubis entscheidend. Sind Sie noch minderjährig, können Sie sich je nach Alter über bis zu 30 Tage Urlaub freuen. Volljährige Auszubildende haben hingegen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen. Im Arbeits- oder Tarifvertrag können aber auch mehr Urlaubstage vereinbart werden.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Anders als bei einem Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung einer Probezeit im Ausbildungsvertrag verpflichtend. Diese kann zwischen einem und vier Monaten dauern. Eine pauschale Verlängerung der Probezeit darf nicht im Ausbildungsvertrag vereinbart werden. In Ausnahmefällen ist das aber möglich, zum Beispiel, wenn der Azubi gleich zum Ausbildungsstart eine längere Zeit krank war und die Probezeit nicht zum gegenseitigen Beschnuppern genutzt werden konnte.

Stand: 31.08.2026

Tipps der Redaktion

Lesen lohnt sich!