Wie und zu wann kann ich meine ambulante Zusatzversicherung kündigen?
Bei ERGO Krankenversicherung AG können Sie Ihren Vertrag insgesamt, nur für einzelne versicherte Personen oder einzelne Tarife in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) kündigen. Wichtig ist, dass Sie als Absender der Kündigung erkennbar sind.
Ihre Kündigung richten Sie an:
ERGO Krankenversicherung AG
Karl-Martell-Str. 60
90344 Nürnberg
E-Mail: kundenservice.kranken@ergo.de
Die Mindestvertrags-Dauer beträgt 24 Monate ab dem Versicherungsbeginn. Frühestens zum Ende der Mindestvertrags-Dauer können Sie das Versicherungs-Verhältnis kündigen, vorbehaltlich eines Sonderkündigungsrechts bei einer Beitragserhöhung. Danach können Sie das Versicherungs-Verhältnis insgesamt, nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats kündigen. Die Kündigung muss zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
Nähere Informationen dazu finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Haben Sie Fragen zur Kündigung oder allgemeinen Beratungsbedarf – rufen Sie unter Tel.: 0800 / 444 1000 an.
Oder Sie reichen Ihre Kündigung einfach online ein.
So geht es am schnellsten:
Sie möchten einen Sterbefall melden?
Senden Sie bitte eine E-Mail an kundenservice.kranken@ergo.de und fügen eine Sterbeurkunde des Verstorbenen bei.
Tipp
Wo finde ich meine Versicherungsnummer?
Sie finden die Versicherungsnummer auf Ihren Briefen von ERGO rechts oben, auf Ihrem Versicherungsschein, im Kundenportal oder im Verwendungszweck der Beitragsabbuchungen.
Bevor Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung kündigen, bedenken Sie folgende Punkte:
Einschränkungen bei einem neuen Versicherungsschutz
Ein neuer Vertrag ist möglicherweise teurer - Sie werden schließlich nicht jünger und Ihr gesundheitliches Risiko ist gestiegen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Neuabschluss ggf. bei Veränderungen des Gesundheitszustands mit Einschränkungen des Versicherungsschutzes oder Antragsablehnungen rechnen müssen.
Je länger je höher
Häufig bestehen Beschränkungen in den ersten Versicherungsjahren (z. B. Leistungsstaffeln, Wartezeiten). Im Falle eines Neuabschlusses müssen Sie diese Zeiten bis zur Erlangung des vollen Versicherungsschutzes erneut durchlaufen.
Wissen Sie, dass es auch Alternativen zu einer Kündigung gibt?
Eine Kündigung ist nicht immer die beste Lösung. Bitte beachten Sie, dass an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Was für Ihren Vertrag gilt, richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Je nach Tarif kann es z. B. diese Lösungen geben:
- Sie können Ihren Beitrag senken, indem Sie Ihre Leistungen reduzieren oder ausschließen. Alternativ bietet sich ggf. auch ein Tarifwechsel an.
- Selbstverständlich können Sie Ihren Beitrag auch auf eine andere Zahlweise umstellen, z. B. von jährlich auf monatlich.
- Sie haben die ambulante Zusatzversicherung als Single abgeschlossen, sind inzwischen aber verheiratet und haben Kinder? Passen Sie Ihren Vertrag auf Ihre aktuelle Lebenssituation an. Gern erstellt ERGO Ihnen ein individuelles Angebot.
Auf vielen Wegen für Sie erreichbar
Kontaktdaten Ihres ERGO Beraters finden
Einfach Ihre Versicherungsnummer, Name und Geburtsdatum eingeben – die Kontaktdaten Ihres persönlichen ERGO Beraters werden sofort angezeigt: E-Mail, Telefonnummer und Anschrift.
Sie können hier auch direkt einen Termin buchen.
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