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Ein junger Mann arbeitet zu Hause an einem Laptop und hält dabei ein Smartphone in der Hand.
Grafik: Leistungen einfach im Kundenportal beantragen

Häufige Fragen zur Leistungsbearbeitung

Einfach, sicher und schnell zu Ihrer Erstattung.

Hier erfahren Sie, welche Dokumente benötigt werden und worauf Sie bei der Übermittlung achten sollten, damit Ihre Zahnleistungsabrechnung zügig bearbeitet wird.

Sie möchten Ihre Zahnarztrechnung oder andere Unterlagen zur Zahnleistungsabrechnung bei der ERGO Krankenversicherung einreichen?

Das ist ganz unkompliziert: online über das Kundenportal „Meine Versicherungen“, per ERGO App mit dem Smartphone oder klassisch per Post. Auf dieser Seite steht, welche Unterlagen benötigt werden, worauf bei der Übermittlung zu achten ist und welche Wege sich zur Einreichung der Dokumente. So lässt sich eine zügige und vollständige Bearbeitung der Erstattung unterstützen.

Telefon: 0800/444 1000

Per Post: ERGO Krankenversicherung AG
Karl-Martell-Str. 60
90344 Nürnberg

E-Mail-Adresse: leistung-zahn@ergo.de

online

über unser Kundenportal "Meine Versicherungen"
Hinweise zur Registrierung und weitere Infos unter Kundenportal

als Foto

über Ihr Smartphone
Nutzen Sie unsere App "ERGO APP"
Hinweise zur Registrierung, ersten Nutzung und weitere Infos unter ERGO App

Postweg:

ERGO Krankenversicherung AG
Karl-Martell-Str. 60
90344 Nürnberg

Bitte hängen Sie den Beleg immer als Datei an eine E-Mail an (fügen Sie ihn nicht als Bild ein),

  • verwenden Sie die gängigen Dateiformate (PDF, TIF, TIFF, JPEG, JPG, BMP, GIF, PNG, DOC, DOCX, XLS, XLSX, PPT, PPTX),
  • versenden Sie die E-Mail nicht als "privat“ oder passwortgeschützt,
  • scannen oder fotografieren Sie die Belege nur einzeln,
  • nutzen Sie gern den Kundenbereich „Meine Versicherungen“ und laden Sie den Beleg dort hoch,
  • nutzen Sie gern unsere App "ERGO App" und fotografieren Sie dort den Beleg bzw. scannen Sie den Barcode.

Falls Sie Papierunterlagen schicken, beachten Sie bitte:
Die Belege werden elektronisch ausgelesen. Deshalb heften und klammern Sie diese bitte nicht und kleben Sie bitte auch nicht mehrere kleinere Belege auf ein größeres Blatt. Nur "lose" Belege können fehlerfrei erfasst werden.

Wenn Sie Leistungsansprüche gegenüber anderen Kostenträgern (Bsp. gesetzliche Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft) haben, reichen Sie die Belege zunächst dort und erst im Anschluss (mit Erstattungsvermerk) bei ERGO ein.

Es vereinfacht den Prozess, wenn das Formular verwendet wird, aber es ist zur Bearbeitung des Leistungsantrags nicht zwingend notwendig.

Nein. Es genügt die Angabe Ihrer Versicherungsnummer.

Sie finden diese auf unseren Briefen oben rechts und auf dem Versicherungsschein. Die Versicherungsscheinnummer beginnt mit 102…

Sie können Ihre Rechnungen gerne direkt nach Erhalt an uns weiterleiten. Am schnellsten und bequemsten geht das online über das Kundenportal. Oder nutzen Sie die ERGO App auf Ihrem Smartphone.

Für ERGO ist es nicht zwingend notwendig, jedoch können Sie so schon im Vorhinein klären, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht.

Sofern Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen oder bei uns ein Leistungsempfängerkonto hinterlegt haben, überweisen wir den Leistungsbetrag dorthin.

Sollen wir eine andere Bankverbindung nutzen, so verwenden Sie bitte das Einreichformular.

Gern können Sie uns die korrigierte Zahnarztrechnung schicken. Für einen Hinweis, dass uns die ursprüngliche Rechnung bereits vorlag, sind wir dankbar.

Nein. Bitte setzen Sie sich mit der Abrechnungsstelle in Verbindung. Diese schickt Ihnen die ursprüngliche Rechnung nochmals zu. Anhand einer Mahnung oder Zahlungserinnerung können wir nicht abrechnen.

Gern können Sie uns als Angehöriger Rechnungen einreichen.

Wenn Sie ERGO eine Vollmacht einreichen, kann danach direkt mit Ihnen korrespondiert werden.
Im Sterbefall gilt: Soll die Auszahlung weder auf ein bekannte Leistungsempfängerkonto des Versicherungsnehmers noch direkt an den Rechnungssteller erfolgen, so benötigt ERGO eine Kopie des Erbscheins.

Nein, es macht keinen Unterschied. Ihre Leistungen bleiben unabhängig von der Einreichung eines Heil- und Kostenplans in vollem Umfang erhalten.

Bitte reichen Sie uns die Zahnarztrechnung mit allen Anlagen ein:

  • Zahnarztrechnung
  • Abgerechneter Heil- und Kostenplan/ Erstattungsnachweis der GKV
  • Material und Laborbelege
  • Falls vorhanden: einen Erstattungsnachweis Dritter

Wir benötigen eine Rechnung, aus der die Gesamtmaßnahmen hervorgehen. Ist uns der gesamte Umfang der kompletten Behandlung durch die Vorlage des Heil- und Kostenplans (bei Zahnzusatzversicherungen inkl. Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse) bereits bekannt, so können Sie uns auch gern Ihre Teilrechnungen zukommen lassen. Dies gilt auch, wenn Implantatsetzung und Zahnersatzmaßnahme bei unterschiedlichen Behandlern erfolgen.

Es besteht eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren für Patientenakten.

Bitte erkundigen Sie sich, ob ein anderer Zahnarzt die vorbehandelnde Zahnarztpraxis übernommen hat. Wenn ja, hat dieser Zugriff auf Ihre Patientenakte. Hat die vorbehandelnde Zahnarztpraxis kein anderer Zahnarzt übernommen, wenden Sie sich bitte an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes.

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Eine junge Frau strahlt in ihren Laptop hinein.

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