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Ein junger Mann arbeitet zu Hause an einem Laptop und hält dabei ein Smartphone in der Hand.
Grafik: Leistungen einfach im Kundenportal beantragen

Häufige Fragen zur Leistungsbearbeitung

Einfach, sicher und schnell zu Ihrer Erstattung.

Hier erfahren Sie, welche Dokumente benötigt werden und worauf Sie bei der Übermittlung achten sollten, damit Ihre Zahnleistungsabrechnung zügig bearbeitet wird.

Sie möchten Ihre Zahnarztrechnung oder andere Unterlagen zur Zahnleistungsabrechnung bei der ERGO Krankenversicherung einreichen?

Das ist ganz einfach: online über das Kundenportal „Meine Versicherungen“, per ERGO App mit dem Smartphone oder klassisch per Post. Auf dieser Seite steht, welche Unterlagen nötig sind, worauf bei der Übermittlung zu achten ist und welche Wege es zum Einreichen der Dokumente gibt. So unterstützen Sie das zügige und vollständige Bearbeiten der Erstattung.

Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

Telefon: 0800 444 1000

Per Post: ERGO Krankenversicherung AG
Karl-Martell-Str. 60
90344 Nürnberg

E-Mail-Adresse: leistung-zahn@ergo.de

Wie kann ich meine Unterlagen bei ERGO einreichen?

- online

über das Kundenportal "Meine Versicherungen"
Hinweise zur Registrierung und weitere Infos unter Kundenportal

- als Foto

über Ihr Smartphone.
Nutzen Sie die "ERGO APP".
Hinweise zur Registrierung, ersten Nutzung und weitere Infos unter ERGO App

- auf dem Postweg:

ERGO Krankenversicherung AG
Karl-Martell-Str. 60
90344 Nürnberg

Was muss ich beim Einreichen von Unterlagen beachten?

Bitte hängen Sie den Beleg immer als Datei an eine E-Mail an (fügen Sie ihn nicht als Bild ein),

  • verwenden Sie die gängigen Dateiformate (PDF, TIF, TIFF, JPEG, JPG, BMP, GIF, PNG, DOC, DOCX, XLS, XLSX, PPT, PPTX),
  • versenden Sie die E-Mail nicht als "privat“ oder passwortgeschützt,
  • scannen oder fotografieren Sie die Belege nur einzeln,
  • nutzen Sie gern den Kundenbereich „Meine Versicherungen“ und laden Sie den Beleg dort hoch,
  • nutzen Sie gern die "ERGO App" und fotografieren Sie dort den Beleg bzw. scannen Sie den Barcode.

Falls Sie Papierunterlagen schicken, beachten Sie bitte:
Die Belege werden elektronisch ausgelesen. Deshalb heften und klammern Sie diese bitte nicht. Bitte kleben Sie auch nicht mehrere kleinere Belege auf ein größeres Blatt. Nur "lose" Belege können fehlerfrei erfasst werden.

Wenn Sie Leistungsansprüche gegenüber anderen Kostenträgern (bspw. gesetzliche Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft) haben, reichen Sie die Belege zunächst dort und erst im Anschluss (mit Erstattungsvermerk) bei ERGO ein.

Muss ich auch ein Einreichformular benutzen?

Es vereinfacht den Prozess, wenn dieses Formular verwendet wird, aber es ist zur Bearbeitung des Leistungsantrags nicht zwingend notwendig.

Benötige ich neben der Versicherungsnummer eine Leistungsbearbeitungsnummer wenn ich Unterlagen einreiche?

Nein. Es genügt die Angabe Ihrer Versicherungsnummer.

Sie finden diese auf den Briefen von ERGO oben rechts und auf dem Versicherungsschein. Die Versicherungsscheinnummer beginnt mit 102.

Soll ich meine Rechnungen sammeln oder immer umgehend einreichen, wenn mir neue Belege vorliegen?

Sie können Ihre Rechnungen gern direkt nach Erhalt an ERGO weiterleiten. Am schnellsten und bequemsten geht das online über das Kundenportal. Oder nutzen Sie die ERGO App auf Ihrem Smartphone.

Ich bekomme einen Kostenvoranschlag/Heil- und Kostenplan. Muss ich den einreichen? Muss ich auf dem Kostenvoranschlag etwas vermerken?

Für ERGO ist es nicht zwingend notwendig, jedoch können Sie so schon von Vorherein klären, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht.

Muss ich bei der Rechnungseinreichung meine Bankverbindung angeben?

Sofern Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen oder bei ERGO ein Leistungsempfängerkonto hinterlegt haben, erhalten Sie den Leistungsbetrag auf dieses Konto.

Soll ERGO eine andere Bankverbindung nutzen, so verwenden Sie bitte das Einreichformular.

Ich habe eine korrigierte Zahnarztrechnung erhalten. Reicht es aus, wenn ich diese mit Hinweis einreiche? Kann ich diese mit den nächsten Rechnungen einreichen?

Gern können Sie die korrigierte Zahnarztrechnung einreichen. Ein Hinweis, dass die ursprüngliche Rechnung bereits vorlag, ist hilfreich.

Ich habe eine Mahnung von einer Abrechnungsstelle bekommen. Die Rechnung habe ich nie erhalten. Was mache ich jetzt damit? Reicht die Mahnung zur Abrechnung?

Nein. Bitte setzen Sie sich mit der Abrechnungsstelle in Verbindung. Diese schickt Ihnen die ursprüngliche Rechnung nochmals zu. Anhand einer Mahnung oder Zahlungserinnerung kann nicht abgerechnet werden.

Der Versicherungsnehmer ist verstorben oder schwer erkrankt. Kann ich als Angehöriger Rechnungen einreichen? Benötigen Sie ein Testament bzw. eine Vollmacht?

Gern können Sie als Angehöriger Rechnungen einreichen.

Wenn Sie ERGO eine Vollmacht einreichen, kann danach direkt mit Ihnen korrespondiert werden.
Im Sterbefall gilt: Soll die Auszahlung weder auf ein bekanntes Leistungsempfängerkonto des Versicherungsnehmers noch direkt an den Rechnungssteller erfolgen, benötigt ERGO eine Kopie des Erbscheins.

Bekomme ich geringere Leistungen, wenn ich vorab keinen Heil- und Kostenplan einreiche?

Nein, es macht keinen Unterschied. Ihre Leistungen bleiben unabhängig von der Einreichung eines Heil- und Kostenplans in vollem Umfang erhalten.

Ich habe eine Zahnarztrechnung, wie muss ich mich nun verhalten? Welche Belege soll ich Ihnen einreichen?

Bitte reichen Sie die Zahnarztrechnung mit allen Anlagen ein:

  • Zahnarztrechnung
  • Abgerechneter Heil- und Kostenplan/Erstattungsnachweis der GKV
  • Material- und Laborbelege
  • Falls vorhanden: Erstattungsnachweis Dritter

Kann ich meine Implantatrechnung bereits einreichen, bevor die anschließende Zahnersatzmaßnahme erfolgt ist? Oder benötigen Sie im Anschluss an die komplette Behandlung eine Gesamtrechnung?

ERGO benötigt eine Rechnung, aus der die Gesamtmaßnahmen hervorgehen. Ist bei ERGO der gesamte Umfang der kompletten Behandlung durch die Vorlage des Heil- und Kostenplans (bei Zahnzusatzversicherungen inkl. Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse) bereits bekannt, so können Sie ERGO auch gern Ihre Teilrechnungen zukommen lassen. Dies gilt auch, wenn Implantatsetzungen und Zahnersatzmaßnahmen bei unterschiedlichen Behandlern erfolgen.

Was kann ich machen, wenn mein vorbehandelnder Zahnarzt nicht mehr praktiziert/existiert?

Es besteht eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren für Patientenakten.

Bitte erkundigen Sie sich, ob ein anderer Zahnarzt die vorbehandelnde Zahnarztpraxis übernommen hat. Wenn ja, hat dieser Zugriff auf Ihre Patientenakte. Hat die vorbehandelnde Zahnarztpraxis kein anderer Zahnarzt übernommen, wenden Sie sich bitte an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes.

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