Haben Sie niemanden im Vertrag eingetragen, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass. Sie wird dann gemäß der gesetzlichen Erbfolge oder eines Testaments unter den Erben aufgeteilt. Dies kann zu großen Verzögerungen bei der Auszahlung führen, da erst der Erbschein abgewartet werden muss. Zudem kann das Geld dann zur Tilgung von Schulden des Verstorbenen genutzt werden.
Ein Todesfall ist für die Familie eine schwere Zeit. Sie können aber dafür sorgen, dass zu der Trauer nicht auch noch finanzielle Sorgen kommen. Mit einer Risikolebensversicherung geben Sie Ihrer Familie und Ihrem Partner die Sicherheit, die sie in Zukunft brauchen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Versicherungssumme geht direkt an die Person, die Sie im Vertrag eintragen – nicht an die Erben.
- Mit einem Trick, der Über-Kreuz-Versicherung, lässt sich die Erbschaftssteuer zu 100 % vermeiden.
- Ihre Entscheidung für einen Bezugsberechtigten ist nach dem Tod bindend und kann von Erben nicht angefochten werden.
Diese Themen finden Sie hier
Wie stelle ich sicher, dass mein Geld die Richtigen erreicht?
Der Gedanke an den eigenen Tod ist unangenehm. Doch wer Verantwortung für andere trägt, etwa für den Partner, die Kinder oder einen Geschäftspartner, möchte diese Menschen auch im Ernstfall gut versorgt wissen. Eine Risikolebensversicherung, oft auch Todesfallversicherung genannt, ist ein zentraler Baustein für diese Absicherung. Sie zahlt eine vereinbarte Summe an eine von Ihnen bestimmte Person, wenn Sie sterben.
Damit diese finanzielle Hilfe wie geplant ankommt, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten. Es geht nicht nur darum, wer das Geld erhält, sondern auch darum, ob darauf Steuern anfallen. Wenn der Vertrag falsch gestaltet ist, kann das Geld im Erbschaftsverfahren feststecken oder durch die Erbschaftssteuer kleiner werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Liebsten optimal abzusichern.
Risikolebensversicherung
Sichern Sie Ihre Liebsten im Ernstfall ab
Ein Trauerfall belastet Angehörige. Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Familie zumindest um finanzielle Fragen keine Sorgen machen muss.
Erbe oder Bezugsberechtigter: Wer bekommt das Geld?
Viele denken, die Versicherungssumme geht automatisch an die Erben. Das ist aber ein häufiger Irrtum. Das Kapital aus einer Risikolebensversicherung fällt grundsätzlich nicht in den Nachlass. Es wird also getrennt vom restlichen Vermögen wie Immobilien oder Kontoguthaben behandelt.
Entscheidend ist allein die Person, die Sie im Versicherungsvertrag als Bezugsberechtigten eintragen. Diese Person hat einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung. Die gesetzliche Erbfolge spielt hier keine Rolle. Das hat einen großen Vorteil: Die Auszahlung geht schnell und einfach, ohne dass ein langes Erbschaftsverfahren abgewartet werden muss. So steht das Geld sofort zur Verfügung, zum Beispiel für die Bestattung oder laufende Kosten.
Gut zu wissen
Das Bezugsrecht: Der Schlüssel für eine gezielte Absicherung
Mit dem Bezugsrecht legen Sie fest, wer im Leistungsfall die Versicherungssumme erhalten soll. Diese Entscheidung ist eine der wichtigsten beim Abschluss der Versicherung. Sie können hier jede Person einsetzen, also zum Beispiel Ihren Ehepartner, Ihre Kinder, Ihren nichtehelichen Lebenspartner oder auch einen Geschäftspartner.
Bei der ERGO Risikolebensversicherung haben Sie die volle Freiheit, genau die Person abzusichern, die Ihnen wichtig ist. So stellen Sie sicher, dass Ihre finanzielle Unterstützung genau dort ankommt, wo sie gebraucht wird, unabhängig von einem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge.
Sie haben die Wahl zwischen einem widerruflichen und einem unwiderruflichen Bezugsrecht. Ein widerrufliches Bezugsrecht ist die Regel. Sie können die begünstigte Person jederzeit ändern, ohne zu fragen. Das ist praktisch, wenn sich Ihr Leben ändert, zum Beispiel durch eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder eine Scheidung. Das unwiderrufliche Bezugsrecht ist wie ein festes Versprechen. Sie können es nur mit Zustimmung der eingetragenen Person ändern. Es schafft eine sehr starke rechtliche Bindung und wird oft bei der Absicherung von Geschäftspartnern oder zur Sicherung von Darlehen verwendet.
Risikolebensversicherung: Fällt Erbschaftssteuer an?
Obwohl das Geld nicht zum Erbe gehört, sieht das Finanzamt die Auszahlung als „Erwerb von Todes wegen“. Das heißt: Es kann Erbschaftssteuer anfallen. Ob und wie viele Steuern Sie zahlen, hängt von zwei Faktoren ab: der Höhe der Versicherungssumme und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Ihnen und der begünstigten Person.
Für nahe Angehörige gibt es hohe Freibeträge. Erst wenn die Versicherungssumme zusammen mit anderem vererbten Vermögen diese Freibeträge übersteigt, wird Erbschaftssteuer fällig.
Der Trick: So vermeiden Sie die Erbschaftssteuer komplett
Besonders für unverheiratete Paare oder bei hohen Versicherungssummen kann die Erbschaftssteuer teuer werden. Es gibt jedoch eine sehr gute und legale Methode, die Steuer komplett zu umgehen: die Über-Kreuz-Versicherung.
Bei diesem Modell schließen zwei Personen jeweils einen eigenen Vertrag ab. Person A versichert das Leben von Person B und umgekehrt. Im Detail bedeutet das:
- Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist die Person, die die Leistung am Ende erhalten soll.
- Versicherte Person ist der Partner, dessen Todesfall abgesichert wird.
- Bezugsberechtigter ist ebenfalls der Versicherungsnehmer selbst.
Der Clou: Weil Sie das Geld aus Ihrem eigenen Vertrag erhalten, ist es keine Erbschaft. Die Auszahlung ist deshalb komplett steuerfrei.
Voraussetzungen für die steuerfreie Über-Kreuz-Versicherung
Damit das Finanzamt dieses Modell anerkennt, müssen Sie diese Punkte unbedingt beachten. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, alles richtig zu machen.
Voraussetzungen für die Über-Kreuz-Versicherung
Damit die Über-Kreuz-Versicherung steuerlich anerkannt wird, beachten Sie diese Punkte:
Checkliste Über-Kreuz-Versicherung
- Zwei getrennte Verträge: Jeder Partner benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag.
- Klare Trennung der Rollen: Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter müssen dieselbe Person sein.
- Beiträge vom eigenen Konto: Die Versicherungsbeiträge müssen nachweislich vom Konto des jeweiligen Versicherungsnehmers gezahlt werden.
- Keine gegenseitige Schenkung: Die Beiträge dürfen nicht vom Partner erstattet oder geschenkt werden.
Volle Auszahlung der Versicherungssumme
Auszahlung schon zu Lebzeiten
Soforthilfe von bis zu 10.000 €
Extra Schutz für Kinder
Rechtliche Sicherheit: Können Erben die Auszahlung anfechten?
Viele fragen sich, ob die gesetzlichen Erben die Auszahlung an eine andere bezugsberechtigte Person verhindern können. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hat hier für Klarheit gesorgt. Das Urteil bestätigt: Mit dem Tod der versicherten Person wird das Bezugsrecht endgültig.
Das bedeutet: Die Erben können die von Ihnen getroffene Entscheidung nicht mehr ändern. Ihr im Vertrag festgelegter Wille ist damit bindend und wird umgesetzt. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre finanzielle Zuwendung auch wirklich bei der Person ankommt, für die sie bestimmt war, und schützt vor möglichen Erbstreitigkeiten.
FAQ – Häufige Fragen zur Vererbung der Risikolebensversicherung
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Nein. Sobald der Versicherungsfall eintritt, wird Ihr festgelegtes Bezugsrecht bindend. Die Erben haben keine Möglichkeit mehr, die von Ihnen festgelegte begünstigte Person zu ändern. Ihr im Vertrag festgelegter Wille ist bindend.
Ein widerrufliches Bezugsrecht ist der Standardfall. Sie können die begünstigte Person jederzeit und ohne deren Zustimmung ändern. Das bietet hohe Flexibilität bei sich ändernden Lebensumständen. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann hingegen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der begünstigten Person geändert werden. Es ist ein starker, fast unentziehbarer Anspruch und wird oft zur Absicherung von Krediten oder Geschäftspartnern genutzt.
Überlebende Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben neben dem persönlichen Erbschaftssteuerfreibetrag von 500.000 € einen zusätzlichen besonderen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 €. Dieser Freibetrag erhöht die Summe, die steuerfrei geerbt werden kann, erheblich. Er soll den finanziellen Verlust durch den Tod des Partners abmildern.
Stand: 30.12.2025
Tipps der Redaktion
Lesen lohnt sich!