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Sterbegeld vom Arbeitgeber

Zahlt der Arbeitgeber im Todesfall? Regelungen für Hinterbliebene

Hinterbliebene erhalten selten Sterbegeld vom Arbeitgeber. Finanzielle Unterstützung gibt es nur bei betrieblichen Vereinbarungen und bei Beamten.

Ein Mann mit Kopfhörern steht lächelnd im Büro.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Automatismus: Einen grundsätzlichen Anspruch auf Sterbegeld vom Arbeitgeber gibt es in der Regel nicht. Ausnahme: Es bestehen betriebliche Regelungen oder Sie sind im Beamtenverhältnis.
  • Höhe des Sterbegelds: Wie viel gezahlt wird, hängt von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ab. Hinterbliebene von Beamten erhalten 2 Monatsbezüge.
  • Privat vorsorgen: Eine Sterbegeldversicherung ist oft der sicherste Weg, um Angehörige im Todesfall zuverlässig finanziell abzusichern.

Diese Themen finden Sie hier

Wann zahlt der Arbeitgeber Sterbegeld – und wann ist private Vorsorge gefragt?

Ein langjähriges Arbeitsverhältnis, ein starker Einsatz und große Loyalität – viele Angestellte sind ihrem Unternehmen oft viele Jahre treu verbunden. Doch im Todesfall gibt es ohne vertragliche Regelung vom Arbeitgeber meist keinen Cent. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu klären, was möglich ist – und wie Sie alternativ vorsorgen können.

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Wird Sterbegeld vom Arbeitgeber an Hinterbliebene gezahlt?

Viele Menschen gehen davon aus, dass im Todesfall automatisch ein Sterbegeld vom Arbeitgeber an die Hinterbliebenen gezahlt wird. Doch das ist ein Irrtum: Seit dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegelds der Krankenkassen im Jahr 2004 besteht kein allgemeiner Anspruch mehr – auch nicht über das Arbeitsverhältnis.

Von dieser Regel gibt es jedoch 2 Ausnahmen:

Gut zu wissen

Was ist eine betriebliche Sterbekasse?

Einige wenige Arbeitgeber unterhalten für ihre Belegschaft eine unternehmenseigene Sterbekasse. Diese ist meist als genossenschaftlicher Verein organisiert und überweist im Todesfall unmittelbar das vereinbarte Sterbegeld an die Hinterbliebenen.

Wie hoch ist das Sterbegeld des Arbeitgebers?

Während für Beamte feste gesetzliche Vorgaben zur Höhe des Sterbegelds vom Arbeitgeber gelten, sind betriebliche Zahlungen oft individuell verhandelt:

Beamtensterbegeld – klare Formel

Im öffentlichen Dienst ist die Berechnung simpel: Hinterbliebene erhalten das Zweifache der Dienstbezüge, die ihnen im Sterbemonat zustanden.

Betriebliche Vereinbarungen – Spielraum statt Standard

In Unternehmen entscheidet der exakte Wortlaut im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im individuellen Arbeitsvertrag. Mögliche Sterbegeldvereinbarungen sind zum Beispiel:

  • ein prozentualer Anteil des letzten Grundgehalts
  • die Auszahlung mehrerer Monatsgehälter
  • eine einmalige Pauschale als fester Betrag
  • gestaffelte Leistungen über einen definierten Zeitraum

Existiert keine entsprechende Klausel, entfällt jede Zahlungspflicht.

Sterbegeld vom Arbeitgeber: An welche Hinterbliebenen wird es gezahlt?

Beim Beamtensterbegeld ist die Reihenfolge der Anspruchsberechtigten klar geregelt:

  • zuerst Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • danach Kinder, Enkel oder andere Familienangehörige
  • und schließlich (falls keine nahen Angehörigen vorhanden sind) dritte Personen, die die Bestattungskosten nachweislich getragen haben – in dem Fall spricht man von Kostensterbegeld.

Anders verhält es sich beim Sterbegeld vom Betrieb: Hier gibt es keine einheitliche Regelung, wer als empfangsberechtigt gilt. Häufig orientieren sich Unternehmen an den bekannten Mustern, doch die konkrete Ausgestaltung ist Verhandlungssache. Entscheidend ist, was schriftlich fixiert wurde.

Muss ich Sterbegeld vom Arbeitgeber versteuern?

Sterbegeld vom Arbeitgeber ist leider kein steuerfreies Trostpflaster. Wird es ausgezahlt, zählt es als Einkommen und muss versteuert werden. Das gilt sowohl für Hinterbliebene von Angestellten (wenn eine betriebliche Regelung vorliegt) als auch für Angehörige von Beamten. Die Zahlung wird wie Einkommen als sonstiger Bezug behandelt und gehört damit in die Steuererklärung.

Tipp: Die Kosten für die Bestattung lassen sich oft als außergewöhnliche Belastung absetzen und senken Ihre Steuer. Heben Sie daher alle Rechnungen und Quittungen gut auf!

Gut zu wissen

Muss ich das Geld aus der privaten Sterbeversicherung versteuern?

Das Sterbegeld aus einer privaten Sterbegeldversicherung bleibt für Sie komplett steuerfrei und kann eine interessante Alternative für zusätzliche Vorsorge sein.

Warum ist eine private Sterbegeldversicherung empfehlenswert?

Sterbegeld vom Arbeitgeber ist eher die Ausnahme als die Regel. Entsprechend erhalten die meisten Hinterbliebenen im Todesfall erst einmal nichts – auch dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis lang und loyal war.

Um die hohen Kosten einer Bestattung trotzdem stemmen zu können, ist eine private Sterbegeldversicherung eine sinnvolle Lösung. Sie sorgt dafür, dass im Ernstfall unabhängig vom Arbeitgeber und ohne steuerliche Abzüge sofort Geld zur freien Verfügung steht.

Bei ERGO erfolgt die Auszahlung direkt an die begünstigte Person und kann individuell nach Ihren eigenen Vorstellungen vereinbart werden. So stellen Sie sicher, dass Ihre eigene Bestattung würdevoll abläuft, ohne dass Sie Ihre Angehörigen finanziell belasten müssen.

Checkliste

Wann lohnt sich eine private Sterbegeldversicherung?

Die wichtigsten Argumente auf einen Blick

  • kein Anspruch auf Sterbegeld vom Arbeitgeber
  • Sterbegeld der betrieblichen Vereinbarung reicht nicht aus
  • persönlicher Wunsch nach finanzieller Entlastung der Familie
  • individuelle Vorstellungen zur Bestattung
  • Sicherheit, dass im Todesfall schnell Geld zur Verfügung steht
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FAQ – Häufige Fragen zum Sterbegeld vom Arbeitgeber

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht. Arbeitgeber müssen nur dann zahlen, wenn eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag verankert ist.

Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag gibt Aufschluss. Fehlt eine entsprechende Passage, ist in der Regel auch keine Leistung vorgesehen. Alternativ hilft Ihnen ein Gespräch mit der Personalabteilung oder mit dem Betriebsrat.

Auch ohne Verpflichtung können klare Regelungen zum Sterbegeld Teil einer verantwortungsvollen Unternehmenskultur sein. Sie schaffen Verlässlichkeit, binden Mitarbeitende langfristig und signalisieren Fürsorge auch über das Arbeitsverhältnis hinaus.

Nein, in den meisten Fällen erfolgt die Zahlung nicht automatisch. Hinterbliebene müssen das Sterbegeld aktiv beantragen und entsprechende Nachweise wie Sterbeurkunde und ggf. Erbberechtigung oder Bestattungsrechnung vorlegen. Ein frühzeitiger Antrag beschleunigt den Ablauf.

Stand: 30.05.2025

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