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Sterbegeld Unfallversicherung: Absicherung für Angehörige

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?

Stirbt jemand durch einen Arbeitsunfall, springt die gesetzliche Unfallversicherung mit einem Sterbegeld ein.

Eine Frau steht auf einer Leiter und wechselt eine Glühbirne.

Das Wichtigste in Kürze

  • Absicherung bei Arbeitsunfällen: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt Sterbegeld bei Tod durch einen Arbeitsunfall (inkl. Arbeitsweg) oder eine Berufskrankheit.
  • Bezugsberechtigte: Anspruch haben diejenigen, die die Bestattungskosten tragen. Das sind in der Regel nahe Angehörige.
  • Zusätzlicher Schutz: Die private Unfallversicherung greift bei Freizeitunfällen. Eine Sterbegeldversicherung zahlt unabhängig von Unfall oder Todesursache.

Diese Themen finden Sie hier

Gesetzliche oder private Unfallversicherung – wer hilft im Ernstfall?

Ob der Sturz auf der Baustelle oder der harte Zusammenprall auf der Skipiste – ein Unfall kann nicht nur das Leben verändern, er kann es auch beenden. Doch wer zahlt dann die Bestattungskosten? Welche Rolle spielt die gesetzliche Unfallversicherung und wann lohnt sich zusätzliche Vorsorge durch private Absicherungen? Dieser Ratgeber liefert alle wichtigen Antworten.

Lachende ältere Frau mit jungem Mädchen und ihrer Mutter in der Küche.

ERGO Sterbegeldversicherung

Vorsorgen und Angehörige entlasten

Ein Trauerfall bringt vieles durcheinander, auch finanziell. Die ERGO Sterbegeldversicherung zahlt schnell eine feste Summe aus, damit Ihre Angehörigen Bestattungskosten und andere Ausgaben unkompliziert zahlen können.

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Arbeitsunfall: Wer zahlt das Sterbegeld?

Ein Handwerker stürzt bei Dacharbeiten tödlich ab. Eine Lackiererin erkrankt durch jahrelangen Kontakt mit Lösungsmitteln an Krebs und verstirbt daran: In solchen tragischen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sie zahlt ein Sterbegeld, um die Angehörigen zumindest finanziell zu entlasten.

Das Sterbegeld gehört zu den festen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Eine Leistung gibt es immer dann, wenn der Tod im direkten Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall, dem Weg zur Arbeit oder einer anerkannten Berufskrankheit steht. 

Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung, die das Sterbegeld bereits 2004 gestrichen hat, besteht der Anspruch in der Unfallversicherung weiterhin. Zusätzlich gibt es weitere Hinterbliebenenleistungen wie die Witwenrente und Waisenrente.

Gut zu wissen

Was ist eine anerkannte Berufskrankheit?

Eine anerkannte Berufskrankheit liegt vor, wenn jemand durch seine Arbeit krank wird. Wichtig ist: Die Erkrankung muss in der Berufskrankheiten-Verordnung stehen und eindeutig mit dem Job zusammenhängen. Erst dann springt die gesetzliche Unfallversicherung ein.

Hier einige Beispiele:

  • Lärmschwerhörigkeit bei Arbeit in lauter Umgebung
  • Lungenkrankheiten durch Asbest
  • Ekzeme durch Chemikalienkontakt
  • Bandscheibenschäden durch schwere körperliche Belastung

Wer ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt weit mehr als nur die klassischen Angestellten. Versichert sind alle in Deutschland Beschäftigten unabhängig von Einkommen, Alter, Staatsangehörigkeit und Religion. Dazu zählen auch Auszubildende. Darüber hinaus sind viele weitere Personengruppen automatisch abgesichert:

ehrenamtlich Tätige, etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr

Personen im öffentlichen Interesse wie Lebensretter, Blutspender oder Zeugen

Kinder, Schüler, Studierende sowie Teilnehmer an Aus- und Fortbildungen

Landwirte und ihre mitarbeitenden Angehörigen

Pflegepersonen, Rehabilitanden und Entwicklungshelfer

Arbeitslose, wenn sie auf Anweisung der Agentur für Arbeit handeln

Tipp: Auch Selbstständige können sich unter bestimmten Bedingungen freiwillig versichern.

Was zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Tod?

Die Höhe des Sterbegeldes der Todesfallversicherung bei Unfällen ist für alle Anspruchsberechtigten gleich und unabhängig vom Einkommen der verstorbenen Person.

Basis für die Berechnung des Sterbegeldes ist eine feste Bezugsgröße, die jährlich neu festgelegt wird und das durchschnittliche Einkommen aller Versicherten widerspiegelt. Im Jahr 2025 beträgt die Bezugsgröße 44.940 Euro. Das Sterbegeld entspricht dann genau einem Siebtel dieser Summe – also 6.420 Euro.

Hinweis: Seit 2025 ist die Bezugsgröße bundesweit einheitlich. Zuvor wurde zwischen alten und neuen Bundesländern unterschieden.

Zusätzlich übernimmt die Unfallversicherung unter bestimmten Bedingungen die Überführungskosten, wenn der Todesfall nicht am Wohnort eintritt.

Was aber ist, wenn das Geld aus der Unfallversicherung nicht reicht, um die Kosten für die Bestattung zu zahlen? Mit einer privaten Sterbegeldversicherung können Sie auch diesen Fall absichern.

Lachende ältere Frau mit jungem Mädchen und ihrer Mutter in der Küche.

ERGO Sterbegeldversicherung

Schnelle finanzielle Hilfe im Todesfall

Wenn ein Angehöriger stirbt, kommt oft vieles auf einmal – emotional, organisatorisch und finanziell. ERGO zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe, bei Unfall sogar die doppelte Summe, an die Angehörigen aus. Das hilft, die Bestattungskosten und weitere Ausgaben schnell und unkompliziert zu begleichen.

Z. B. 27,02 € monatlich

Wer kann das Sterbegeld aus der Unfallversicherung erhalten?

Der Anspruch auf das Sterbegeld aus der Unfallversicherung ist eindeutig geregelt: Wer die Bestattung bezahlt, erhält das Sterbegeld. In erster Linie sind das enge Angehörige wie

  • Ehe- und Lebenspartner
  • Kinder, Stief- und Pflegekinder
  • Enkel
  • Geschwister
  • frühere Ehegatten
  • Verwandte in aufsteigender Linie

Gut zu wissen

Was zahlt die Unfallversicherung, wenn es keine Angehörigen gibt?

Auch wer nicht verwandt ist, aber die Beisetzung bezahlt hat, den entschädigt die Unfallversicherung. In diesem Fall erfolgt eine exakte Erstattung der Bestattungskosten bis zur Höhe des Sterbegeldes.

Gibt es Sterbegeld aus der privaten Unfallversicherung?

Nicht jeder schwere Unfall passiert im Job. Ein Sturz beim Klettern, ein Unfall auf dem Fahrrad oder eine Verletzung im Haushalt – all diese Szenarien fallen in den privaten Bereich. In solchen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Wenn Sie sich finanziell vor den Folgen eines Unfalls schützen wollen, ist eine private Unfallversicherung eine gute Option. Neben den Leistungen bei Invalidität bieten einige Tarife zusätzlich eine Todesfallleistung an. Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen, zahlt ERGO eine Todesfallsumme an die Erben oder eine benannte Person aus. Wie hoch diese Summe ausfällt, entscheiden Sie selbst bei Vertragsabschluss.

Eine Frau fährt Skateboard, während ein Mädchen und ein Mann begeistert zuschauen.

ERGO Unfallversicherung

Starker Schutz bei Unfällen im Alltag

Ein Unfall kann jederzeit passieren – zu Hause, beim Sport oder unterwegs. Die private Unfallversicherung von ERGO zahlt eine verlässliche Leistung bei bleibenden Schäden oder im Todesfall und sorgt so für schnelle finanzielle Entlastung.

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Warum lohnt es sich, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen?

Ein Unfall ist abgesichert: Aber was ist mit dem ganz normalen Lauf des Lebens, wenn der Tod nicht durch einen plötzlichen Unfall, sondern durch Krankheit oder im hohen Alter eintritt? In solchen Fällen greift weder die gesetzliche noch die private Unfallversicherung. Eine Sterbegeldversicherung füllt genau diese Lücke.

Sie sorgt dafür, dass Ihre Angehörigen im Todesfall finanziell entlastet werden – etwa bei den Kosten für die Bestattung mit Grabstein oder Trauerfeier. Denn diese Ausgaben summieren sich schnell. ERGO bietet dafür drei flexible Tarife mit Deckungssummen bis zu 15.000 Euro bzw. 20.000 Euro im Premium-Tarif an. Im Leistungsfall wird die Versicherungssumme an eine von Ihnen zuvor festgelegte Person ausgezahlt – zuverlässig, planbar und ohne zusätzliche Belastung für die Angehörigen. Bei Unfalltod wird die Leistung sogar verdoppelt und die Aufbauzeit entfällt.

FAQ – Häufige Fragen zum Sterbegeld der Unfallversicherung

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Seit 2004 zahlen gesetzliche Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Das sogenannte Sterbevierteljahr der gesetzlichen Rentenversicherung gilt nur für bereits verrentete Verstorbene und wird nur an hinterbliebene Ehepartner gezahlt. Beamte haben noch einen Anspruch auf Sterbegeld.

Einen Antrag müssen Sie nicht stellen: Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wird hier automatisch aktiv, sobald sie von dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit durch den Arbeitgeber erfährt.

Ja, genauso wie bei der Sterbegeldversicherung bestimmen Sie selbst, wer das Geld im Falle Ihres Todes bekommt. Ist keine Person festgelegt, dann erhalten die Erben das Geld.

Ja. Im Gegensatz zur Unfallversicherung zahlt die Sterbegeldversicherung unabhängig von der Todesursache – ob durch Krankheit, Alter oder Unfall.

Stand: 02.06.2025

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