
Damit die Bestattung nach individuellen Wünschen gestaltet werden kann, ist finanzielle Sicherheit von Bedeutung. Hier kann eine Sterbegeldversicherung helfen, die Kosten für eine Bestattung abzudecken.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Verstreuen von Totenasche ist in Deutschland nicht überall erlaubt. Nur einige Bundesländer ermöglichen das Verstreuen in speziellen Bereichen des Friedhofs.
- Insgesamt ist das Verstreuen der Asche eine preiswerte Alternative zur Erdbestattung oder Urnenbestattung auf dem Friedhof, da die Kosten für Grab, Grabmal und Grabpflege wegfallen.
- Wenn es im Bundesland des Verstorbenen nicht möglich ist, die Asche zu verstreuen, sind die Seebestattung oder die Bestattung im Ruheforst schöne, naturnahe Alternativen.
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Darf man in Deutschland die Asche von Verstorbenen verstreuen?
Auch wenn man es in Filmen häufig sieht – in Deutschland ist es nicht erlaubt, die Asche von Verstorbenen einfach in der Natur zu verstreuen. Die Bestattungsgesetze der Bundesländer legen mehrheitlich fest, dass Verstorbene – egal ob im Sarg oder in einer Urne – ausschließlich auf dem Friedhof beigesetzt werden dürfen. Einige Bundesländer gewähren allerdings Ausnahmen, was das Verstreuen der Asche betrifft, und erlauben z. B. das Verstreuen der Asche auf speziellen Streuwiesen auf dem Friedhof. Bremen ist das einzige Bundesland, das unter bestimmten Voraussetzungen das Verstreuen der Asche auf privatem, nicht öffentlich zugänglichem Grund erlaubt.
Woher kommt die Tradition, Asche von Verstorbenen zu verstreuen?
Das Verstreuen der Asche hat eine lange Tradition und ist in vielen Kulturen auf der Welt fest verwurzelt. Die Ascheverstreuung ist dabei eng an das Ritual der Feuerbestattung gebunden, die schon in der Antike üblich war und die z. B. im Hinduismus und im Buddhismus bis heute die gängigste Art der Bestattung ist.
Insbesondere das Verstreuen der Asche im Wind oder über dem Wasser kann unterschiedliche Bedeutungen haben. Viele Kulturen sehen es als Weg, die sterblichen Überreste eines Menschen an die Natur zurückzugeben – der Gestorbene wird auf diese Weise wieder zu Erde. Oft hilft den Hinterbliebenen zudem die Vorstellung, dass sich der Körper des geliebten Menschen in alle Winde verteilt, anstatt in einem Sarg in der kalten Erde zu liegen.
- Die Friedhofspflicht in Deutschland schreibt vor, dass alle Verstorbenen auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen – unabhängig davon, ob sie eingeäschert wurden oder nicht.
- Einige Bundesländer erlauben das Verstreuen der Asche unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem. Voraussetzung ist i. d. R., dass der Verstorbene im jeweiligen Bundesland gelebt hat.
- Wer die Asche von Verstorbenen unerlaubt verstreut, verstößt gegen das Bestattungsgesetz und kann mit einer Strafe von bis zu 20.000 Euro belegt werden.
- Auch eine Seebestattung oder Baumbestattung ermöglicht die legale Beisetzung außerhalb des Friedhofs – allerdings wird hier die Asche nicht verstreut, sondern in einer Urne beigesetzt.
- Seebestattungen müssen behördlich genehmigt werden, zudem sind sie nur in bestimmten Bereichen des Meeres erlaubt.
Gut zu wissen
Alles, was Sie über eine Bestattungsvorsorge wissen müssen
Wer die Wünsche für die eigene Bestattung festhält, entlastet seine Angehörigen und hilft, die Kosten der Beerdigung besser einzuschätzen.
Bremen
Seit 2015 gilt in Bremen eine Ausnahmeregelung von der Friedhofspflicht: Hier darf die Asche Verstorbener auf privatem Grund verstreut werden, etwa im eigenen Garten. Auch das Verstreuen auf speziellen Asche-Streuwiesen innerhalb Bremens ist möglich. Eine Urnenbeisetzung auf privatem Grund und Boden ist dagegen verboten.
Asche-Streuwiesen
In Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen gibt es auf einigen Friedhöfen spezielle Streuwiesen, auf denen die Asche der Toten verstreut werden darf. Auf diese Weise ist eine Beisetzung auf dem Friedhof ohne Grabstelle möglich.
Seebestattung
Bei einer Seebestattung wird die Asche zwar nicht über dem Meer ausgestreut, sie wird aber in einer speziellen Urne aus Naturmaterial beigesetzt, das sich mit der Zeit zersetzt. Seebestattungen sind nur in bestimmten Gebieten des Meeres erlaubt und werden von speziellen Unternehmen durchgeführt.
Darf man die Urne mit der Asche auch mit nach Hause nehmen?
In Deutschland ist es grundsätzlich nicht erlaubt, die Asche von Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Das Bestattungsgesetz, das auch die Friedhofspflicht für Deutschland festschreibt, soll sicherstellen, dass die Totenruhe gewahrt wird und alle Verstorbenen eine würdige letzte Ruhestätte erhalten.
Eine einzige Ausnahme von der Friedhofspflicht gilt in Bremen. Hier darf die Asche auf dem eigenen Grundstück verstreut werden. Dementsprechend darf auch die Urne zuhause verwahrt werden. Es ist allerdings nicht erlaubt, die Urne mit der Asche im eigenen Garten beizusetzen. Das Verstreuen wird übrigens nur dann gewährt, wenn der Verstorbene schon zu Lebzeiten den ausdrücklichen Wunsch festgehalten hat, dass seine Asche verstreut wird.
Was kostet es, Asche auf dem Friedhof zu verstreuen?
Die Kosten für das Ascheverstreuen selbst sind relativ gering: Je nach Bundesland und Friedhof beginnen sie ab etwa 150 Euro. Bedenken Sie aber, dass es nicht in jedem Bundesland Friedhöfe mit Asche-Streuwiesen gibt – dies ist eher die Ausnahme als die Regel.
Mit den Kosten für die Ascheverstreuung allein ist es allerdings nicht getan. Bevor die Asche eines Verstorbenen verstreut werden kann, muss der Leichnam zunächst kremiert werden. Dafür fallen folgende Kosten an:
- Kremierung: ab ca. 250 Euro
- Verbrennungssarg: ab ca. 200 Euro
- Urne: ab ca. 50 Euro
Hinzu kommen ggf. Kosten für weitere Bestattungsleistungen, etwa die Überführung und die hygienische Versorgung des Leichnams vor der Verbrennung. Insgesamt kostet eine Beisetzung mit Verstreuen der Asche daher ab ca. 750 Euro aufwärts. Das ist deutlich günstiger als eine klassische Erdbestattung.
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Tipp
Stand: 18.07.2025