Zum Inhalt springen

Unfall mit ausländischem Kfz

Grenzenloser Service

ERGO übernimmt für viele ausländische Versicherungen die Schadenregulierung in Deutschland.

Viele Smarts stehen auf dem Hof eines Autohändlers.

ERGO vertritt ausländische Kfz-Versicherer in Deutschland

Für Sie ein großer Vorteil. Denn bei einem Autounfall mit einem ausländischen Fahrzeug müssen Sie sich nicht selber mit der ausländischen Versicherung auseinandersetzen. Das übernimmt ERGO für Sie.

In diesem Artikel bekommen Sie genauere Informationen:

  • Sie erfahren, wie Sie herausfinden, wo das ausländische Fahrzeug versichert ist.
  • Sie sehen, welche ausländischen Versicherer ERGO vertritt.
  • Sie erhalten Einblicke in den Ablauf der Schadenregulierung bei ERGO.

Ablauf der Schadenregulierung

Dies kann sehr schnell über unser Online-Formular erfolgen:

Zum Online-Formular

Achtung

ERGO ist auf Informationen des ausländischen Versicherers angewiesen. Deshalb dauert die Bearbeitung von Schäden für gewöhnlich länger, wenn ein ausländisches Fahrzeug beteiligt war.

Welche deutsche Versicherung ist zuständig?

Alle europäischen Versicherungen haben in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union einen Schadenregulierungsbeauftragten bestimmt. Dadurch können Sie Ihre Ansprüche gegen den ausländischen Versicherer auch im Inland und auf Deutsch geltend machen.

Sie hatten einen Unfall mit einem Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist? Dann hängt das weitere Vorgehen davon ab, ob der Unfall im Ausland oder in Deutschland passiert ist.

Unfall im Ausland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug

Wenden Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer. Dort erfahren Sie, wer der zuständige Schadenregulierungsbeauftragte ist.

So erreichen Sie den Zentralruf:

Aus Deutschland unter 0800 / 25 026 00 – kostenfrei

Aus dem Ausland unter +49 40 /300 330 300 – kostenpflichtig

Sie wissen bereits, dass ERGO die ausländische Versicherung vertritt? Informationen zum Ablauf der Regulierung des Schadens erhalten Sie hier.

Unfall in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug

Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. sagt Ihnen, wer die Schadenregulierung in Deutschland übernimmt.

So erreichen Sie das Deutsche Büro Grüne Karte:

Telefonisch unter 030 / 2020 5757 – kostenfrei

Per Fax unter 030 / 2020 6757

Per E-Mail unter claims@gruene-karte.de

Sie wissen bereits, dass ERGO die ausländische Versicherung vertritt? Informationen zum Ablauf der Regulierung des Schadens erhalten Sie hier.

Von ERGO vertretene ausländische Versicherungen

Land

Ausländische Versicherung

Albanien

INSIG Insurance Institute S.A.

Estland:

ERGO Insurance SE

Griechenland:

ERGO Insurance Company S.A.

Kroatien:

SAVA Osiguranje d.d.

Lettland:

ERGO Insurance SE Latvian Branch

Litauen:

ERGO Insurance SE Lithuanian Branch

Österreich:

ERGO Versicherung AG

Polen:

Sopockie Towarzystwo Ubezpieczeń ERGO Hestia S.A.

Portugal:

Victoria Seguros

Slowenien:

SAVA Zavarovalnica D.D.

Ungarn:

Genertel Biztosítíó Zrt.

Besonderheiten bei Autounfällen im Ausland

Als Schadenregulierungsbeauftragter trägt ERGO alle zur Regulierung erforderlichen Informationen zusammen. Danach leitet ERGO Ihre Unterlagen zur Prüfung an den ausländischen Versicherer weiter. Und tut alles, um für Sie bei dem ausländischen Versicherer die bestmögliche Regulierung auszuhandeln.

Gut zu wissen

Über die Höhe der Entschädigung entscheidet der ausländische Versicherer – nicht ERGO. Außerdem sind Ersatzansprüche im Ausland oft niedriger als in Deutschland oder werden überhaupt nicht erstattet.

Hier finden Sie eine Übersicht der üblichen Schadenpositionen für Kfz-Haftpflichtschäden. Außerdem ihre Erstattungsfähigkeit nach dem ausländischen Schadenersatzrecht. Die Informationen sollen Ihnen nur zur Orientierung dienen und sind unverbindlich.

Albanien (kein Mitglied des 4. KH-Abkommens)

Land: Albanien  
FahrzeugschadenDie ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Zeitwert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Höhe des Schadens.
WertminderungWird nicht erstattet.
SachverständigengebührenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
MietwagenkostenWerden nicht erstattet.
NutzungsausfallWird nicht erstattet.
KostenpauschaleWird nicht erstattet.
AbschleppkostenWerden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
RechtsanwaltskostenWerden grundsätzlich erstattet. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Belgien

Land: Belgien 
FahrzeugschadenDie ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.
WertminderungWird von der ausländischen Versicherung geprüft.
SachverständigengebührenWerden erstattet.
MietwagenkostenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
NutzungsausfallWird erstattet.
KostenpauschaleWird nicht erstattet.
AbschleppkostenWerden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
RechtsanwaltskostenWerden nicht erstattet.

Estland

Land: Estland  
FahrzeugschadenDie ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe. Die Entschädigungspflicht beschränkt sich auf angemessene Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Versicherungsfall.
WertminderungWird im Regelfall nicht erstattet.
SachverständigengebührenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
MietwagenkostenWerden nicht erstattet.
NutzungsausfallWird nicht erstattet.
KostenpauschaleWird nicht erstattet.
Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet (max. 70 km), wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

RechtsanwaltskostenWerden im Regelfall nicht erstattet.

Frankreich

Land: Frankreich 
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.

WertminderungWird nicht erstattet.
SachverständigengebührenWerden erstattet.
MietwagenkostenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
NutzungsausfallWird erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

RechtsanwaltskostenWerden nicht erstattet.

Griechenland

Land: Griechenland 
Fahrzeugschaden

Reparaturkosten werden erstattet, wenn sie den Wiederbeschaffungsaufwand nicht übersteigen. Im Totalschadenfall wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes erstattet.

WertminderungWird nicht erstattet.
SachverständigengebührenWerden nicht erstattet.
MietwagenkostenWerden im Regelfall nicht erstattet.
NutzungsausfallWird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

RechtsanwaltskostenWerden nicht erstattet.

Italien

Land: Italien 
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.

WertminderungWird von der ausländischen Versicherung geprüft.
SachverständigengebührenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
MietwagenkostenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
NutzungsausfallWird erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

RechtsanwaltskostenWerden erstattet. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Kroatien

Land: Kroatien 
FahrzeugschadenDie ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.
WertminderungWird von der ausländischen Versicherung geprüft.
SachverständigengebührenWerden nicht erstattet.
MietwagenkostenWerden im Regelfall nicht erstattet.
NutzungsausfallWird nicht erstattet.
KostenpauschaleWird nicht erstattet.
AbschleppkostenWerden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
RechtsanwaltskostenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.

Lettland

Land: Lettland 
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nicht übersteigen. Sie prüft die Höhe der Reparaturkosten und des Fahrzeugschadens bei einem Totalschaden nach lettischem Recht.

WertminderungWird nicht erstattet.
SachverständigengebührenWerden erstattet, wenn zur Schadenaufklärung notwendig.
MietwagenkostenWerden nicht erstattet.
NutzungsausfallWird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt in Lettland erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war.

RechtsanwaltskostenWerden nicht erstattet.

Litauen

Land: Litauen  
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nicht übersteigen. Je nach Alter des Fahrzeugs berechnet sie auf Ersatzteile Abzüge. Bei einem Totalschaden prüft sie die Höhe des Schadens.

WertminderungWird von der ausländischen Versicherung geprüft.
SachverständigengebührenWerden erstattet, wenn sie zur Aufklärung des Schadens notwendig sind.
MietwagenkostenWerden grundsätzlich nicht erstattet.
NutzungsausfallWird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.

RechtsanwaltskostenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.

Niederlande

Land: Niederlande 
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.

WertminderungWird im Regelfall nicht erstattet.
SachverständigengebührenWerden im Regelfall erstattet.
MietwagenkostenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
NutzungsausfallWird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war.Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

RechtsanwaltskostenWerden erstattet. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Österreich

Land: Österreich  
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.

WertminderungWird von der ausländischen Versicherung geprüft.
SachverständigengebührenWerden nicht erstattet.
MietwagenkostenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
NutzungsausfallWird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

RechtsanwaltskostenWerden nach österreichischen Richtlinien erstattet.

Polen

Land: Polen  
Fahrzeugschaden

Reparaturkosten werden erstattet, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts erstattet.

WertminderungWird erstattet für bislang schadenfreie PKWs, die nicht älter als 6 Jahre sind.
SachverständigengebührenWerden im Regelfall nicht erstattet.
MietwagenkostenWerden nach Vorlage der Reparaturrechnung für die Dauer der Reparatur nach polnischen Richtlinien erstattet.
NutzungsausfallWird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.

RechtsanwaltskostenWerden im Regelfall nicht erstattet.

Portugal

Land: Portugal 
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.

WertminderungWird nicht erstattet.
SachverständigengebührenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
MietwagenkostenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
NutzungsausfallWird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war.Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

RechtsanwaltskostenWerden nicht erstattet.

Rumänien

Land: Rumänien 
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nicht übersteigen. Je nach Alter des Fahrzeugs berechnet sie auf Ersatzteile Abzüge.Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.

WertminderungWird nicht erstattet.
SachverständigengebührenWerden nicht erstattet.
MietwagenkostenWerden nicht erstattet.
NutzungsausfallWird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

RechtsanwaltskostenWerden nicht erstattet.

Slowakei

Land: Slowakei 
FahrzeugschadenDie ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.
WertminderungWird von der ausländischen Versicherung geprüft.
SachverständigengebührenWerden nicht erstattet.
MietwagenkostenWerden im Regelfall nicht erstattet.
NutzungsausfallWird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

AbschleppkostenWerden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war.
RechtsanwaltskostenWerden im Regelfall nicht erstattet.

Slowenien

Land: Slowenien  
FahrzeugschadenReparaturkosten werden erstattet – max. bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts abzüglich Restwert. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert übernommen.
WertminderungWird nach Vorlage der Reparaturrechnung von der ausländischen Versicherung geprüft.
SachverständigengebührenWerden nicht erstattet.
MietwagenkostenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
NutzungsausfallWird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

AbschleppkostenWerden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
RechtsanwaltskostenWerden grundsätzlich erstattet. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Spanien

Land: Spanien 
FahrzeugschadenDie ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.
WertminderungWird im Regelfall nicht erstattet.
SachverständigengebührenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
MietwagenkostenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
NutzungsausfallWird von der ausländischen Versicherung geprüft
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

AbschleppkostenWerden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
RechtsanwaltskostenWerden nicht erstattet.

Tschechien

Land: Tschechien 
FahrzeugschadenDie ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.
WertminderungWird von der ausländischen Versicherung geprüft.
SachverständigengebührenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
MietwagenkostenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
NutzungsausfallWird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

AbschleppkostenWerden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
RechtsanwaltskostenWerden im Regelfall nicht erstattet.

Ungarn

Land: Ungarn 
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Höhe des Schadens.

WertminderungWird von der ausländischen Versicherung geprüft.
SachverständigengebührenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
MietwagenkostenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft.
NutzungsausfallWird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

RechtsanwaltskostenWerden von der ausländischen Versicherung geprüft und wenn, dann nach ungarischen Richtlinien erstattet.

FAQ – das fragen ERGO Kunden

Ich habe meinen Schaden per E-Mail gemeldet, aber keine automatische Eingangsbestätigung erhalten. Woher weiß ich, dass meine E-Mail angekommen ist?

Automatische Eingangsbestätigungen werden zurzeit nicht versandt. Sie bekommen eine Nachricht, wenn die sogenannte Schadenanlage abgeschlossen ist. Das kann bis zu 2 Wochen dauern.

Warum habe ich nach meiner Schadenmeldung noch keine Rückmeldung erhalten?

Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Sobald nach etwa 2 Wochen der Schaden erfasst ist, erhalten Sie einen Brief von ERGO. Dieser enthält die Schadennummer, die Telefonnummer Ihrer Ansprechpartner sowie Informationen zum weiteren Vorgehen.

Wie geht es nach meiner Schadenmeldung weiter?

Zunächst wird der Schaden bei ERGO erfasst. Dann fordert ERGO beim ausländischen Versicherer eine Versicherungsbestätigung sowie Informationen zum Schadenfall an. Anschließend erhalten Sie ein Schreiben mit der Schadennummer, der Telefonnummer Ihrer Ansprechpartner sowie Details zum weiteren Vorgehen.

Wie lange dauert die Schadenabwicklung?

Wenn Sie den Schaden gemeldet haben, fordert ERGO beim ausländischen Versicherer eine Versicherungsbestätigung und Informationen zum Schadenfall an. Innerhalb von 2 Wochen erhalten Sie ein Schreiben mit der Schadennummer, der Telefonnummer Ihrer Ansprechpartner sowie Details zum weiteren Vorgehen.

Achtung

Die Bearbeitung von Schäden mit ausländischer Beteiligung dauert meist länger, da ERGO auf Informationen des ausländischen Versicherers angewiesen ist.

Stand: 27.12.2024

Junge Frau freut sich über die ERGO Newsletter.

ERGO Newsletter

Immer top informiert

Exklusiv für Sie – rund um das Thema Versicherungen:

  • innovative Produkte und attraktive Angebote
  • nützliche Alltagstipps
  • spannende Gewinnchancen

Das könnte Sie auch interessieren: