
Die Planung des schönsten Tages im Leben bringt eine Menge Formalitäten mit sich. Erfahren Sie hier, dass
- Sie die standesamtliche Trauung frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin anmelden können.
- es neben dem Standesamt noch viele besondere Orte gibt, an denen Sie standesamtlich heiraten können.
- Sie nach der Eheschließung Ihren Namen in wichtigen Dokumenten ändern lassen müssen, z. B. im Personalausweis und im Reisepass.
In Deutschland ist nur die Eheschließung auf dem Standesamt rechtlich verbindlich. Sie geht einer möglichen kirchlichen Trauung stets voraus. Die Terminvereinbarung, d. h. die sogenannte Anmeldung zur Eheschließung, erfolgt beim Standesamt Ihres Wohnsitzes. Es steht Ihnen aber frei, an einem beliebigen Standesamt in Deutschland zu heiraten. Oder in einer sogenannten Außentraustelle. Das sind außergewöhnliche Orte wie Burgen, Schlösser, Parks oder sogar Leuchttürme.
Über die verschiedenen Trauungsorte informieren Sie sich am besten auf der Website Ihres Standesamts. Dort finden Sie i. d. R. auch wichtige Ansprechpartner und Antworten zu häufigen Fragen rund um die standesamtliche Hochzeit.
Einen Termin für die Trauung vereinbaren Sie persönlich beim Standesamt. Im Idealfall gemeinsam mit Ihrem Partner, um ggf. terminliche Änderungen gleich vor Ort zu besprechen. Erscheint nur einer von Ihnen beim Termin, müssen Sie eine Vollmacht des Abwesenden vorlegen.
Den Termin für die Trauung können Sie frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitsdatum anmelden. Achtung: Besonders begehrt sind die Sommermonate sowie Tage, die Schnapszahlen enthalten, z. B. der 07.07. Um Ihren Wunschtermin zu ergattern, sollten Sie also genau 6 Monate im Voraus beim Standesamt sein. Bei einigen Standesämtern können Sie auch schon frühzeitig einen Termin buchen. Erkunden Sie sich am besten bei dem für Sie zuständigen Amt.
Für die standesamtliche Trauung brauchen Sie und Ihr Partner folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister der Geburtsstadt
Wurden Sie am Ort Ihrer Trauung geboren, brauchen Sie für gewöhnlich keine Abschrift aus dem Geburtsregister. Die Angaben liegen dem Amt dann schon vor. Das für Sie zuständige Standesamt leitet die Unterlagen ggf. an Ihr Wunschstandesamt weiter.
In einigen Sonderfällen benötigen Sie weitere Unterlagen:
- Als Geschiedener: Heiratsurkunde mit einem Auflösungsvermerk
- Bei gemeinsamem Kind: Geburtsurkunde des Kindes
- Wenn verwitwet: Eheurkunde, Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
- Bei Minderjährigkeit: Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis
Wenn Sie möchten, können Sie einen oder mehrere Trauzeugen benennen. Seit 1998 ist das aber nicht mehr verpflichtend. Der Trauzeuge muss volljährig sein und einen gültigen Personalausweis zur Trauung mitbringen.
Standesamtliche Trauung: Ablauf
Die Trauung auf dem Standesamt dauert etwa 20 bis 30 Minuten. Üblich ist folgender Ablauf:
- Begrüßung durch den Standesbeamten
- Feststellung der Personalien des Brautpaars: Bringen Sie dafür unbedingt Ihre gültigen Personalausweise mit.
- Betreten des Brautzimmers
- Ansprache des Standesbeamten
- Ehekonsenserklärung und Eheschließungsformel
- Ringwechsel
- Kuss
- Ehebucheintrag: Die Eheschließung wird in das Familienbuch des Standesamts eingetragen und der Eintrag vom Brautpaar unterschrieben.
- Heiratsurkunde: Der Standesbeamte unterschreibt die Urkunde und händigt sie dann dem Paar aus.
Kosten der standesamtlichen Trauung
Bei der standesamtlichen Trauung entstehen Kosten für folgende Punkte:
- Anmeldung der Eheschließung: 40 €
- Eheurkunde (2 Stück): 15 €
- Auszug aus dem Eheregister: 10 €
Über die folgenden Kostenpunkte können Sie individuell entscheiden:
- Erklärung zur Führung eines Doppelnamens: 17 €
- Eheschließung vor einem anderen Standesamt: 20 €
- Zuschlag für einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten: 60 bis70 €
- Stammbuch der Familie: 20 bis 30 €

Nach der Eheschließung
Auch in der Zeit nach der Hochzeitsfeier müssen Sie einige Formalitäten beachten. Falls Sie Ihren Namen geändert haben, müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung einen neuen Personalausweis und einen neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Besonders Reisen ins Ausland können unter „falschem“ Namen problematisch werden.
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Ihren neuen Namen Ihrer Kfz-Zulassungsstelle mitzuteilen. Diese aktualisiert Ihren Fahrzeugbrief. Beim Führerschein gibt es dagegen keine Änderungspflicht. Sie sollten Ihren neuen Namen aber auch dort eintragen lassen, wenn Sie im Ausland mit dem Auto unterwegs sind.
Folgenden weiteren Einrichtungen sollten Sie Ihren neuen Namen mitteilen:
- Banken
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung: Beantragen Sie eine neue Krankenkarte.
- Weiteren Versicherungen (z. B. Kfz-Versicherung)
- Bundesagentur für Arbeit
- Arbeitgeber
- Falls Sie studieren: Hochschule
- Vereinen
- Telefon-, Internet- und Stromanbietern
- Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für Rundfunkbeitrag
- Vermieter
Prüfen Sie Ihre Lohnsteuerklasse
Als verheiratetes Paar werden Sie automatisch der Lohnsteuerklasse IV zugeordnet. Diese ist für Ehegatten gedacht, die in etwa gleich viel verdienen. Unterscheiden sich Ihre Einkünfte sehr, sollten Sie die Steuerklassenkombination III und V in Betracht ziehen. Trägt z. B. Ihr Partner deutlich mehr zum Gesamteinkommen bei als Sie, sollte er die Steuerklasse III beantragen und Sie die Steuerklasse V.
Die Steuerklasse können Sie bis zum 30.11. eines Jahres ändern. Der Wechsel tritt ab dem Monat der Antragstellung in Kraft.
Zudem müssen Sie bei der Einkommenssteuererklärung zwischen der Einzel- und der Zusammenveranlagung Ihrer Einkünfte entscheiden. Bei Letzterer greift das sogenannte Ehegattensplitting. Es bietet sich an, wenn sich Ihre Einkommen stark unterscheiden. Welche Veranlagungsform eher für Sie geeignet ist, können Sie mithilfe einer Steuersoftware oder Ihres Steuerberaters ermitteln.
Legen Sie Ihre Versicherungen zusammen
Meist bringen beide Partner eigene Versicherungen in die Ehe. Es lohnt sich, bestimmte Versicherungen zusammenzulegen. Dann profitieren Sie von geringeren Beiträgen. Dazu zählen:
- Hausratversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Auslandskrankenversicherung
Passen Sie ggf. auch die Deckungssumme an. Die Deckungssumme einer Hausratversicherung beispielsweise sollte immer dem Gesamtwert Ihres Hausrats entsprechen. Der vergrößert sich, wenn Sie und Ihr Partner Ihre Hausstände zusammenlegen und in eine neue Wohnung oder ein neues Haus ziehen.

Schließen Sie eine Lebensversicherung ab
Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob der Abschluss einer Lebensversicherung für Sie infrage kommt. Eine Kapital- oder eine Risikolebensversicherung sichert Ihre Familie im Fall Ihres Todes finanziell ab. Das ist besonders wichtig, wenn es einen Hauptverdiener in der Familie gibt oder wenn Sie einen Kredit tilgen.
Bei einer Lebensversicherung legen Sie eine bestimmte Versicherungssumme und einen oder mehrere Bezugsberechtigte fest. Haben Sie bereits eine Lebensversicherung, sollten Sie prüfen, wen Sie als Bezugsberechtigten angegeben haben. Sie waren schon einmal verheiratet? Dann vergessen Sie nicht, Ihren neuen Ehepartner einzutragen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Versicherungsbedarf nach der Ehe.
Gesetzlich Krankenversicherte beitragsfrei mitversichern
Achtung, wenn Sie nach der Heirat aufhören zu arbeiten und beispielsweise wegen der Kinder zu Hause bleiben. Dann verlieren Sie Ihre Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, können Sie sich bei seiner Krankenkasse beitragsfrei mitversichern. Ist er aber in der privaten Krankenversicherung, ist das nicht möglich.
Sie sind in Elternzeit? Dann bleiben Sie in Ihrer Krankenversicherung.
Fazit:
Bei der Organisation Ihrer standesamtlichen Trauung gibt es einiges zu beachten. So können Sie diese frühestens 6 Monate vor der kirchlichen Hochzeit anmelden. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Standesamt, welche Dokumente Sie für die Anmeldung zur Eheschließung vorzeigen müssen.
Wenn Sie den Namen Ihres Partners angenommen haben: Vergessen Sie nach der Trauung nicht, Ihren Namen in wichtigen Dokumenten zu ändern. Außerdem sollten Sie unbedingt Ihren Versicherungsbedarf prüfen. Das kann Ihnen bares Geld sparen.