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Fahrverbot im Ausland wirksam?

Besser nur Beifahrer

Wer in Deutschland ein Fahrverbot kassiert, muss eine gewisse Zeit auf Kraftfahrzeuge verzichten. Wie sieht es aber bei Auslandsfahrten aus?

Ein älteres Paar sitzt im Cabrio. Beide tragen Sonnenbrillen und lachen.

Rechtsfrage des Tages:

Bestimmte Verkehrssünden ziehen ein Fahrverbot nach sich. Das Fahren eines Kraftfahrzeugs ist dann für mindestens einen Monat verboten. Dürfen Sie im Ausland dann auch nicht fahren oder gilt das Fahrverbot nur in Deutschland?

Antwort:

Wer sich im Straßenverkehr etwas zu Schulden kommen lässt, kassiert ein Bußgeld. Ist der Verstoß schwerer, kann auch ein Fahrverbot dazukommen. Wer das erste Mal ein Fahrverbot aufgebrummt bekommt, kann dieses in der Regel innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten antreten. Aber ist es wirklich eine gute Idee, das Fahrverbot in der Ferienzeit zu verbüßen, wenn Sie im Urlaubsland Auto fahren möchten?

Ohne Fahrerlaubnis auch im Urlaub zu Fuß

Zu unterscheiden ist zunächst immer zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie diese gegebenenfalls nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragen. Sie bekommen weder den Führerschein noch die Fahrerlaubnis nach einer bestimmten Zeit zurück und dürfen keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge mehr fahren. Ohne Fahrerlaubnis dürfen Sie auch im Ausland nicht fahren und riskieren zumindest eine erhebliche Geldstrafe.

Fahrverbot nur im Inland

Wurde ein Fahrverbot verhängt, bedeutet dies, dass Sie für eine bestimmte Zeit in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen dürfen. Die Fahrerlaubnis ruht. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein zurück und dürfen ohne weitere Maßnahme oder Anträge wieder Auto fahren. Nach deutschem Recht gilt dieses Fahrverbot zunächst nur für das Inland. Es kann Ihnen seitens der deutschen Behörden nicht untersagt werden, im Ausland Auto zu fahren.

Gut zu wissen ...

Fahren Sie in Deutschland während eines Fahrverbots trotzdem ein Auto oder einen Lkw, machen Sie sich strafbar. Der § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) setzt dieses Verhalten mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich. Es droht mindestens eine Geldstrafe und die Fahrerlaubnis kann entzogen werden.

Fahren ohne Führerschein

Theoretisch dürften Sie also im Ausland Auto fahren, da Ihre Fahrerlaubnis nicht erloschen ist. Bedenken Sie aber unbedingt Folgendes: Den Führerschein müssen Sie für die Dauer des Fahrverbots in amtliche Verwahrung geben. Das bedeutet, dass Sie diesen im Falle einer Verkehrskontrolle auch im Ausland nicht vorzeigen können. Die Folgen sind häufig weitreichend. Je nach Reiseland müssen Sie mit teilweise empfindlichen Geldbußen oder sogar Strafen rechnen.

Drakonische Strafen

In Frankreich droht Ihnen beispielsweise eine Geldstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro, wenn Sie trotz eines rechtskräftig verhängten Fahrverbots eines anderen EU-Staates Auto fahren und erwischt werden. In Italien droht eine Geldbuße, wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle Ihren Führerschein nicht vorzeigen können. Kommen Ihnen die Beamten dahinter, dass der Führerschein aufgrund eines Fahrverbots bei einer deutschen Behörde schlummert, droht ähnlich wie in Frankreich eine empfindliche Geldstrafe. Auch zum Beispiel in Österreich, den Niederlanden oder Großbritannien verstehen die Behörden keinen Spaß, wenn Sie während eines deutschen Fahrverbots auf deren Straßen unterwegs sind und erwischt werden.

Günstig davonkommen

Etwas mehr Glück können Sie in Polen, Dänemark oder Slowenien haben. Dort erwartet Sie in der Regel "nur" ein Bußgeld dafür, dass Sie den Führerschein nicht bei sich führen. Wenn Sie also erwägen, Ihr Fahrverbot während einer Auslandsreise zu verbüßen, sollten Sie sich auch dort vielleicht lieber zu Fuß oder mit dem Fahrrad fortbewegen.

Wussten Sie, dass ...

… Sie trotz eines Fahrverbots, dass Sie im Ausland kassiert haben, in Deutschland fahren dürfen? Es droht nur ein Bußgeld, weil Sie den Führerschein bei einer Kontrolle nicht vorlegen können.

Stand: 19.05.2025

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