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Mindestmaß: Winterreifen noch fit?

Profiltiefe beachten

Haben Sie Ihre Reifen selbst aufgezogen oder nutzen Allwetterreifen, sollten Sie sich mal deren Profil anschauen. Reicht die Tiefe noch aus?

Auf einer Schneedecke steht ein Auto. Das Reifenprofil ist voll Schnee.

Rechtsfrage des Tages:

Dass der Oktober die Zeit für den Reifenwechsel ist, dürfte den meisten Autofahrern bekannt sein. Wie sieht es aber mit dem Zustand Ihrer Winterreifen aus? Haben diese eine Art Mindesthaltbarkeitsdatum?

Antwort:

Bald kommen wieder Eis, Schneematsch und rutschige Straßen. Da sind Sie gut beraten, rechtzeitig auf Winterreifen umzusteigen. Zudem sind Sie bei entsprechender Wetterlage gesetzlich dazu verpflichtet. Bevor Sie aber Ihrem Auto die Winterschuhe verpassen, sollten Sie Ihre Reifen eingehend prüfen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern. Je nach Fahrweise kann dieses Limit früher oder später erreicht werden.

Reifentyp

Der Gesetzgeber schreibt für Reifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um Winter-, Sommer- oder Allwetterreifen handelt. Auch der Fahrzeugtyp ist nicht entscheidend. Also egal, ob es um Ihr Wohnmobil oder Ihr Auto geht, schauen Sie sich Ihre Reifen gut an. Nicht entscheidend ist, dass die Profiltiefe bei allen Reifen gleich ist. Durch die unterschiedlichen Antriebsarten können sie an Vorder- und Heckachse durchaus unterschiedlich abgenutzt sein. Wichtig ist nur, dass die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe nicht unterschritten wird. Experten empfehlen übrigens schon deutlich früher, den Reifensatz zu wechseln.

Fahrerpflicht: Kontrolle!

Haben Sie keinen Profiltiefenmesser zur Hand, gibt es einen einfachen Trick. Stecken Sie eine 1-Euro-Münze in die Profilrille Ihres Reifens. Verschwindet der goldene Rand darin vollständig, ist das Profil noch ausreichend tief. Aber auch mit einer ausreichenden Profildicke können Ihre Reifen schon nicht mehr verkehrssicher sein. Schauen Sie also genau nach, ob Sie Risse oder Löcher entdecken. Dann heißt es, austauschen. Und tatsächlich haben Reifen auch eine Art Mindesthaltbarkeitsdatum. 

Alte Reifen tauschen

Im Laufe der Zeit verändert sich die Gummimischung. Experten raten daher, auch bei optisch einwandfreiem Zustand die Reifen etwa alle sechs Jahre auszutauschen. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht dazu allerdings nicht. Wissen Sie, wie alt Ihre Reifen sind? Wenn nicht, schauen Sie sich die Reifenflanke genauer an. Dort finden Sie die sogenannte DOT-Nummer. Diese verrät Ihnen, wann der Reifen hergestellt wurde.

Bußgeld und Haftung

Fahren Sie ein Kraftfahrzeug ohne ausreichende Profiltiefe der Reifen, droht Ihnen ein Bußgeld. Dieses liegt zwischen 60 und 90 Euro und wird zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Kommt es aufgrund abgefahrener Reifen zu einem Unfall, können weitere Konsequenzen ins Haus stehen. So kann Ihnen zumindest eine Teilschuld angelastet werden. Und unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung und auch Ihre Vollkasko die Leistungen kürzen oder sogar ganz ablehnen.

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