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Achtung Blitzer: Warn-Apps verboten

Fuß runter vom Gas

Wer zu schnell fährt, riskiert ein Bußgeld. Auch wenn Blitzer-Warn-Apps praktisch sein mögen, so sind sie doch in Deutschland verboten.

Eine Radarfall in der Nahaufnahme.

Rechtsfrage des Tages:

Auch wenn Sie kurz vor dem Geschwindigkeitsmessgerät den Fuß auf die Bremse stellen, können Sie ein Bußgeld meistens nicht umgehen. Sowohl Navigationsgeräte als auch Apps auf dem Handy versprechen eine rechtzeitige Warnung. Ist das wirklich verboten?

Antwort:

Geschwindigkeitsbeschränkungen werden nicht ohne Grund eingerichtet. In der Regel gelten sie an unübersichtlichen Stellen oder Bereichen mit hohem Gefahrenpotenzial. Wer sie ignoriert, muss mit einem teuren Foto und entsprechenden Folgen rechnen. Dennoch sind jegliche technischen Geräte zur Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen verboten. Auch die Lichthupe dürfen Sie nicht verwenden, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Achtung, gleich blitzt es!

Seit der Gesetzesänderung im Jahre 2019 gibt es keine Diskussion mehr. Technische Geräte zur Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen sind grundsätzlich verboten. Das gilt sowohl für Blitzwarner in Navigationsgeräten als auch für entsprechende Apps auf dem Handy. Das Gesetz geht da sogar noch weiter. Es kommt nämlich nicht darauf an, ob Sie das Gerät wirklich benutzt haben. Es reicht, wenn Sie es betriebsbereit im Fahrzeug mitführen. Werden Sie erwischt, werden Sie mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg belegt.

Auf dem Nebensitz

Eigentlich betrifft die Bußgeldvorschrift den Fahrer eines Kraftfahrzeugs. Findige Autofahrer haben daher auch schon einmal den Beifahrer mit einem entsprechenden Gerät ausgestattet. Damit durchgekommen sind sie nicht. In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einen Fahrer zu einem Bußgeld verurteilt, dessen Beifahrer eine Blitzer-Warn-App auf seinem Handy hatte laufen lassen (Urteil vom 20.12.2022, Aktenzeichen: 2 Orbs 35 Ss 9/23). Das Gericht konnte dem Fahrer im vorliegenden Fall nachweisen, dass er von der App Kenntnis hatte.

Radio und Winken

Vielleicht wundern Sie sich nun, warum Sie im Radio immer mal wieder von anderen Verkehrsteilnehmern vor Blitzern gewarnt werden. Das ist tatsächlich erlaubt. Die Warnung erfolgt unabhängig davon, wo sich der Radiohörer gerade befindet. Auch Handzeichen anderer Verkehrsteilnehmer sind nicht verboten.

Lichthupe erlaubt?

Anders sieht es mit der sogenannten Lichthupe aus. In der Straßenverkehrsordnung ist klar geregelt, wann Sie diese einsetzen dürfen. Nämlich nur, um andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahrenstelle hinzuweisen oder wenn Sie außerorts überholen wollen. Und Gefahrenstelle meint hier nicht einen kommenden Blitzer. Das Bußgeld fällt allerdings mit 5 Euro, wenn Sie andere belästigen oder blenden mit 10 Euro, recht milde aus.

Im Ausland

Auch in nahezu allen unseren Nachbarländern ist die Benutzung eines Warngerätes ebenfalls untersagt. Teilweise drohen deutlich höhere Strafen als in Deutschland. Beispielsweise in den Niederlanden müssen Sie mit einer Geldbuße von 430 Euro und der Einziehung des Gerätes rechnen. In Griechenland droht sogar eine Geldstrafe ab 2.000 Euro und ein Fahrverbot von 30 Tagen. Da lohnt es sich doch eher, den Fuß vom Gas zu nehmen, die Landschaft zu genießen und die Urlaubskasse lieber in gutes Essen und Getränke zu investieren.

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