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Wichtige Informationen

Thomas-Cook-Insolvenz: Schnell noch handeln!

Betroffene haben noch bis zum 15.11.2020 die Möglichkeit, weitere Ansprüche geltend zu machen.

Junge Frau sitzt mit einem Laptop am Meer und schaut mit verärgertem Gesichtsausdruck auf den Bildschirm.

Im vergangenen Jahr erschütterte die Bekanntgabe der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook und seiner angegliederten Unternehmen die Tourismuswelt. Jetzt heißt es schnell sein, wenn Ihnen bisher nur ein Teil Ihrer Reisekosten erstattet wurde.

Was Sie zunächst wissen müssen

Thomas Cook und auch der deutsche Ableger mit seinen Marken Neckermann Reisen, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen haben im Herbst 2019 Insolvenz angemeldet. Die Insolvenz ist über die Zurich Insurance plc versichert und diese hat wiederum die KAERA AG mit der Schadensabwicklung beauftragt.

Ansprüche konnten Sie geltend machen, wenn Sie über ein deutsches Thomas-Cook-Unternehmen eine Pauschalreise gebucht hatten, z. B. Flug und Hotel. Und zwar unabhängig davon, ob die Buchung im Internet oder im Reisebüro stattgefunden hatte.

Betroffene erhielten inzwischen eine Entschädigung auf Basis einer Quote von 17,5 %. Anfang Oktober kündigte die Versicherung eine weitere Zahlung an. Grundlage ist eine Quote von 26,38 %, sodass Betroffene nun auf eine kleine Nachzahlung hoffen können.

Warum wurde nicht der vollständige Reisepreis erstattet?

Grund ist die Versicherungssumme. Sie beträgt für den Fall der Insolvenz 110 Mio. €. Die gesamte Schadensumme liegt aber deutlich höher. Deshalb reicht die Versicherungssumme nicht aus, um alle betroffenen Reisenden zu entschädigen.

 

Wie hilft die Bundesregierung?

Nach Bekanntwerden der Insolvenz hat die Bundesregierung versprochen, mit einer freiwilligen Ausgleichszahlung einzutreten. Der Bund entschädigt also Betroffene in Höhe der noch nicht erstatteten Reisekosten.

Wer diese Zahlung in Anspruch nehmen will, konnte sich seit Mai dieses Jahres auf kostenlosen Onlineportalen registrieren. So finden Sie das richtige Portal:

  • Sie haben bei der Thomas Cook GmbH oder bei der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gebucht? Dann melden Sie sich beim Bundesportal an.
  • Kunden der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz sind richtig bei diesem Portal.
  • Wer bei der Tour Vital Touristik GmbH gebucht hat, registriert sich hier.

Achtung: Die Anmeldefrist läuft am 15.11.2020 ab. Das bedeutet, Sie müssen sich bis dahin angemeldet haben, wenn Sie Ihre Ansprüche noch geltend machen möchten.

Genaue Informationen zum Ablauf des Verfahrens, den Voraussetzungen und den nötigen Unterlagen finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

 

Tipp für ERGO Rechtsschutz Kunden

Sind Sie auch von der Insolvenz von Thomas Cook betroffen? Dann rufen Sie an unter 0711  / 66965-02.

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