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Wenn der Handwerker nicht kommt

Wo bleibt er nur?

Wer kennt das nicht? Man hat extra einen Tag freigenommen, weil der Handwerker kommen soll. Aber er lässt sich nicht blicken.

Rechtsfrage des Tages:

Unsere Waschmaschine ist defekt. Eigentlich sollte der Techniker gestern Mittag zu uns kommen. Abends bekamen wir einen Anruf, dass er es nicht geschafft hat. Er wollte einen neuen Termin ausmachen. Ich habe mich sehr geärgert. Habe ich einen Anspruch auf Schadenersatz? Schließlich habe ich einen halben Tag Urlaub genommen.

Antwort:

Techniker und Handwerker können meist nur schwer einen konkreten Termin ausmachen. Häufig vereinbaren sie mit ihren Kunden ein bestimmtes Zeitfenster, in dem sie die Arbeiten ausführen wollen. Arbeiten Sie Vollzeit, bliebt Ihnen meist nichts anderes übrig, als Urlaub zu nehmen. Oder Sie müssen für den Termin eine Verabredung oder ein Sporttraining sausen lassen. Erscheint der Handwerker dann nicht oder deutlich verspätet, kommt bei Ihnen zu Recht Unmut auf.

Umgekehrt erleben es auch Handwerker immer wieder, dass zum vereinbarten Termin der Kunde nicht zu Hause ist. Müssen sie unverrichteter Dinge wieder abrücken, führt das auch nicht zur Zufriedenheit.

Doch haben Sie Ansprüche auf Ersatz Ihrer vertanen Zeit? Und kann der Handwerker etwas von Ihnen verlangen, wenn Sie den Termin verschwitzt haben?

Welche Ansprüche kann ich geltend machen?

Sie als Kunde haben nur in wenigen Ausnahmefällen einen Schadenersatzanspruch. Haben Sie Urlaub genommen, erhalten Sie weiter Ihr Geld vom Arbeitgeber. Es gibt keinen Anspruch auf Ersatz eines vertanen Urlaubstages oder verschwendeter Freizeit. Bei größeren Aufträgen kann es daher sinnvoll sein, mit dem Handwerksbetrieb eine Vertragsstrafe für Verzögerungen der Arbeiten zu vereinbaren.

Sind Sie selbstständig und müssen einen Tag Verdienstausfall hinnehmen? Oder konnten Sie Ihre Wohnung aufgrund der Verzögerung erst einen Monat später vermieten? Diese in Geld bezifferbaren Ansprüche können Sie geltend machen. Zumindest, wenn den Handwerker das Verschulden an der Verzögerung trifft. Etwa dann, wenn er einen Termin einfach grundlos ausfallen ließ.

Auch das Beschaffungsrisiko liegt beim Handwerker. Hat er notwendiges Material nicht dabei und muss daher den Termin verschieben, kann gegebenenfalls ein Ersatzanspruch entstehen. Anders sieht es aus, wenn der Termin wegen höherer Gewalt ausfällt. Beispielsweise wegen einer schweren Erkrankung oder eines unverschuldeten Unfalls bei der Anfahrt. In solchen Fällen braucht der Handwerker i. d. R. keinen Ersatz zu leisten.

Welche Konsequenzen hat es, wenn ich den Termin versäume?

Haben Sie einen Termin vereinbart, sollten Sie diesen auch selbst einhalten. Sind Sie trotz Terminvereinbarung nicht zu Hause, kann der Handwerksbetrieb Ihnen die Fahrtkosten für die vergebliche Anfahrt in Rechnung stellen.

Tipp

Geben Sie bei der Terminvereinbarung Ihre Handynummer an. Dann kann der Handwerker versuchen, Sie anzurufen, wenn Sie die Tür nicht öffnen. Vielleicht sind Sie ja nur im Keller und haben die Klingel nicht gehört.

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