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Weiberfastnacht: schnipp schnapp, Schlips ab

Krawatte in Gefahr

Heute ist Weiberfastnacht und damit der Tag der gekürzten Krawatten. Droht vielleicht Ärger, wenn der Schlipsträger kein Karnevalsfan ist?

Einen Geschäftsmann wurde die Krawatte abgeschnitten.

Rechtsfrage des Tages:

Das Ende der Karnevalszeit wird in vielen Regionen wieder für Ausnahmezustände sorgen. Für Schlipse und Krawatten bedeutet das heute eine akute Gefahr, denn es ist Weiberfastnacht. Was aber, wenn der Mann mit der gekürzten Krawatte die Sache nicht so lustig findet? Kann er Schadenersatz verlangen oder sogar Anzeige erstatten?

Antwort:

Die fünfte Jahreszeit ist in vollem Gange und nähert sich mit Weiberfastnacht und Rosenmontag ihrem Höhepunkt. Zum Brauchtum in vielen Regionen gehört es, dass Frauen an Weiberfastnacht eine besondere Narrenfreiheit genießen und mit Scheren bewaffnet durch die Büros ziehen. Aber nicht jeder Herr versteht Spaß, wenn die Krawatte plötzlich kürzer als vorher ist. Rein rechtlich können sich die Damen dadurch sogar wegen Sachbeschädigung strafbar machen. Auch Schadenersatzforderungen können ins Haus stehen, wenn der Schlipsträger die Sache krumm nimmt.

Sachbeschädigung oder Spaß?

Eigentlich ist es nur ein volkstümlicher Brauch. Ob Ihnen für eine gekürzte Krawatte böse Folgen drohen, hängt von der Einwilligung des betroffenen Herrn ab. Natürlich ist es undenkbar, vor dem Schnitt höflich um Erlaubnis zu fragen. Daher stellen die Gerichte auf die regionalen Besonderheiten ab. Sind Sie in einer der Karnevalshochburgen wie Köln, Mainz oder Aachen unterwegs, gehen die Richter meist von einer stillschweigenden Einwilligung aus. Wer an Weiberfastnacht mit einem Schlips unterwegs ist, müsse  damit rechnen, dass er diesen nicht mehr im Ganzen mit nach Hause bringen wird.

Keine Feierlaune

In Regionen mit nicht derart ausgeprägter Karnevalskultur müssen Sie da schon vorsichtiger sein. Gehen Sie heute in Hannover in eine Bank und schneiden einem nichts ahnenden Angestellten die Krawatte ab, müssen Sie schon eher mit einer Schadenersatzforderung rechnen. Auch im Büro sollten die Damen vielleicht eher zurückhaltend sein. Hat der Arbeitgeber als Bekleidungsregel den Herren eine Krawatte vorgeschrieben, ist der Faschingsbrauch häufig nicht so beliebt. Orientieren Sie sich an den Gebräuchen der letzten Jahre. Und sind Sie neu in der Firma, sollten Sie Ihre dienstälteren Kollegen befragen.

Genau hinschauen

Trotz allen Brauchtums kann das Abschneiden von Krawatten auch im Rheinland ins Auge gehen. Ist beispielsweise Ihr Chef erst vor Kurzem zugezogen, dürfen Sie nicht von seiner stillschweigenden Einwilligung ausgehen. Vielleicht ist er Karnevalshasser und missbilligt die Sitten und Bräuche. Das Amtsgericht Essen hat beispielsweise einem ortsfremden Krawattenträger Schadenersatz zugesprochen, dessen Schlips in einem Reisebüro dran glauben musste (AG Essen, Urteil vom 03.02.1988, Aktenzeichen 20 C 691/87). Die Beklagte hätte in diesem Fall nicht von einer stillschweigenden Einwilligung ausgehen dürfen. Für ein Mitverschulden durch das provokante Tragen einer Krawatte sah das Gericht ebenfalls keinen Raum.

Strafbar oder Schabernack?

Grundsätzlich stellt das Abschneiden einer Krawatte eine Straftat dar, wenn der Geschädigte nicht eingewilligt hat. Allerdings wird diese Straftat nur verfolgt, wenn der Geschädigte einen Strafantrag gestellt hat oder die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse annimmt. Letzteres dürfte eher unwahrscheinlich sein, büßt ein Herr an Weiberfastnacht seine Krawatte ein. Vergessen Sie aber nicht, dass eine strafrechtliche Verfolgung keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist.

Nehmen Sie Rücksicht

Schauen Sie sich die Leute daher gut an, deren Krawatten Sie kürzen wollen. Und wehrt sich das Opfer vehement, sollten Sie die Schere lieber wieder einstecken. Respektieren Sie, dass manche sich einfach nicht gern auf den Pelz rücken lassen wollen. Bevor es zu einem Handgemenge kommt, sollten Sie sich lieber einen willigeren Schlipsträger suchen. Ein Tipp für die Herren: Vielleicht lassen Sie die teure Seidenkrawatte heute lieber im Schrank und greifen zu einem alten ungeliebten Erbstück.

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